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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Wohnungspolitik |

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Ulrike Heinz / Wolfgang Kiehle
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2. Die Wohnungspolitik der DDR |
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2.1 Die Grundlagen
Im Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Berlin vom Juli 1950 wurde der Wohnungs- und Städtebau als Bestandteil der staatlichen Planwirtschaft definiert. Es wurde ein staatliches Verfügungsrecht zur Bebauung des Bodens im Interesse des Volkes geschaffen, die Bodenpreise wurden eingefroren. Ein umfassender Kündigungsschutz ließ nur Eigenbedarf zu. Die Mietpreise wurden auf dem Stand von 1936 eingefroren. Sie orientierten sich nicht an den tatsächlichen Bewirtschaftungskosten; durchschnittlich betrug sie 3% des Haushaltseinkommens. Die Zuweisung einer Wohnung erfolgte durch eine staatliche Kommission.
2.2 Die Aufbauphase bis 1971
Schon frühzeitig war eine Dominanz des Neubaus gegenüber Instandhaltung bzw. Modernisierung zu erkennen. Randstädtische Neubaugebiete auf der grünen Wiese entstanden. 1955 wurde die Entwicklung des Bauwesens vom traditionellen zum industriellen Bauen beschlossen. Handwerksbetriebe wurden in volkseigene Baukombinate überführt. Die Plattenbauweise entwickelte sich zum vorherrschenden Neubautyp.
2.3 Das Neubauprogramm 1971-89
Trotz des gewachsenen Wohnungsbestandes war die Versorgungslage Anfang der 70er Jahre nicht zufriedenstellend. Die Sanitärausstattung befand sich weiterhin auf niedrigem Niveau; kleine und große Wohnungen fehlten. Im Wohnungsbauprogramm von 1973 sollte der notwendige Zuwachs durch Wohnungsneubau am Stadtrand erfolgen. Zwischen 1979 und 1989 wurden so fast 1 Mio. Wohnungen neu gebaut. Die Ausstattung der Wohnungen konnte deutlich verbessert werden. Für die Stadtentwicklung hatte die Konzentration auf den Wohnungsneubau gravierende Folgen. Die Innenstädte verfielen, die Wohnbevölkerung konzentrierte sich in den randstädtischen Neubaugebieten. Folgeprobleme durch fehlende Infrastruktur und hohe Aufwendungen für Verkehr entstanden.
2.4 Von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft
1990 befanden sich von den 7,08 Mio. Wohnungen 41% in privater Hand, 42% gehörten volkseigenen Wohnungsunternehmen, 17% waren in genossenschaftlichem Eigentum. Etwa jede vierte Wohnung war dringend renovierungsbedürftig, ca. 1 Mio. Wohnungen galten als nicht mehr sanierungsfähig.
Der Einigungsvertrag brachte grundlegende Veränderungen für die Eigentumsstruktur, das Mietrecht und die Wohnungsvergabe. Die volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft gingen bei gleichzeitiger Übernahme der anteiligen Schulden in das Eigentum der Kommune über; die Schulden betrugen fast 60 Mrd. DM bzw. durchschnittlich ca. 300 DM/ qm. Im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes können die Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften von den Verbindlichkeiten, die 150 DM/qm übersteigen sowie den bis dahin anfallenden Zinsen befreit werden, wenn sie bis 2003 15% ihres Bestandes an Einzelpersonen privatisieren. Ansonsten müssen sämtliche Altschulden selbst beglichen werden. Ende 1995 waren von 330.000 zu privatisierenden Wohnungen jedoch nur 35.000 direkt an die Mieter verkauft worden. Weitere 82.000 Wohnungen sind an mieternahe Zwischenerwerber veräußert worden.
Seit dem 3.10.1990 sind durch Rechtsverordnungen des Bundes in mehreren Schritten die Grundmieten, kalte und warme Betriebskosten erhöht worden und sog. Beschaffenheitszuschläge für den Instandhaltungszustand eingeführt worden. Dazu addieren sich Modernisierungszuschläge, von denen knapp ein Drittel der Mieter betroffen ist. Von 1993 bis Ende 1996 sind so die Bruttomieten um ein Viertel gestiegen und liegen damit 25% unter dem Niveau in den alten Bundesländern. Anfang 1998 wurde das Vergleichsmietensystem westdeutscher Prägung eingeführt.
2.5 Beginnende soziale Segregation in den neuen Bundesländern
Durch die staatliche Wohnungsvergabe entstand in der DDR eine räumliche Verteilung der Bevölkerung vor allem nach Alter, beruflicher Qualifikation und auf Grund politischer Privilegien. Dadurch bildete sich ein soziales Gefälle zwischen den Großsiedlungen mit vorwiegend jungen und qualifizierten Haushalten und den Altbauquartieren mit älteren und weniger qualifizierten. Nach dem Wegfall dieses "Mobilitätsstaus" entwickelten sich Umzugsströme. So erfahren die Großsiedlungen durch den Wegzug qualifizierter Haushalte eine Abwertung und nähern sich damit in der sozialen Mischung den westdeutschen an. Die unsanierten innerstädtischen Altbauquartiere leiden durch Wegzüge unter verstärktem Mangel an Infrastruktur und zunehmender Stigmatisierung. Die sanierten innerstädtischen Altbauquartiere werden durch den Zuzug von Haushalten mit überdurchschnittlichen Einkommen aufgewertet. Insgesamt findet somit auch eine Angleichung an Tendenzen auf den westdeutschen Wohnungsmärkten statt.
Ziel der Umzüge sind neben den sanierten innenstadttnahen Wohngebieten insbesondere die Eigentumsneubausiedlungen an den Stadträndern.
Befürchtet wird eine Verstärkung des Entmischungsprozesses, vor allem in den Großsiedlungen, in denen jeder vierte Einwohner der neuen Bundesländer wohnt. Es wird erkennbar, dass Wohnumfeld, soziale Stellung sowie ethnische Zugehörigkeit der Nachbarn eine zunehmende Rolle bei der Wohnstandortentscheidung erhalten. "... das Wohngebiet (wird) zunehmend auch als Ausdruck des eigenen Sozialstatus bedeutsam" (Harth/Herlyn/Scheller 1999: 44). Erwartungen über einen Abstieg von Quartieren führen dann zu einer Verstärkung der Abwanderung bzw. lösen sie erst aus.
Insgesamt kann als Folge von Neubau und Sanierung eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt festgestellt werden. Probleme bestehen insbesondere bei der Sanierung der letzten innerstädtischen Altbauquartiere.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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Gesellschaften sind durch soziale Ungleichheit gezeichnet und verfügen daher über eine bestimmte soziale Struktur oder eine bestimmte soziale Zusammensetzung... |
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