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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Frauen und Politik |

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Gisela Helwig
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4. Frauen in der Politik - Politik für Frauen |
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12 Jahre nach Gründung der BRD wurde 1961 zum ersten Mal eine Bundesministerin vereidigt: Elisabeth Schwarzhaupt, CDU, übernahm das Ressort Gesundheitswesen.
In den 60er und 70er Jahren blieb die Zuständigkeit von Frauen in den Bundesregierungen primär auf vermeintlich "typisch weibliche" Ressorts - Familie, Jugend, Gesundheit - beschränkt. Einzige Ausnahme war Marie Schlei, SPD, 1976-1978 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Langsam erweiterte sich das Spektrum, doch erst 1992 übernahm erstmals eine Frau ein "klassisches" Ressort, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, wurde Justizministerin.
(Der 1998 gebildeten rotgrünen Bundesregierung gehörten zum Ende der Legislaturperiode sechs Ministerinnen an: die Sozialdemokratinnen Christine Bergmann, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Edelgard Bulmahn, Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie; Herta Däubler-Gmelin, Justiz; Ulla Schmidt, Gesundheit; Heidemarie Wieczorek-Zeul, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie Renate Künast, Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.)
Aufgrund der Parteispendenaffäre der CDU 1999 wurde Angela Merkel als erste Frau Parteivorsitzende. Die beiden bisherigen Bundestagspräsidentinnen -- Annemarie Renger, SPD, 1972-1976, und Rita Süssmuth, CDU, 1988-1998 - sowie Jutta Limbach, SPD, von 1994 bis 2002 erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, setzten das mit ihrer Popularität verbundene Medieninteresse bewusst auch für ihr frauenpolitisches Engagement ein.
Die rotgrüne Koalition kündigte 1999 an, "die Gleichstellung von Frauen und Männern (...) als Querschnittsaufgabe unter dem Begriff Gender Mainstreaming zu fördern". Diese in der EU verbindlich vorgeschriebene Strategie bedeutet, dass staatliches Handeln generell auf geschlechtsspezifische Auswirkungen überprüft und eine Benachteiligung von Frauen (oder auch Männern) vermieden wird. Christine Bergmann SPD, von 1998 bis 2002 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat im Rahmen des Regierungsprogramms "Frau im Beruf" z.B. im Hinblick auf Chancengleichheit in Forschung und Lehre sowie auf spezifische berufliche Förderung von Frauen einiges erreicht. Das 1998 von der Bundesregierung angekündigte Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vermochte sie gegen den Widerstand der Arbeitgeberverbände jedoch nicht durchzusetzen. Als Kompromiss wurde im Juli 2001 die Vereinbarung des Bundes und der Verbände "zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" unterzeichnet. Die Gewerkschaften und der Deutsche Frauenrat, der als Dachorganisation die Interessen von rund 11 Millionen Frauen vertritt, fordern stattdessen für die Wirtschaft eine ebenso verbindliche Gleichstellung der Geschlechter, wie sie für den Öffentlichen Dienst gesetzlich verankert ist.
Solange die soziale Ungleichheit von Frauen und Männern fortbesteht, bleibt eine aktive, fordernde Gleichstellungspolitik unverzichtbar. Die entsprechenden Instrumentarien wurden in den 80er und 90er Jahren erheblich ausgebaut. Auf Bundesebene und in allen 16 Ländern sind entweder Ministerien oder spezielle Ämter mit Fragen der Gleichstellung befasst. In den Kommunen gibt es mehr als 1.500 Gleichstellungsstellen.
Eine überzeugende Interessenvertretung kann dazu beitragen, die zunehmende Politikverdrossenheit abzubauen, die sich vor allem bei jungen Frauen in Desinteresse und rückläufiger Wahlbeteiligung niederschlägt. Sie müssen ermutigt werden, in Verbänden, Gewerkschaften und Parteien aktiv zum Abbau der männlich geprägten Organisationsstrukturen beizutragen und ihren Forderungen Geltung zu verschaffen.
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Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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