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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Fraktion


Paul Kevenhörster
Inhalt

1. Grundlagen

2. Stellung

3. Funktionen

Literatur

1. Grundlagen
Eine Fraktion stellt den organisatorischen Zusammenschluss einer Gruppe von Abgeordneten zur gemeinsamen Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben dar. Die Fraktionen sind ein integrierender Bestandteil der parlamentarischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Sie beruhen auf dem Grundsatz des freien Mandats und sind ein repräsentatives Element der modernen Parteiendemokratie. Fraktionen sind "Teile der Parteien im Parlament" (G. Kretschmer) bzw. "Teile des Bundestages" (Bundesverfassungsgericht). Auch wenn Parteien und Fraktionen rechtlich zu trennen sind, so trägt die parlamentarische Praxis ihrer parlamentarischen Verflechtung weitgehend Rechnung.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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16. März 2010
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