Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lexika
Gesetze
Links
Netzwerk
Zahlen und Fakten
Infografiken
Lernen


Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Selbständigenverbände


Wolfgang Schroeder
Inhalt

1. Abgrenzung

2. Handwerk

3. Bundesverband der freien Berufe

4. Der Hauptverband des Einzelhandels

Literatur

1. Abgrenzung
Selbständigenverbände (S.) ist eine Sammelkategorie für die Organisationsdomänen der Handwerker, Einzelhändler, der Bauern sowie der freien Berufe, wie der Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten. Laut Sozialstatistik beläuft sich die Zahl der Selbständigen in D gegenwärtig auf annähernd 3,5 Millionen (2002), das entspricht einem Anteil von rund 9% der Erwerbstätigen. Verbandliche Abgrenzungsprobleme bestehen insbesondere gegenüber den Unternehmerverbänden (U.). Eine in sich widerspruchsfreie Trennlinie zwischen beiden Verbänden besteht nicht: Weder die Gegenüberstellung von personaler Mitgliedschaft in den S. und Betriebsmitgliedschaft in den U. ist immer zutreffend wie die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) zeigt, welche zu den Unternehmerverbänden zählt, jedoch auch die personale Mitgliedschaft kennt. Aber auch die Gegenüberstellung von kleinem Betrieb, im S. organisiert, und größerem Betrieb im U., ist ungenau. Im Bereich der S. sind durchaus betriebliche Einheiten zu finden, die deutlich größer sind als in den U. Innerhalb der Selbständigenverbände bestehen Überschneidungen zwischen einzelnen Berufsgruppen. Da im Bereich der freien Berufe auch sozialversicherungspflichtige Selbständige sind, die unter die Kategorie der "Scheinselbständigen" fallen, kann sogar gegenüber manchen Arbeitnehmerorganisationen ein Abgrenzungsproblem bestehen. Im Unterschied zu den U. ist der Gegensatz zwischen großen und kleinen Firmen meist schwächer ausgeprägt. Die Adressaten der S. sind das politische System, die Wirtschaft selbst, die Gewerkschaften und die Gesellschaft. Unterscheiden kann man S., die direkt als Pressure-Group, Beratungs- und Serviceverbände wirken und solche die sich auch um die Pflege der Beruflichkeit kümmern. Zentrale Strukturelemente der S. werden anhand des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH), des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) und des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) dargestellt. Die besonders gut organisierten Interessengruppen der Ärzte und der Bauern werden nicht weiter berücksichtigt.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

Stöbern im Handwörterbuch
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W
1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
2 Selbständigenverbände
3 Sonderorganisationen der Parteien
4 Soziale Marktwirtschaft/Wirtschaftspolitik
5 Sozialpolitik
6 Sozialstaat
7 SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
8 Splitterparteien
9 Staatliches/öffentliches Vermögen
10 Staatsangehörigkeit
11 Staatsgebiet/Grenzen
12 Staatsgewalt
13 Staatssymbole
14 Staatsverschuldung
15 Stabilitätsgesetz/Konzertierte Aktion/Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
16 Statistisches Bundesamt/Statistische Ländesämter
17 Streik und Aussperrung
18 Strukturpolitik
19 Subsidiarität
20 Subventionen
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Kontakt | Home
17. März 2010
Druck-Version
Artikel versenden
Online-Lexika
Befristeter Arbeitsvertrag
Befristeter Arbeitsvertrag
zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis, das ohne besondere Kündigung zu dem im Arbeitsvertrag genannten Zeitpunkt endet. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 1. 1. 2001 regelt, dass ein ...
Befristeter Arbeitsvertrag
Online-Angebot
Leitfaden
Leitfaden
Von Abschiebehaft bis Zuwanderungsgesetz, das Online-Lexikon "Ausländer, Fremden- feindlichkeit, Extremis- mus von A bis Z" bietet wichtige Fakten, Rechts- grundlagen und weiter- führende Literatur.
Leitfaden