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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Selbständigenverbände |

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Wolfgang Schroeder
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Selbständigenverbände (S.) ist eine Sammelkategorie für die Organisationsdomänen der Handwerker, Einzelhändler, der Bauern sowie der freien Berufe, wie der Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten. Laut Sozialstatistik beläuft sich die Zahl der Selbständigen in D gegenwärtig auf annähernd 3,5 Millionen (2002), das entspricht einem Anteil von rund 9% der Erwerbstätigen. Verbandliche Abgrenzungsprobleme bestehen insbesondere gegenüber den Unternehmerverbänden (U.). Eine in sich widerspruchsfreie Trennlinie zwischen beiden Verbänden besteht nicht: Weder die Gegenüberstellung von personaler Mitgliedschaft in den S. und Betriebsmitgliedschaft in den U. ist immer zutreffend wie die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) zeigt, welche zu den Unternehmerverbänden zählt, jedoch auch die personale Mitgliedschaft kennt. Aber auch die Gegenüberstellung von kleinem Betrieb, im S. organisiert, und größerem Betrieb im U., ist ungenau. Im Bereich der S. sind durchaus betriebliche Einheiten zu finden, die deutlich größer sind als in den U. Innerhalb der Selbständigenverbände bestehen Überschneidungen zwischen einzelnen Berufsgruppen. Da im Bereich der freien Berufe auch sozialversicherungspflichtige Selbständige sind, die unter die Kategorie der "Scheinselbständigen" fallen, kann sogar gegenüber manchen Arbeitnehmerorganisationen ein Abgrenzungsproblem bestehen. Im Unterschied zu den U. ist der Gegensatz zwischen großen und kleinen Firmen meist schwächer ausgeprägt. Die Adressaten der S. sind das politische System, die Wirtschaft selbst, die Gewerkschaften und die Gesellschaft. Unterscheiden kann man S., die direkt als Pressure-Group, Beratungs- und Serviceverbände wirken und solche die sich auch um die Pflege der Beruflichkeit kümmern. Zentrale Strukturelemente der S. werden anhand des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH), des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) und des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) dargestellt. Die besonders gut organisierten Interessengruppen der Ärzte und der Bauern werden nicht weiter berücksichtigt.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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17. März 2010
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Befristeter Arbeitsvertrag
zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis, das ohne besondere Kündigung zu dem im Arbeitsvertrag genannten Zeitpunkt endet. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 1. 1. 2001 regelt, dass ein ... |
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