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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Bundespräsident


Eckhard Jesse
Inhalt

1. Struktur des Regierungssystems und Geschichte

2. Funktionen des Bundespräsidenten

3. Bisherige Bundespräsidenten

Literatur

3. Bisherige Bundespräsidenten
Der Bpr., der das 40. Lebensjahr vollendet haben muss, wird durch die Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt - ohne Aussprache und geheim. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundestages sowie einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, gewählt von den Volksvertretungen der Länder entsprechend den Ergebnissen der letzten Landtagswahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dieser Modus hat aber nicht dazu geführt, dass föderalistische oder regionale Prinzipien solche parteipolitischer Art überlagern. Wiederwahl ist einmal zulässig, wie das bei Heuss, Lübke und von Weizsäcker der Fall gewesen ist. Findet ein Kandidat im ersten oder im zweiten Wahlgang keine absolute Mehrheit, genügt im dritten Wahlgang die relative Mehrheit. Meistens wurde der Bpr. im ersten Wahlgang gewählt, 1949 (Heuss), 1959 (Lübke) und 1999 (Rau) im zweiten, 1969 (Heinemann) und 1994 (Herzog) erst im dritten. Angesichts der unter formellen Gesichtspunkten eher geringen Bedeutung des Bpr. dürfte eine manchmal ins Spiel gebrachte plebiszitäre Wahl des Bpr. inadäquat sein. Die veränderte Legitimationsbasis könnte eine Verschiebung des politischen Koordinatensystems mit sich bringen.

Im Übrigen hängt die Autorität des Bpr. als moralische Instanz nicht von der extensiven Wahrnehmung seiner Befugnisse ab. Trotz der eng gesteckten Kompetenzen (deswegen schreckte Adenauer im Jahre 1959 davor zurück, das Amt zu übernehmen) haben die bisherigen Bpr., die mit dem Amtsantritt ihre Parteimitgliedschaft ruhen ließen - Heuss (FDP) von 1949-1959, Lübke (CDU) von 1959-1969, Heinemann (SPD) von 1969-1974, Scheel (FDP) von 1974-1979, Carstens (CDU) von 1979-1984, von Weizsäcker (CDU) von 1984-1994, Herzog (CDU) von 1994-1999, Rau (SPD) seit 1999 -, dem Amt ein unterschiedliches Gepräge gegeben. "Der Bundespräsident ist wie kein anderer führender Politiker der ,Politik des Augenblicks' enthoben. Mehr als jeder andere kann er sich der Sklaverei der aufgezwungenen Medien-Präsenz entziehen und sich zum Herrn der öffentlichen Tagesordnung erheben, sofern sein Amt gefordert ist. Er inszeniert selber, bestimmt nicht nur über die Form, sondern zu einem großen Teil auch über die thematischen Akzente seines Auftretens" (Jäger 1989: 47). Nicht nur von Weizsäcker, der schon im Jahre 1974 kandidiert hatte, ist dies in seiner Rolle als Mahner und "Integrator" gelungen (trotz gestiegener Kritik in der zweiten Amtsperiode), sondern auch seinem Nachfolger Herzog. Für alle Bundespräsidenten gilt: So umstritten sie vor ihrer Wahl auch waren, so verstanden sie es durch ihre Amtsführung, die Kritik jedenfalls zum Teil zum Verstummen zu bringen (mit der Ausnahme von Lübke in seiner zweiten Wahlperiode). Aus der Autorität des Bpr. leitet sich indirekt die Konsequenz ab, später nicht mehr in die aktive Politik zurückzukehren, allenfalls als elder statesman zu wirken. Alle früheren Amtsinhaber hielten sich an diese ungeschriebene Regel. 1999 schien nach sieben männlichen Amtsinhabern erstmals die Zeit für eine Bundespräsidentin gekommen. Sowohl die CDU als auch die PDS schickten eine weibliche Kandidatin ins Rennen. Da die Regierungsparteien in der Bundesversammlung die Mehrheit besaßen, erhielt Johannes Rau erwartungsgemäß die notwendige Stimmzahl. Weil diese Mehrheit im Jahre 2004 fehlt, dürfte Rau nicht mehr für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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20. März 2010
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