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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Fraktion |

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Paul Kevenhörster
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Die politischen Parteien wirken über die Fraktionen auf Willensbildung und Entscheidungsfindung von Parlament und Regierung ein. Die Fraktionen ermöglichen Meinungsbildung und Beschlussfassung des Parlaments. Dies geschieht insbesondere durch Vorschläge für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63ff. GG) und die Besetzung der Ausschüsse. Durch die mit dem Fraktionsstatus verbundenen Rechte (Grundredezeit, Finanzausstattung) können die zu Fraktionen zusammengeschlossenen Abgeordneten ihre parlamentarischen Aufgaben im Plenum wie in den Ausschüssen wirksam wahrnehmen. Dies schließt eine Bindung der einzelnen Abgeordneten an die Meinung der Fraktion bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ein.
Als unverzichtbare Instrumente parlamentarischer Arbeitsteilung nehmen die Fraktionen Funktionen der Repräsentation, Integration, Legitimation, Rekrutierung und Kommunikation wahr. Nach innen üben sie eine Servicefunktion für die einzelnen Abgeordneten aus und sichern zugleich die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Dadurch wirken sie der Gefahr der Überlastung parlamentarischer Arbeit durch Komplexität sowie der Selbstblockade durch zu große Vielfalt politischer Interessen und Perspektiven entgegen. Ihre Arbeitsgruppen ermöglichen als Transmissionsriemen die sorgfältige Vorbereitung der parlamentarischen Ausschussarbeit und verzahnen so die parlamentarische Willensbildung mit den Vorstellungen der Parteien und einzelnen Abgeordneten. Professionalisierung und Hierarchisierung sind bleibende Merkmale der Fraktionsarbeit.
Die tatsächliche Funktionswahrnehmung der Fraktionen wird nicht in erster Linie durch das Gegenüber von Parlament und Regierung, sondern durch die Frontstellung von Regierungsmehrheit und Opposition geprägt. Entsprechend werden die klassischen Aufgaben des Parlaments von den Fraktionen, der Eigendynamik der funktionalen bzw. zeitlichen Gewaltenteilung entsprechend, unterschiedlich wahrgenommen. Während sich die Regierungsfraktionen bei der Ausübung der parlamentarischen Wahl-, Artikulations-, Initiativ- und Gesetzgebungsfunktion um die Unterstützung der Regierung bemühen, wenden die Oppositionsfraktionen die Kontroll-, Kritik- und Alternativfunktion gegen die Regierung.
Fraktionen und Parteien üben die Funktionen der politischen Meinungsbildung, Entscheidungsfindung sowie der Rekrutierung politischen Führungspersonals gemeinsam aus. Dies wird bei der Wahl der Regierung und bei der Unterstützung der aktuellen Regierungspolitik sichtbar. Das tatsächliche politische Gewicht der Fraktionen hängt von weiteren Einflussfaktoren ab, so insbesondere von Personalunionen zwischen Partei- und Fraktionsführungen und von dem Zusammenfallen von Regierungs- und Parteivorsitz. Handelt es sich um Regierungsfraktionen, so bilden sie den parlamentarischen Pol eines politischen Machtdreiecks aus Regierung, Regierungspartei(en) und Fraktion(en), das über die Politikgestaltung im einzelnen entscheidet. Ihr Führungspersonal ist Teil des Gravitationskerns dieses Machtdreiecks.
Das Wechselspiel von Regierungsmehrheit und Opposition schlägt sich darin nieder, dass der Zusammenhalt der Regierungs- und Oppositionsfraktionen zugleich die Wahlchancen der Parteien beeinflusst. Eine uneinige Regierungsfraktion kann die Politik der Regierung nicht wirksam vertreten, und eine in wichtigen Fragen gespaltene Oppositionsfraktion lässt die Oppositionspartei nicht als glaubwürdige Alternative zur Regierung erscheinen.
Die Fraktionsdisziplin folgt aus der Fraktionsbindung der Abgeordneten. Beide verleihen der Fraktion Artikulations- und Durchsetzungsstärke. Die Abgeordneten ordnen sich in eine arbeitsteilige Gruppe mit geschlossenem Auftreten ein und ermöglichen dadurch deren Arbeitsfähigkeit. Kollisionen in Überzeugungsfragen sind eher die Ausnahme als die Regel. Über die Fraktionen konstituiert sich das Parlament. Ihre Stärke bildet die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Verteilung der Ausschussvorsitzenden, die Zusammensetzung des Ältestenrates und des Parlamentspräsidiums. Das Management der Fraktionen liegt in den Händen der Fraktionsvorsitzenden, der Fraktionsgeschäftsführer und des Fraktionsvorstandes.
Durch ihre parlamentarische Arbeit und durch geschlossenes Auftreten schaffen die Fraktionen wichtige Voraussetzungen für den Wahlerfolg ihrer Partei durch den Nachweis von Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit. Da Fraktionen komplexe Gebilde mit einem Mindestmaß an Geschlossenheit, aber auch an Vielfalt politischer Orientierungen darstellen, sind alle Bilder zu ungenau, die ihre Mitglieder - die Abgeordneten - als "treue Parteisoldaten" oder als "angepasste Spezialisten" zeichnen. Kompromissbereitschaft und Loyalität der Abgeordneten sind die Grundlage einer "freiwilligen Geschlossenheit" (E. Schütt-Wetschky). Diese Gruppenstruktur ermöglicht die Willensbildung im modernen Parlament und eine entsprechende Funktionszuweisung an Regierung(sfraktionen) und Opposition(sfraktionen).
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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