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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Staatssymbole |

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Rainer Bovermann
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Symbole sind sichtbare, klangliche, rituelle oder gedankliche Zeichen, die auf einen sonst nicht wahrnehmbaren Sinngehalt verweisen. Zu Staatssymbolen werden im Rahmen der politischen Symbolik u.a. Wappen und Siegel, Farben und Flaggen, Hymnen, Hauptstädte und Feiertage gezählt. Als Zeichen dienen sie zur Veranschaulichung und öffentlichen Darstellung eines Staates. Über diese Repräsentationsfunktion hinaus kommt ihnen die Aufgabe zu, als Sinnbilder die grundlegenden Traditionen und Werte eines Staatswesens zu verdeutlichen und zu vermitteln. In enger Verbindung mit dem Angebot von Deutungsmustern steht die Integrationsfunktion von Staatssymbolen, die zur Herausbildung einer kollektiven Identität und zur Identifikation mit dem politischen System beitragen können. Staatssymbole sind "geronnene Werte" der politischen Kultur. Die Einstellungen ihnen gegenüber spiegeln die Bindung der Bevölkerung an die politische Gemeinschaft wider.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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19. März 2010
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BAföG
Das BAföG soll die finanzielle Belastung während der Ausbildung mildern; wer aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, eine seinen Neigungen und Leistungen entsprechende ... |
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