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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Staatssymbole |

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Rainer Bovermann
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6. Tag der deutschen Einheit |
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Nachdem Versuche zur Etablierung eines Verfassungstages in der BRD wie schon in der Weimarer Republik wenig erfolgreich waren, brachte der Aufstand in der DDR am 17.6. 1953 die Frage eines Staatsfeiertages erneut auf die Tagesordnung. Die SPD, die das Ereignis als Arbeiteraufstand und Appell zur Wiedervereinigung deutete, forderte die Einrichtung eines "Nationalfeiertages". Demgegenüber trat die CDU für einen "nationalen Gedenktag" ein und hob den Charakter als Volksaufstand sowie die Politik der Westintegration hervor. Am 3.7.1953 verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der KPD (Splitterparteien) das Gesetz über den "Tag der deutschen Einheit", das den 17. Juni als "Symbol der deutschen Einheit in Freiheit" zum gesetzlichen Feiertag bestimmte. Durch eine Proklamation von Bundespräsident Lübke am 11.6.1963 wurde dieser Tag zum "Nationalen Gedenktag des Deutschen Volkes" erklärt.
Der 17. Juni konnte die Werte- und Integrationsfunktion eines Staatsfeiertages aufgrund der begrenzten Symbolkraft des zugrundeliegenden Ereignisses nur zum Teil erfüllen. Die Niederschlagung des Aufstandes bot wenig positive Identifikationsmöglichkeiten. Daher war es auch schwierig, eine angemessene Form der Gedenkveranstaltung zu finden. Zeitweise drohte das alljährliche Bekenntnis zur Nation zum Ritual zu erstarren oder in Mythen aufzugehen. Zudem war die Symbolisierung der Offenheit der deutschen Frage von der aktuellen Deutschlandpolitik abhängig. So postulierte die SPD im Zeichen der Entspannungspolitik die Abschaffung des Tages der deutschen Einheit bzw. die Umwandlung in einen Arbeitstag, scheiterte aber letztlich an den Gewerkschaften, die den gesetzlichen Feiertag nicht aufgeben wollten. Die Bevölkerung stimmte zwar ebenfalls in Umfragen für die Beibehaltung, nutzte aber diesen Junitag eher zu Ausflügen als zum Gedenken an die Ereignisse in der DDR und zur Erinnerung an einen gesamtdeutschen Nationalstaat.
Mit der "unverhofften Einheit" 1990 erfüllte sich doch noch die Aufgabe des 17. Junis, der zugleich den Status als gesetzlicher Feiertag verlor. An seine Stelle wurde durch den Einigungsvertrag der 3. Oktober, der Tag des Inkrafttretens des Vertrages, zum "Tag der Deutschen Einheit" und zum gesetzlichen Feiertag bestimmt. Damit wurde zwar ein überwiegend positiv besetztes Ereignis ausgewählt, aber nicht das Problem der begrenzten symbolischen Wirkung des Staatsfeiertages gelöst. Während der 3. Oktober im jährlichen Wechsel der Bundesländer durch Festakte und Reden begangen wird, nimmt die Öffentlichkeit mehrheitlich nur als Fernsehnation teil. Der 3. Oktober blieb bislang mit dem formalen Akt der Vereinigung verknüpft. Den eigentlich tiefgreifenden Einschnitt im Empfinden der Bevölkerung stellt der Fall der Mauer am 9. November 1989 dar. Dieser alternative Feiertag symbolisiert vor allem den Erfolg der ostdeutschen Bürgerrechtsbewegung. Allerdings ist das Datum des 9. Novembers durch das Pogrom gegen die Juden im Jahr 1938 belastet. Auch der 23. Mai 1949 als Verfassungstag der BRD stellt keine Alternative dar, da er einseitig den Erfolg der westdeutschen Demokratie symbolisiert. Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern fehlt damit den Deutschen ein Tag, der von der gesamten Nation auch tatsächlich feierlich begangen wird.
Neben dem 17. Juni, der aufgrund der Proklamation von 1963 nationaler Gedenktag bleibt, wurde ein zweiter Gedenktag eingeführt. Am 3.1.1996 erklärte Bundespräsident Herzog den 27. Januar zum "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus". An diesem Tag wurde im Jahr 1945 das Konzentrationslager Auschwitz durch sowjetische Truppen befreit. Der "Holocaust-Gedenktag" soll an alle Opfer des nationalsozialistischen Terrors erinnern.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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