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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Parteienfinanzierung |

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Karl-Heinz Naßmacher
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In den Beiträgen waren bis 2001 die Mandatsträger-Abgaben ("Pfründezins", "Parteisteuer") enthalten. Bei den Beiträgen und Spenden ist auch ein anteiliger Steuerverzicht des Staates (aus den §§ 10b und 34g EStG) zu berücksichtigen. Nach entsprechender Umrechung stammen von insgesamt 730 Mio. DM Einnahmen im Jahre 2000 mindestens 480 Mio. DM (direkt oder indirekt) aus öffentlichen Haushalten; max. 120 Mio. DM beträgt der private Anteil des Beitragsaufkommens, etwa 90 Mio. DM der private Anteil an den Spenden. Hinzu kommen DM 40 Mio. aus diversen Geldquellen (wie z.B. Einnahmen aus Vermögen oder Veranstaltungen).
Diese Angaben beziehen sich nur auf die Parteiorganisationen, nicht auf Parlamentsfraktionen und politische Stiftungen. Der Parteienwettbewerb im vereinten D. kostete Ende der 90er Jahre für alle Ebenen aller Parteiorganisationen, die Parlamentsfraktionen und die Inlandsarbeit der politischen Stiftungen zusammen im Jahresdurchschnitt insgesamt fast 1,2 Mrd. DM.
Die globale Zuweisung relativ umfangreicher Finanzmittel (insgesamt über 250 Mio. DM jährlich) an die Bundestags- und Landtagsfraktionen erscheint durchaus problematisch. Vor allem die Öffentlichkeitsarbeit ist als Grenzbereich zwischen Parlaments- und Parteitätigkeit zu beachten. Wer mit juristischen Mitteln Partei und Fraktion (sowie die jeweiligen Kassen) trennen will, muss die Funktionsbereiche klar gegeneinander abgrenzen (z.B. Tätigkeit außerhalb bzw. innerhalb der Parlamente). Für eine eigene Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen ist dann kein Platz; sie bleibt ein mögliches Einfallstor für indirekte Parteienfinanzierung.
Gegenwärtig ist die Gefahr gering. Die Rechnungslegung durch Bundestagsdrucksachen (zuletzt Nr. 14/6652 für 2000) ermöglicht, die Entwicklung des entsprechenden Aufwands kritisch zu verfolgen. Solange durchschnittlich 70% der Gesamtaufwendungen auf Personal entfallen, besteht kein Grund zur Sorge. Die Beanstandung einer Werbebroschüre für den Partei- und Fraktionsvorsitzenden Böhr (CDU) in Rheinland-Pfalz und Werbeanzeigen der PDS-Fraktion im Bundestagswahlkampf 2002 verweisen aber auf mögliche Fehlentwicklungen.
Die inzwischen gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Parteien und Stiftungen entspricht verfassungsrechtlichen Erwägungen ("politische Bildung") und außenpolitischen Zweckmäßigkeiten: Die Stiftung einer Regierungs- oder Oppositionspartei kann internationale Aufgaben erfüllen, ohne den dt. Staat zu kompromittieren. Vorrangig dient die organisatorische Trennung aber der Stiftungsführung, was die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Partei unnötig reduziert.
Die "amtliche" Staatsquote lag in den Berichten der damaligen Bundestagspräsidentin 1984-89 bei 33,5%, 1990-93 bei etwa 38%. Die Vielfalt der Formen öffentlicher Zuwendungen für die Parteitätigkeit erschwert jedoch eine zutreffende Einschätzung des Subventionsniveaus. Neben den direkten Subventionen der Parteitätigkeit (bis 1992 Wahlkampfkostenerstattung, Sockelbetrag und Chancenausgleich, seit 1994 staatliche Teilfinanzierung geheißen) sind Zuschüsse für die Fraktionen auf der Bundes- und Landesebene, die Abgaben der Landtags-, Bundestags-, Europaabgeordneten und der kommunalen Mandatsträger, die Globalzuschüsse zur Inlandsarbeit der politischen Stiftungen, sowie der Steuerausfall durch Sonderausgabenabzug und Kleinspendenregelung zu berücksichtigen.
Die reale Staatsquote der Bundestags-Parteien nach Einbeziehung verdeckter Staatsanteile (Mandatsträger-Abgaben und Steuerverzicht) beträgt über 65%. Die geschätzte Staatsquote für Parteien, Fraktionen und die Inlandsarbeit der Stiftungen erreicht mindestens 75%. Sachleistungen wie die Bereitstellung von Sendezeit durch die öffentlich-rechtlichen Massenmedien und von Plakatwänden durch kommunale Behörden bleiben dabei noch außer Betracht.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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19. März 2010
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