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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Strukturpolitik


Dieter Grosser
Inhalt

1. Ziele und Instrumente

2. Bewertung der Praxis bis 1990

3. Tendenzen seit 1990

Literatur

1. Ziele und Instrumente
Sektorale Strukturpolitik (St.) hat das Ziel, das Wachstum einzelner Sektoren der Volkswirtschaft oder, innerhalb eines Sektors, das einzelner Branchen zu fördern bzw. Schrumpfungsprozesse zu verlangsamen. Die Förderung einzelner Branchen der Industrie wird auch als "Industriepolitik" bezeichnet.

Regionale St. will das wirtschaftliche Wachstum in bestimmten Regionen beeinflussen.

Alle Bundesregierungen seit 1949 haben St. betrieben: Sektorale Förderung wurde vor allem der Landwirtschaft, dem Wohnungsbau, Bergbau und Verkehr, der Stahlindustrie und der Stromerzeugung zuteil. Ab 1955 kam die Kernenergie, in den 60er Jahren der Schiffbau, die Luft- und Raumfahrt, in den 70er Jahren die Mikroelektronik hinzu. Von Anfang an gab es auch regionale Hilfsprogramme für West-Berlin, für die Zonenrand- und Grenzgebiete.

Wichtigste Instrumente der St. sind, abgesehen von Infrastrukturmaßnahmen, ??Subventionen (Finanzhilfen und Steuerermäßigungen) an Unternehmen. Die sektorale Wirtschaftsstruktur kann außerdem durch Protektionismus (Zölle, Einfuhrkontingente, Selbstbeschränkungsabkommen oder administrative Handelsbeschränkungen) beeinflusst werden. Träger der St. sind vor allem der Bund, daneben die Länder, zunehmend auch die EU. Die Gemeinden fördern die Gewerbeansiedlungen außer durch Infrastrukturmaßnahmen durch das Anbieten und Erschließen verbilligter Grundstücke in beträchtlichem, wenn auch schwer quantifizierbarem Maße.

1966 versuchte die Bundesregierung Grundsätze für die Vergabe von sektoralen Strukturhilfen aufzustellen, um die Ausuferung von Subventionen einzudämmen. Diese Grundsätze sind in der Folge nicht geändert, sondern nur präzisiert worden.

Folgende Ziele der St. werden heute angegeben:

  • Sozialverträgliche Gestaltung: Der Staat dürfe den Strukturwandel nicht behindern, müsse aber "bruchartige Entwicklungen mit unzumutbaren sozialen Härten" vermeiden helfen, er fördere daher die Anpassung an veränderte Wettbewerbsbedingungen. "Anpassungshilfen" zielten auf die Veränderung bestehender Strukturen und sollten nach einiger Zeit entbehrlich werden.


  • Forschungs- und Technologieförderung durch "direkte Projektförderung" bei "risikoreichen, aufwendigen, die Privatwirtschaft überfordernden längerfristigen Forschungsvorhaben und Entwicklungen oder in besonders wichtigen branchenübergreifenden Schlüsseltechnologien sowie in Bereichen der staatlichen Daseins- und Zukunftsvorsorge". Hinzu kommt die "Stärkung der technischen Leistungskraft der Unternehmen durch Produktivitäts- und Wachstumshilfen, z.B. Personalkostenzuschüsse für Forschung und Entwicklung, Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen, Förderung der Anwendung von Robotern in der Fertigungstechnik".


  • Die Erhaltung existenzbedrohter, aber sanierungsfähiger Unternehmen oder ganzer Wirtschaftsbereiche in Ausnahmefällen. In Betracht kämen Subventionen vor allem in der Landwirtschaft zur Erhaltung des bäuerlichen Familienbetriebs und im Kohlebergbau aus Gründen der Versorgungssicherheit. Bei Erhaltungssubventionen müsste jedoch das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Bei möglichst geringem Aufwand sollten die Subventionen "Hilfen zur Selbsthilfe" sein (Zitate aus 11. Subventionsbericht).


Grundlage der regionalen St. wurde 1969 das Gesetz über die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Bund und Länder wollen gemeinsam die "Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben" sowie die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur übernehmen (§ 1). Förderungsmaßnahmen sollen vorrangig in Gebieten vorgenommen werden, "in denen die Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt" oder in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, "die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Auswirkungen ... in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind" (§ 1 Abs.2). Die Bundesregierung ging damals davon aus, es sei möglich, "eine optimale regionale Wirtschaftsstruktur zu schaffen und in allen Gebieten dafür zu sorgen, daß ungenutzte ... Produktionsfaktoren für das allgemeine wirtschaftliche Wachstum mobilisiert werden" (Strukturbericht 1969). Später war sie wesentlich vorsichtiger und sprach lediglich von "übergroßen regionalen Disparitäten", denen entgegenzuwirken sei (Deutscher Bundestag 11/1338, S. 13). Im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe" werden Investitionszulagen (bis zu 10% der Investitionskosten) und Investitionszuschüsse (bis maximal 15% der Investitionskosten) gewährt. Die Investitionszulage wird zu je 47% von Bund und Ländern, zu 6% von den Gemeinden finanziert und kann nicht ohne Zustimmung des Bundes vergeben werden. Die Zuschüsse werden von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, die Länder vergeben sie selbständig im Rahmen der Richtlinien, die Bund und Länder in einem Planungsausschuss vereinbart haben. Ihm gehören je ein Vertreter jedes Bundeslandes (bis 1990 11, jetzt 16) und 11 bzw. 16 Vertreter des Bundes an. Beschlüsse werden mit Drei-Viertel-Mehrheit gefaßt.

1970 erreichten die Finanzhilfen und Steuerermäßigungen, die von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen der sektoralen und regionalen Strukturpolitik an Unternehmen gewährt wurden, 5,5% des Bruttosozialproduktes, 1980 knapp 6%, 1989 betrugen sie immer noch mindestens 6% des Bruttosozialproduktes, d.h. mehr als 120 Mrd. DM (Subventionen).


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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16. März 2010
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