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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Selbständigenverbände |

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Wolfgang Schroeder
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Der größte S. ist der ZDH. Die Zahl der Handwerksbetriebe wird gegenwärtig auf ca. 669.000 (Juni 2002) mit über 6 Mio. Beschäftigten (ca. 17% der Erwerbstätigen) geschätzt. Im Unterschied zur Industrie sind unter dem Dach des ZDH Wirtschaftsverband, Arbeitgeberverband und Kammern zusammenfasst. Laut Bundeshandwerksordnung baut die Handwerksorganisation auf einer fachlichen und einer überfachlichen Ebene auf. Der fachliche Zweig läuft von den Innungen über Landes- und Bundesinnungsverbände zur "Bundesvereinigung der Zentralverbände des deutschen Handwerks" (BZH); der überfachliche von den Innungen über Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern zum "Deutschen Handwerkskammertag" (DH). Bis 1966 war das Verhältnis zwischen der BZH und dem DH, die als eigenständige Dachverbände neben dem ZDH agierten, ungeklärt. Erst mit der Organisationsreform von 1966 wurde festgelegt, das der Präsident des ZDH zugleich die Leitung der beiden anderen Verbände übernimmt und für alle drei Verbände wurde eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet.
Im ZDH, Sitz im Berliner Haus des Deutschen Handwerks, sind die 55 Handwerkskammern, 46 Zentralfachverbände des Handwerks sowie bedeutende wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks zusammengeschlossen. Während die Mitgliedschaft in den Innungen freiwillig ist, besteht bei den Kammern eine obligatorische Mitgliedschaft. Daraus resultiert auch, dass es vor allem die Kammern sind, die den ZDH finanzieren. In Brüssel unterhält der ZDH ein eigenes Büro. Darüber hinaus ist er Mitglied der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME).
Die überfachlichen Kammern fördern die Interessen des Handwerks, sorgen für einen Interessenausgleich zwischen den einzelnen Handwerken und ihren Organisationen. Ihnen obliegt zudem die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnungen und die Kreishandwerkerschaften. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führen Handwerkskammern die Handwerksrolle, in der sich selbständige Handwerksmeister registrieren lassen müssen. Sie regeln die Berufsausbildung und sind in ihrem Kammerbezirk für das fachliche Prüfungswesen verantwortlich. Die 46 Fachverbände des Handwerks sind die fachlichen Dachorganisationen der Innungen. Sie vertreten die spezifischen Interessen eines Handwerkszweigs und informieren über Produkte und Dienstleistungen der einzelnen Branchen. Fach- und Bundesinnungsverbände haben die Funktion von Arbeitgeberorganisationen und führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.
Der ZDH dient der einheitlichen Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik. Gegenüber dem politischen System vertritt der Verband die Gesamtinteressen des Handwerks. Der wichtigste politische Erfolg ist bis heute die 1953 gesetzlich eingeführte einheitliche Handwerksordnung. Im historischen Vergleich ist der Einfluss der Handwerksverbände zurückgegangen. Auffallend ist das Spannungsverhältnis zwischen der Binnen- und Außenfunktion: Während die Handwerksorganisationen nach innen noch immer relativ starke regulative Funktionen wahrnehmen können, ist ihr gesamtwirtschaftlicher Einfluss im Vergleich mit anderen Verbänden zurückgegangen. Ein Merkmal der Handwerksverbände im Vergleich zu anderen S. ist die hohe Bedeutung von Selbstregulierung und ihre Aktivitäten zur Bewahrung berufsständischer Traditionen.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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