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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Parteienfinanzierung


Karl-Heinz Naßmacher
Inhalt

Einleitung

1. Entwicklung

2. Finanzvolumen

3. Ausgaben

4. Einnahmen

5. Staatsquote

6. Auswirkungen

Literatur

3. Ausgaben
Wofür geben die Parteien das Geld aus? Zunächst wird jeder an Wahlkämpfe denken, erst in zweiter Linie daran, dass in jeder Kreisstadt Büros aller wichtigen Parteien sind und dass dort neben vielen ehrenamtlichen Funktionären jeweils ein bis zwei hauptberufliche Kräfte arbeiten. Bei etwa 6-8 vollbezahlten Mitarbeitern pro Kreis und etwa 300 Bundestagswahlkreisen sind das insgesamt 2.000 bis 2.500 Personen. Hinzu kommt noch das Personal in den Parteizentralen.

Hauptberufliches Personal, Geschäftsstellen im ganzen Bundesgebiet und parteiinterne Kommunikation, die nur bedingt nach außen gerichtete Tätigkeit einer flächendeckenden ständigen Parteiorganisation (des Parteiapparats), verursachen erhebliche Aufwendungen. Bereits die Personalausgaben sind entsprechend hoch: Im Durchschnitt der Jahre 1992-99 verbrauchten Löhne und Gehälter (zzgl. Sozialabgaben) ca. 31% der gesamten Parteiausgaben.

Der Schwerpunkt der Personalausgaben liegt auf der Landesebene. Sie zahlt das Personal in der Fläche. Der Sachaufwand des Parteiapparates fällt vor allem auf der Kreisebene an (z.B. für das Porto der Mitgliederrundschreiben und die Bürokosten). Die Öffentlichkeitsarbeit ist Ausgabenschwerpunkt auf der Bundesebene und auf der Kreisebene (Naßmacher 2001: 176f.).

Nach Schätzungen der dt. Parteien entfallen jeweils weniger als 30% der Gesamtausgaben auf Mediennutzung (im weitesten Sinne) bzw. auf den laufenden Betrieb der Parteiorganisation. Der Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern (Naßmacher, in: Gunlicks 1993: 249f.) zeigt für die 70er und 80er Jahre durchgehend sinkende Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit und steigende Personalkostenanteile. Selbst 1994, einem Jahr mit zwei bundesweiten Wahlkämpfen (für Bundestag und Europäisches Parlament), erreichten die entsprechenden Aufwendungen bei den Bundestags-Parteien nur zwischen 44 und 48% der Gesamtausgaben. Im Durchschnitt einer Wahlperiode überwiegen in D. mit etwa 60% aller Aufwendungen deutlich die Kosten der Parteiorganisation (Naßmacher 2001: 175).

Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Parteitätigkeit (Begrenzung des Wahlkampfes in zeitlicher, qualitativer oder quantitativer Hinsicht) sind in D. unbekannt. Das einzige Instrument der Kostendämpfung ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein Übergewicht der Staatsfinanzierung sei verfassungswidrig. Diese Formel sichert einen Mindestanteil von 50% privater Parteienfinanzierung. In ihrer verfassungspolitischen Wirkung ist die Formel ("relative Obergrenze") freilich durch eine Anwendung auf die jeweilige Gesamtpartei wesentlich entschärft. Zudem wird sie durch "nützliche" Legaldefinitionen faktisch unterlaufen; Sonderbeiträge der Mandatsträger und Steuerverzicht bei der Einkommensteuer bleiben außer Betracht.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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