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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Bürgerinitiativen


Bernd Guggenberger
Inhalt

Einleitung

1. Definition

2. Umfang und Reichweite

3. Ursachen und Ziele

4. Organisation

5. Geschichte

6. Rolle in der Demokratie

Literatur

4. Organisation
Bürgerinitiativen organisieren sich in höchst unterschiedlichen Formen. Am häufigsten finden sich freie, nicht verfasste Gruppierungen, daneben aber auch Stiftungen des privaten Rechts, rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine im Sinne von § 21ff BGB bzw. § 53ff BGB, ferner auch sog. "BGB-Gesellschaften" (im Sinne von § 705ff BGB).

Ein Spezifikum der Aktivitäten von Bürgerinitiativen besteht darin, dass sie sich unter Umgehung der üblichen institutionellen Vermittlungsinstanzen der Verbände, Parteien und Parlamente direkt an die zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden wenden und diese - vor allem durch die Mobilisierung von Öffentlichkeit - unter Druck setzen. Sie verfügen über eine farbige Palette phantasievoller Dramatisierungsstrategien, zu denen sich die seit den 60er Jahren erprobten unkonventionellen Aktionsformen gesellen: Sit-in und Go-in, Demonstrationen und Betroffenenversammlungen, Plakataktionen und Unterschriftenkampagnen. Nicht selten zählt auch die begrenzte Regelverletzung (Selbstbezichtigung, unangemeldete Demonstrationen, Platzbesetzungen, Verkehrsbehinderungen, "Mahnwachen", Zahlungsboykotte u.a.m.) zu ihrem Handlungsinstrumentarium.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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