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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Staatsgebiet/Grenzen |

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Wichard Woyke
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Völkerrechtlich zeichnet sich ein Staat durch die die drei folgenden Attribute aus: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Das Staatsgebiet ist der räumliche Bereich, über den der Souverän Gebiets- oder Territorialhoheit besitzt und allein rechtmäßig Staatsgewalt ausüben kann. Alle im Staatsgebiet anwesenden Personen sowie alle befindlichen Sachen und Objekte sind der Staatsgewalt unterworfen. Somit umreißt das Staatsgebiet rechtlich jenen verfassungsrechtlich bestimmten Geltungsbereich, in dem auch ein Volk seine rechtliche und reale Existenz gefunden hat. Zum Staatsgebiet zählen das Landgebiet, eventuelle Exklaven, die inneren Gewässer, die Eigengewässer und das Küstenmeer. Zum 1.1.1995 hat D die Dreimeilenzone zugunsten der Zwölfmeilenzone verändert und damit seine Souveränität in der Nord- und Ostsee ausgedehnt. Das Küstenmeer Ds wurde in Nord- und Ostsee, insbesondere zur Verbesserung des maritimen Umweltschutzes und der Schiffssicherheit, aber auch zur Vereinheitlichung der bisherigen Situation, ausgedehnt. Insgesamt hat das deutsche Küstenmeer jetzt eine Ausdehnung von rd. 16.900 qkm (rd. 7.900 qkm in der Nordsee und rd. 9.000 qkm in der Ostsee). Das entspricht einer Fläche, die etwas größer ist als das Land Thüringen. Das Staatsgebiet bezieht außerdem den Luftraum senkrecht über dem und den Raum unter der Erdoberfläche ein. Das Staatsgebiet wird von Staatsgrenzen umgeben, die völkerrechtlich zwischen den angrenzenden Staaten in Form eines Grenzvertrages oder durch multilaterale Verträge festgesetzt werden.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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