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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Familienpolitik |

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Klaus Peter Strohmeier
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Als Familienpolitik bezeichnen wir politische Maßnahmen, die Einfluss auf den Lebenszusammenhang und die Lebensführung von Familien nehmen. Eine nähere Definition kann ihren Ausgangspunkt entweder von den expliziten Absichten des Gesetzgebers (der z.B. die Familien und das Familienlebens in einer bestimmten Weise beeinflussen will) oder von den konkreten Maßnahmen (und ihren faktischen Wirkungen) nehmen. Eine explizite Familienpolitik, die sich auch so nennt, gibt es in Europa in Deutschland und Frankreich. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es (in jeweils unterschiedlichem Maße und in unterschiedlicher Relation) zwar finanzielle Transferzahlungen und staatliche Leistungen und soziale Dienste für Familien und Kinder, ohne dass jedoch damit ein explizites staatliches Interesse an der Familie verbunden wäre, hier sind es vielmehr in erster Linie armutspolitisch, bevölkerungspolitisch, frauenpolitisch oder kinderpolitisch begründete Interventionen des Staates, die Wirkungen auch auf die Familie haben (Kaufmann et al. 1997; dies. 2002).
Die staatlichen Maßnahmen, mit denen faktisch Einfluss auf das Familienleben genommen wird, lassen sich vier Interventionsformen zuordnen: einer rechtlichen Interventionsform, die Maßnahmen und Regelungen z.B. im Familienrecht, Arbeitsrecht oder Sozialrecht umfasst, die den rechtlichen Status der Familienmitglieder beeinflussen; einer ökonomischen Interventionsform, die Maßnahmen bezeichnet, die die wirtschaftliche Lage der Familien betreffen (in Deutschland ist das in erster Linie der sogenannte Familienlastenausgleich); einer ökologischen Interventionsform, unter die jene Politiken fallen, die die sozialräumlichen Umweltbedingungen der Familien (bzw. ihrer Mitglieder) gestalten, z.B. lokale Angebote sozialer Dienste, Kindergarten, aber auch Wohnungsbauförderung und Wohnumfeldpolitik; schließlich einer pädagogischen Interventionsform, die Maßnahmen mit Bildungs- und Beratungscharakter bezeichnet, mit denen soziale und personale Kompetenzen und Qualifikationen der Familienmitglieder gefördert werden sollen.
Die nationalen Familienpolitiken der europäischen Staaten unterscheiden sich vor allem in den finanziellen Transfers zugunsten der Familien und der Unterstützung der Erwerbstätigkeit der Mütter (Gauthier 1996). Die Absichten (expliziter oder impliziter) staatlicher Familienpolitik in Europa kann man unschwer an den Unterschieden der nationalen Politikprofile erkennen, die im Grunde in Institutionen und Gesetze geronnene Leitbilder eines "normalen" Familienlebens darstellen. Die deutsche Familienpolitik ist durch eine in Europa einzigartige Dominanz der ökonomischen Interventionsform gekennzeichnet. Familienpolitik in Deutschland ist vor allem Umverteilung von Geldmitteln zugunsten der Ehe und der (traditionellen) Familie bei (im internationalen Vergleich) nur geringer Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Strohmeier 2002). Die wichtigsten finanziellen Transfers zugunsten der Familien sind das Kindergeld und das Erziehungsgeld. Der weitaus größte Teil der monetären Transfers entfällt jedoch auf die fiskalische Privilegierung der Ehe durch das "Ehegattensplitting" im Steuertarif. Kindergeld wird für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr (in bestimmten Fällen auch länger) gezahlt und staffelt sich nach der Zahl der Kinder. Kinderfreibeträge, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können, fallen um so höher aus, je größer das zu versteuernde Gesamteinkommen ist. Bei Familien, bei denen aufgrund niedrigen Einkommens keine Steuern anfallen, wird eine Kinderzulage als Negativsteuer gewährt. Das Erziehungsgeld sollte ursprünglich eine Lohnersatzleistung für die Frauen sein, die aufgrund der Geburt eines Kindes ihre Berufsarbeit aufgeben oder auf maximal 19 Stunden pro Woche beschränken, es wird jedoch auch Frauen gewährt, die nicht im Erwerbsleben stehen. Anders als z.B. in den skandinavischen Ländern wird Erziehungsgeld in Deutschland aber nicht abhängig von der Höhe des zuvor erzielten Einkommens gewährt. Anders als das Kindergeld wird Erziehungsgeld in Deutschland nicht auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe, wohl aber auf Arbeitslosengeld angerechnet. Nach einer bestimmten Anzahl von Monaten wird das Erziehungsgeld der Einkommenslage der Familie entsprechend gekürzt. Erziehungsurlaub wird mittlerweile Müttern und Vätern gewährt, wird aufgrund der nur geringen Höhe des Erziehungsgeldes von letzteren jedoch kaum in Anspruch genommen. Wohngeld und die staatliche Wohnungsbauförderung sollen für Familien mit steigender Kinderzahl eine familiengerechte Wohnungsversorgung gewährleisten.
Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Oktober 1990 hat zwar durch die Ausweitung des faktisch die traditionelle Familie privilegierenden Politikprofils der alten Bundesrepublik auf Gesamtdeutschland für die neuen Bundesländer eine deutliche Verschlechterung in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit gebracht. Dennoch sind auch heute noch die Quoten erwerbstätiger Mütter und die Versorgung mit Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im Osten Deutschlands erheblich höher als im Westen.
Die Begründung staatlicher Familienpolitik ist das Interesse des Staates an den Leistungen der Familie. Der Dritte Familienbericht (1979: 13) nennt u.a. die "Haushaltsfunktion", die "generative Funktion", die "Erziehungs-" und "Platzierungsfunktion" (mit Blick auf den gesellschaftlichen Nachwuchs) und die "Erholungsfunktion" der Familie (mit Blick auf die Reproduktion der Arbeitskraft). Mit dem Fünften Familienbericht (1994) schließlich rückte die seit dem Geburtenrückgang ab Mitte der 1960er Jahre prekär gewordene Funktion der quantitativen und der qualitativen Sicherung des gesellschaftlichen Nachwuchses durch die Familie in den Vordergrund. Jede Gesellschaft ist nicht nur auf Nachwuchs in hinreichender Zahl angewiesen, sondern auch darauf, dass dieser Nachwuchs über die sozialen Kompetenzen und Motive verfügt, die ihn zu sozialem Handeln in den unterschiedlichsten sozialen Handlungsfeldern befähigen und ihn motivieren, diese Gesellschaft fortzusetzen. Diese elementaren sozialen Kompetenzen und Motive sind das "Humanvermögen", zu dessen Bildung die Familie einen entscheidenden und nicht zu ersetzenden Beitrag leistet. Die Humanvermögensproblematik als Begründung für staatliche Familienpolitik ist komplexer als die neuerdings (etwa im Vorfeld der Bundestagswahl 2002) vermehrt zu vernehmenden bevölkerungspolitischen Begründungen für eine Intensivierung der familienpolitischen Bemühungen des Staates. Im europäischen Vergleich haben heute die Staaten die höchsten Geburtenraten, die (im Wege ökologischer und rechtlicher Intervention) den Frauen die besten Optionen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnen.
Familienpolitik will die Familie bei der Erbringung ihrer Leistungen unterstützen. Damit sind zugleich auch die besonderen Schwierigkeiten staatlicher Familienpolitik bezeichnet. "Leistungen" der Familie sind das Ergebnis höchst privater, ja intimer, in jedem Fall jedoch höchst eigensinniger und im wesentlichen auf Gefühlsbeziehungen und -bindungen beruhenden privaten Lebensformen und Beziehungen von Frauen und Männern und von Eltern und Kindern. Zahlreiche Befunde der empirischen Familienforschung (vgl. Kaufmann, 1995) erweisen Familien als ausgesprochen "politikresistent", d.h. in sie hinein kann schwerlich direkt interveniert werden. Politik vermag vielmehr grundsätzlich nur die Rahmenbedingungen des Familienlebens zu gestalten. Lebenslagen und sozialräumliches Umfeld der Familien in Deutschland sind in Achingers Verständnis von "entfalteter Sozialpolitik" (Achinger, 1958) heute in hohem Maße durch Sozialpolitik gestaltet. Hier wirken (von der Sozialpolitik über die Bildungspolitik bis zur Verkehrspolitik) als familienrelevante Politiken ganz unterschiedliche Politikbereiche zusammen und nehmen insgesamt Einfluss auf die Leistungen der Familie, ohne dass wir sie deshalb schon alle als Familienpolitik bezeichnen können. Die Umstellung des Schulsystems vom Halbtags- auf den Ganztagsbetrieb wird in vielen Familien z.B. die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit der Mütter verbessern, wovon wiederum Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Familien und auf die Organisation des Familienalltags und so indirekt auch auf die Leistungen der Familie zu erwarten sind.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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19. März 2010
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