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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Staatssymbole |

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Rainer Bovermann
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Das Deutschlandlied wurde 1841 von Hoffmann von Fallersleben verfasst und steht in der gleichen Tradition wie die Farben Schwarz-Rot-Gold. Während das Kaiserreich noch keine offizielle Nationalhymne kannte, trat Reichspräsident Ebert 1922 in einer feierlichen Proklamation für die Verwendung des Deutschlandliedes als Hymne ein. Die Verknüpfung der Strophe "Deutschland, Deutschland über alles ..." mit dem Horst-Wessel-Lied durch die Nationalsozialisten führte zur Diskreditierung des "Liedes der Deutschen". Doch nach der Gründung der BRD bestand wieder Bedarf nach einer bei offiziellen Anlässen spielbaren Hymne. Während Bundespräsident Heuss eine neue "Hymne an Deutschland" in Auftrag gab, plädierte Bundeskanzler Adenauer für die Wiedereinführung des Deutschlandliedes, die auch von der Bevölkerungsmehrheit gewünscht wurde. Die Divergenzen zwischen Präsident und Kanzler, die auch die Frage der Symbolhoheit berührten, verzögerten eine Entscheidung. Erst in einem Briefwechsel im April/Mai 1952 erkannte Heuss auf Bitte Adenauers das Deutschlandlied als "Nationalhymne" an; bei staatlichen Anlässen sollte nur die dritte Strophe gesungen werden.
Diese Strophe symbolisiert durch das Bekenntnis zu "Einigkeit und Recht und Freiheit" ausgewählte, traditionsbezogene Verfassungsgrundsätze der BRD. Die Symbolwirkung der Hymne insgesamt war jedoch lange Zeit belastet durch Diskussionen um den Inhalt der ersten Strophe im Zusammenhang mit deren Missbrauch während der NS-Diktatur. Demgegenüber nahm die Bekanntheit und Akzeptanz der dritten Strophe durch die Verbreitung in den Medien seit den 50er Jahren zu. Eine Umfrage aus dem Jahr 2001 zeigt, dass auf die Frage nach dem Anfang der Nationalhymne 62% der Westdeutschen und 28% der Ostdeutschen die Anfangszeile der dritten Strophe richtig wiedergeben (Noelle-Neumann/Köcher 2002: 530). Die erste Strophe wird ebenso wie die DDR-Hymne nur von einer Minderheit genannt.
Aus der Verankerung des Dreiklangs "Einigkeit und Recht und Freiheit" im Bewusstsein der Bevölkerung zog Bundespräsident v. Weizsäcker die Konsequenz, die Differenzierung zwischen dem Deutschlandlied insgesamt und dem zu singenden Text aufzuheben. In einem Briefwechsel zwischen dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler im August 1991 wurde allein die dritte Strophe zur "Nationalhymne für das deutsche Volk" erklärt.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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