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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Unternehmerverbände


Wolfgang Schroeder
Inhalt

1. Zum Organisationstyp

2. U. in der historischen Entwicklung

3. U. in der Bundesrepublik

4. Organisation und Mikropolitik

5. Wandel und Transformation der Verbände

6. Die europäische Herausforderung

7. Politische Bedeutung - Neokorporatistische Einbindung

Literatur

1. Zum Organisationstyp
Unternehmerverbände (U.) ist ein Sammelbegriff und zugleich eine Teilmenge der Interessenverbände. Angetreten sind U. um kollektives Handeln von wirtschaftlichen Konkurrenten zu organisieren, indem sie versuchen gemeinsame Interessen gegenüber dem politischen System, den Gewerkschaften und der "Wirtschaft" selbst zu artikulieren, zu repräsentieren und durchzusetzen. Grundlegend ist das Vorliegen einer Organisation und die Fähigkeit Interessen verfolgen zu können. Intendiert ist in vielen Feldern auch eine verbändegetragene, staatsfreie Selbstregulation der Wirtschaft. Die Erscheinungsformen der U. zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. In bezug auf die verschiedenen Märkte, auf denen Unternehmen agieren, ist es zu einer organisatorischen Ausdifferenzierung in eine Güter- und eine Arbeitsmarktbezogene Verbändelandschaft gekommen. Weitere Differenzen ergeben sich aus: der Rechtform (privatrechtlich, öffentlich-rechtlich), der Art der Mitglieder (natürliche Personen, Organisationen), der Anzahl der Ebenen (einfacher Verband, Verbände-Verband, Dachverband) und der Eintrittsmöglichkeiten (freiwillig, zwangsweise). Nach den unterschiedlichen Märkten und Arenen lassen sich folgende Verbände differenzieren: a.) Arbeitgeberverbände (AV): schließen mit den Gewerkschaften bindende Regelungen (Tarifverträge) ab; vertreten die sozialpolitischen Interessen der Mitgliedsfirmen gegenüber staatl. und halbstaatl. Organisationen und beteiligen sich an staatlichen Gremien sowie an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen. b.) Wirtschaftsverbände (WV): vertreten die wirtschaftspolitischen Interessen gegenüber dem politischen System (sog. Lobbyismus) und betreiben auf der Ebene der Branchen eine koordinierende Politik. c.) Industrie- und Handelskammern (IHK): Wirtschaftliche Selbstregulation auf der regionalen Ebene mit partiell staatlichen Funktionen.

Aus Sicht der Unternehmen ist die Verbandsmitgliedschaft, in Abhängigkeit von den branchenspezifischen Marktbedingungen und den zur Verfügung stehenden eigenen Ressourcen, eine von mehreren Optionen zur Interessendurchsetzung: In erster Linie erfolgt diese über den Markt und auf der Basis eigener individueller Ressourcen, manchmal auch über Kartelle, Trusts oder andere informelle Absprachen sowie über direkte persönliche Einflussnahme auf die Entscheidungsträger der Legislative und der Exekutive.

Lange Zeit wurden die U. primär als alleine einflussnehmende "Pressure-group" gesehen; dies entspricht dem pluralismustheoretischen Ansatz. Im Zuge der Neokorporatismusforschung und neueren Netzwerkanalysen wurde der Akzent verlagert und die Wechselbeziehungen zwischen U., Staat und Gesellschaft integriert. Danach üben U. nicht nur Pressure-Funktionen aus, sondern auch staatsentlastende und selbstregulative Funktionen. Angesichts eines marktdefinierten Unternehmensinteresses, dem Vorhandensein alternativer Ressourcen und Durchsetzungswege ergibt sich folgendes Dilemma: Einerseits ist es relativ leicht U. zu gründen, wofür auch ihre große Zahl spricht; es ist zugleich allerdings schwierig für die U. die Loyalität der Mitglieder zu erhalten und noch schwieriger eine Verpflichtungsfähigkeit ihnen gegenüber zu erreichen. Darin besteht eines der zentralen Probleme hinsichtlich der Beteiligung von U. in tripartistischen Arrangements.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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