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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Enquete-Kommissionen |

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Wilhelm Knelangen
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1. Begriff und Funktionen der Enquete-Kommission (EK) |
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Das Recht der "Enquete" (frz., Untersuchung) gehört zu den klassischen Instrumenten der Legislative, um sich unabhängig von der Exekutive umfassende Informationen über einen bestimmten Sachbereich zu beschaffen, die als Grundlage für spätere Entscheidungen dienen können. In der parlamentarischen Praxis der BRD blieb das Untersuchungsrecht jedoch zunächst weitgehend auf die Erforschung politischer Skandale und Missstände in Untersuchungsausschüssen nach Art. 44 GG beschränkt.
Das 1969 in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verankerte Institut der EK meint demgegenüber ein Gremium, in dem Abgeordnete gemeinsam mit externen Sachverständigen komplexe und politisch bedeutsame gesellschaftliche und naturwissenschaftlich-technische Entwicklungen systematisch aufarbeiten. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden in EK Ansatzpunkte wie auch potenzielle Auswirkungen gesetzgeberischen Handelns diskutiert und dem Bundestag Empfehlungen für seine weitere Arbeit in dem entsprechenden Feld vorgelegt.
Die Tätigkeit von EK ist damit auf die Unterstützung der allgemeinen Parlamentsfunktionen (Bundestag) bezogen. EK sollen die Legislative durch die Einbeziehung externen, vor allem wissenschaftlichen Sachverstands im Rahmen der Gesetzgebungsfunktion stärken, indem sie die Abhängigkeit des Parlaments von den Informationen und den Gesetzesvorlagen der Ministerialbürokratie verringern. Damit soll auch ein Beitrag zur Kontrolle der Regierung geleistet werden. In den vergangenen Jahren haben EK darüber hinaus die Funktion wahrgenommen, durch ihre Arbeit auch die Öffentlichkeit für ihr jeweiliges Thema zu sensibilisieren.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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