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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Äußere Sicherheit/Verteidigung/NATO


Wichard Woyke
Inhalt

1. Klassische Bedrohung

2. Bedrohung durch Destabilisierung in Ost- und Südosteuropa

Literatur

1. Klassische Bedrohung
Die äußere Sicherheit der BRD wurde durch die Bündnispolitik, vor allem NATO und WEU, aber auch durch die Mitgliedschaft in der UNO sowie den Europäischen Gemeinschaften gewährleistet. Die äußere Sicherheit der BRD wurde insbesondere während des Ost-West-Konflikts als Sicherheit vor den Staaten des Warschauer Pakts verstanden. Die Bürger der BRD, an der Nahtstelle beider antagonistischer Systeme gelegen, perzipierten mehrheitlich eine Bedrohung durch die Sowjetunion und die Warschauer Pakt-Staaten. Umgekehrt war die DDR in das östliche Bündnissystem des Warschauer Pakts und des RGW integriert und befand sich ebenfalls an der Nahtstelle zum antagonistischen System, so dass äußere Sicherheit für die DDR als Sicherheit vor den "imperialistischen NATO-Staaten" verstanden wurde.

Mit der Überwindung des Ost-West-Konflikts, dem Zusammenbruch des Kommunismus als Ideologie und Praxis zur Lenkung gesellschaftlicher Großorganisationen sowie dem Zerfall der Sowjetunion und der Herstellung der deutschen Einheit haben sich auch die Rahmendaten für die äußere Sicherheit Ds radikal geändert. Der KSE-Vertrag von 1990 mit seinen bedeutsamen Abrüstungsbestimmungen im konventionellen Bereich, der Rückzug der sowjetischen Truppen aus D sowie dem Territorium anderer früherer Verbündeter in Ost-/Mitteleuropa haben die frühere sowjetische Fähigkeit zu einem Überraschungsangriff auf Westeuropa beseitigt. Ein Krieg in Europa zwischen Ost und West - wie er zu Zeiten des Kalten Krieges immer möglich schien - gilt heute als ausgeschlossen. Eine Bedrohung der äußeren Sicherheit Ds kann heute nur in anderen Konstellationen erfolgen (vgl. 2.2). Die Sicherheit Ds wird militärisch auch in Zukunft durch die NATO gewährleistet. Im Art. 6 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 12. 9.1990 wird dem vereinten D das Recht zugestanden, "Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören". Da die DDR der BRD gemäß Art. 23 GG beitrat, änderte sich somit auch an der NATO-Zugehörigkeit des um die DDR erweiterten Ds nichts. D hat in der militärischen Integration der NATO weiterhin einen Sonderstatus. Einmal hat es - im Gegensatz zu den anderen NATO-Staaten - fast alle Streitkräfte in die integrierte Kommandostruktur eingebracht. Zum anderen verfügt D auch über keinen eigenen Generalstab. Drittens hat D eine einseitige Begrenzung seiner Truppen auf 370.000 Mann vorgenommen. Viertens hat D die von der BRD eingegangene Verpflichtung erneuert, auf die Produktion und den Erwerb von ABC-Waffen zu verzichten. Und schließlich hat D sich fünftens verpflichtet, nach dem im Herbst 1994 erfolgten erfolgreichen Abzug der sowjetischen/russischen Streitkräfte aus der ehemaligen DDR auf dem Territorium der neuen Bundesländer weder ausländische Streitkräfte und Atomwaffen noch deren Träger dort zu stationieren. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ermöglicht eine enge Bindung Ds an die Atlantische Gemeinschaft und erleicherte Ds Nachbarn die Zustimmung zur deutschen Einigung.

Allerdings dürfte die europäische Dimension in der Sicherheitspolitik eine immer größere Rolle erfahren. Einmal ist durch den Zerfall der Sowjetunion und des Warschauer Pakts die NATO ihres perzipierten Bedrohungspotenzials beraubt und befindet sich in einer Phase der Umstrukturierung und zum anderen werden nicht-militärische Gefährdungen der industriellen Gesellschaften zunehmen. So akzentuiert EU-Europa besonders die politische und ökonomische Dimension seiner Sicherheitspolitik, indem es den ost- und mitteleuropäischen Staaten weitreichende Unterstützungsmaßnahmen (PHARE-Programm/Europa-Abkommen, bilaterale Freundschaftsverträge, Beitrittsverhandlungen nach Beendigung der Regierungskonferenz von Amsterdam im Sommer 1997 u.a.m.) zukommen lässt und damit die östliche Hälfte Europas im eigenen Interesse zu stabilisieren trachtet. Auch die Vermittlungsbemühungen von EG/EU - wenn auch wenig erfolgreich - im Jugoslawien-Krieg müssen vor diesem Hintergrund gesehen werden. So versucht EU-Europa nach der Überwindung des Ost-West-Konflikts eine stärkere internationale Rolle zu spielen. Daher sieht der Vertrag von Maastricht eine Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik der Europäischen Union vor, deren sicherheitspolitisches Standbein die WEU bilden soll.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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