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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Politikwissenschaft |

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Wilhelm Bleek
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2. Ältere Lehre der Politik |
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In der deutschen Öffentlichkeit herrscht heute noch weitgehend die Ansicht vor, die PW sei eine junge Universitätsdisziplin mit alter ideengeschichtlicher Tradition. Sie sei zwar durch die klassischen Lehren der Antike beeinflusst worden, aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg in der BRD unter amerikanischem Einfluss etabliert worden.
Diese selbst bei Fachvertretern häufig anzutreffende Meinung übersieht, dass die Lehre von der Politik so alt ist, wie die Universitäten selbst. Beide gehen auf das europäische Mittelalter zurück. In den sogenannten Artistenfakultäten, in denen sich die Studenten auf den Besuch der drei oberen, berufsbezogenen Fakultäten vorbereiteten, gehörte die Politik zum Kanon der allgemeinbildenden Studien. Diesem Fach wie den meisten anderen Lehrgebieten lagen die zumeist erst im 13. Jh. wiederentdeckten und danach von den großen Lehrern der Scholastik (insbesondere Thomas von Aquin) übersetzten und im Sinne des christlichen Glaubens kommentierten Schriften von Aristoteles zugrunde. Im Mittelpunkt der älteren Politiklehre standen daher Fragen einer guten Ordnung der politischen Gemeinschaft und einer gerechten Herrschaft.
War die Lehre der Politik im Mittelalter mehr ein Anhängsel der praktischen Philosophie, so wurde sie in der frühen Neuzeit durch die von dem Reformator Melanchthon an den protestantischen Universitäten initiierten Neuerungen in den Rang eines unabhängigen Faches mit eigenständigen Lehrstühlen erhoben. Diese ältere Tradition einer philosophisch orientierten Politiklehre hat unter wechselnden Namen und Inhalten bis in das 19. Jh. nachgewirkt.
Neben dieser PW in der Einzahl entwickelte sich in der frühen Neuzeit entsprechend den sich ausdifferenzierenden staatlichen Tätigkeitsbereichen ein ganzes Spektrum von politischen Wissenschaften in der Mehrzahl. Zu diesen gehörte die ältere Policeywissenschaft als das Fach von der Organisation und den Inhalten der inneren Verwaltung - das ältere Verständnis von "Policey" war viel umfassender als der moderne Polizeibegriff, der sich auf die Erhaltung von Sicherheit und Ordnung beschränkt -, die Kameralwissenschaft als die Lehre von den fürstlichen Finanzen, die Ökonomik sowohl als Haus- wie auch als Staatswirtschaftslehre, die ältere Statistik als beschreibend-historische Lehre von den Zuständen der Staaten und ein ganzer Kranz von technologischen Fächern (Landwirtschaftslehre, Forstwissenschaft Bergbau u.a.). Für diese Vielzahl von politischen Wissenschaften wurde als Oberbegriff im 17. Jh. zumeist das Etikett der Kameralwissenschaften im Plural benutzt und die Ausbildung der Verwaltungsbeamten in diesen Fächern firmierte daher als Kameralstudium (vgl. Bleek 1972). Ab der Mitte des 18. Jhs. bürgerte sich der Begriff der Staatswissenschaften ein (vgl. Bleek 2003).
Unter dem Einfluss der Aufklärung wurde gegen Ende des 18. Jhs. nicht nur an der Vielregiererei des absolutistischen und merkantilistischen Verwaltungsstaates, sondern auch am Utilitarismus seiner politischen Wissenschaften Anstoß genommen. Die Policeywissenschaft mauserte sich zur Verwaltungsrechtswissenschaft, die Staatswirtschaftslehre zur von Adam Smith revolutionierten Nationalökonomie, die Staatenkunde zur modernen Statistik sowie Geschichtswissenschaft.
Das Kernfach der Politik überlebte in der ersten Hälfte des 19. Jhs. in Gestalt einer philosophisch (z.B. Hegel und Schleiermacher) oder historisch (insbesondere Dahlmann) orientierten liberal-bürgerlichen Verfassungslehre. Die Ausstrahlungskraft der "politischen Professoren" in dieser Zeit der Spätblüte der älteren Politiklehre reichte weit über das Bildungsstudium an den reformierten wissenschaftlichen Hochschulen hinaus in die politische Öffentlichkeit, sie wurden auch durch Widerstandsakte wie den Protest der Göttinger Sieben unter Dahlmann gegen den Verfassungsbruch des hannoverschen Königs (1837) zu anerkannten Wortführern der liberal-konstitutionellen Bewegung des Bildungsbürgertums.
Die Mitarbeit von Politik-Professoren in der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung in den Jahren 1848/49 stellte den Höhepunkt, aber auch die Wendemarke im öffentlichen Ansehen und der politischen Bedeutung der Lehre der Politik in D. dar. In der zweiten Hälfte des 19. Jhs. wirkte das Fach zwar in Gestalt der "politischen Historiker" wie Droysen, Sybel, Waitz und vor allem Heinrich von Treitschke, aber auch durch die Vorlesungen und Veröffentlichungen von Roscher und Schmoller als den Wortführern der älteren und neueren Historischen Schule der Nationalökonomie nach. Doch gegen Ende des Jahrhunderts verschwand die zuvor angesehene und einflussreiche Universitätsdisziplin weitgehend aus dem akademischen Fächerkanon im Deutschen Reich. Die ältere Lehre der Politik wirkte allerdings in D. in Nachbarfächern wie dem Öffentlichen Recht, der Geschichtswissenschaft und der Nationalökonomie fort, beeinflusste auch den Aufbau des Faches im Ausland, insbesondere die Gründung der Political Science in den USA.
Dieser weitgehende Untergang der älteren Politik- und Staatslehre in D. gegen Ende des 19. Jhs. ist vor allem auf die Veränderungen im allgemeinen Wissenschaftsideal zurückzuführen: Nun sollten sich alle Wissenschaften nach naturwissenschaftlichem Vorbild durch einen eigenen Gegenstand und vor allem eine autonome Methode auszeichnen. Diesen szientistischen Maßstäben konnte die ältere Lehre der Politik mit ihrem Praxisbezug, ihrer Interdisziplinarität und ihrer Normativität kaum genügen. Zum Untergang der älteren PW trugen aber auch die Wandlungen in der Politischen Kultur der Deutschen bei, die in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. unter dem Eindruck des Erfolgs der nationalstaatlichen Einigung D.s durch die Militärmacht Preußen und den Erfahrungen des politischen und wirtschaftlichen Aufschwungs des neugegründeten Deutschen Reiches erfolgten. Politik wurde nun zur genialen Kunst primär in der Außenpolitik oder bloßen Praxis vorwiegend in der Innenpolitik reduziert, galt als Gegenstand von genialen Staatsmännern, kompetenten Verwaltungsbeamten und hartnäckigen Interessensvertretern, aber nicht mehr als legitimer Gegenstand einer eigenen Universitätsdisziplin.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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