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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Parteienfinanzierung


Karl-Heinz Naßmacher
Inhalt

Einleitung

1. Entwicklung

2. Finanzvolumen

3. Ausgaben

4. Einnahmen

5. Staatsquote

6. Auswirkungen

Literatur

4. Einnahmen
Aufgebracht werden die Mittel der Parteien grundsätzlich aus Beiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen. Bei oberflächlicher Betrachtung entfielen im Jahre 2000 von den Einnahmen der Bundestags-Parteien 328 Mio. DM auf Beiträge, 234 Mio. DM auf öffentliche Mittel und 126 Mio. DM auf Spenden (Bundestagsdrucksache Nr. 14/8022). Die finanzielle Bedeutung von Großspenden aus der Wirtschaft hat seit den 70er Jahren dramatisch abgenommen, ohne dass Medien und Öffentlichkeit dies bereits registriert hätten.

Wegen der niedrigen Zugangsschwelle (0,5% der gültigen Stimmen) erhalten bis zu 20 Parteien einen öffentlichen Zuschuss. Etwa 40% der staatlichen Teilfinanzierung werden im Verhältnis der bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erreichten Stimmen, die restlichen 60% nach dem Anteil der einzelnen Parteien am Aufkommen der Beiträge und Kleinspenden verteilt.

Wer die staatliche Teilfinanzierung von z.Z. 133 Mio. Euro jährlich ("absolute Obergrenze") für eine Verschwendung öffentlicher Mittel hält, sollte wenigstens erwägen, dass allein die Fernseh-Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga etwa den gleichen Betrag kosten. Angesichts der Personalkosten der Parteien liegt auch ein anderer Hinweis nahe: Wie der Breitensport, die Volkshochschulen oder die Altenpflege ist auch die öffentliche Parteienfinanzierung ein großes Beschäftigungsprogramm. Alle sind zugleich notwendig, nützlich und arbeitsplatzschaffend; die Steuerzahler sparen jeweils entsprechende Beträge bei den Leistungen für die Arbeitslosigkeit.

85 bis 90% aller privaten Zuwendungen (Beiträge und Spenden) an die dt. Parteien bleiben unter 3.300 Euro je natürliche Person und Jahr. Anders als in den 50er bis 70er Jahren sind Großspenden aus der Wirtschaft bei keiner Partei eine wichtige Geldquelle mehr. Der Versuch, diesen Trend durch großzügige Steuervorteile umzukehren, scheiterte zwischen 1984 und 1992 gleichermaßen an den potentiellen Geldgebern wie am Bundesverfassungsgericht.

Eine weitere Geldquelle von wachsender Bedeutung sind die (1984-2002 in eine Grauzone verwiesenen) Sonderbeiträge der Parlamentsabgeordneten und kommunalen Mandatsträger. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien erreichen die Abgaben zwischen 20 und 30% des gesamten Beitragsaufkommens. Genaue Daten werden erst ab 1.10.2004 zur Verfügung stehen, weil zum 1.1. 2003 die (1984 abgeschaffte) Transparenz für Abgaben ("Sonderbeiträge") der Mandatsträger wiederhergestellt wird. Schon heute lässt sich sagen, dass die Masse dieser Abgaben nicht von den Berufspolitikern aufgebracht wird, sondern von den ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Tätigen.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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