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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Strukturpolitik


Dieter Grosser
Inhalt

1. Ziele und Instrumente

2. Bewertung der Praxis bis 1990

3. Tendenzen seit 1990

Literatur

3. Tendenzen seit 1990
Zwischen 1990 und 1996 flossen in die östlichen Bundesländer öffentliche Mittel in Höhe von mehr als 750 Mrd. DM, die aus Subventionen, Steuererleichterungen und sonstigen Zuweisungen der verschiedenen Gebietskörperschaften gespeist wurden. Die deutsche Vereinigung und Entwicklungen in der EU haben die Diskussion über strukturpolitische Konzeptionen seit 1990 beherrscht. Die Politik der ??Treuhandanstalt (THA), insbesondere die Privatisierung in Ostdeutschland, hat notwendigerweise mit der vollständigen Veränderung der wirtschaftlichen Strukturen in den neuen ??Bundesländern die regionalen und Branchenstrukturen weitgehend bestimmt. Es verwundert daher nicht, dass die Politik der THA zum Kristallisationspunkt der strukturpolitischen Debatte in den neuen Bundesländern geworden ist. Von den drei Grundoptionen der THA - Privatisierung, Sanierung, Liquidierung - stand dabei die Sanierung mit staatlichen Mitteln und insbesondere die Erhaltung industrieller Kerne im Mittelpunkt. In Reaktion auf die Politik der THA entwickelten die neuen Bundesländer eigene Konzepte der regionalen Sturkturpolitik. Dabei haben sie - unter dem Druck hoher Arbeitslosigkeit und entsprechender politischer Interessenkalküle - auch unter dem Einsatz von Landesmitteln eigene Förderstrategien entwickelt und spezielle Akzente gesetzt. (Sa. "Atlas-Projekt", M.V. "Anker-Konzept", Thür. "Entwicklung industrialisierter Kerne", Sa.A. "No-name"; Bbg. "integriertes Standortkonzept"). Die kontroverse strukturpolitische Diskussion gerade in Ostdeutschland ist der jüngste Anwendungsfall für die grundlegende Frage der Abgrenzung von Staat und Markt in der Wirtschaft (Soziale Marktwirtschaft).

Die rot-grüne Bundesregierung Schröder stellt ihre Strukturpolitik unter den Ansatz der ökologischen Modernsierung für Arbeit und Umwelt. Sie versucht den Umweltschutz mit Steuer- und Energiepolitik zu verbinden. So trat am 1.4.1999 die erste und am 1.1.2003 die dritte Stufte der Ökosteuerreform in Kraft, die vor allem auf Energieeinsparung durch Verteuerung der Energieträger zielte. Darüber hinaus wurde 2001 der Atomenergieausstieg beschlossen, wonach die vorhandenen Kernkraftwerke bis zum endgültigen Abschalten insgesamt eine Reststrommenge von ca. 2.600 Terrawatt produzieren können. Auf dieser Grundlage errechnet sich eine Gesamtlaufzeit der Kernkraftwerke von 32 Jahren.

Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bedeutet auch die zunehmende Einwirkung der EU-Organe auf die Strukturpolitik in D. So hat sich die EU-Kommission z.B. in Ostdeutschland nicht nur über die Mitfinanzierung am strukturpolitischen Entscheidungsprozess beteiligt, sondern auch über die Genehmigung großer Sanierungskonzepte (z.B. EKO-Stahl).

Allgemein hat die EU ihre Forschungs- und Technologiepolitik als Teil der Strukturpolitik beträchtlich ausgeweitet. Im Rahmen der im März 1999 auf dem EU-Gipfel in Köln verabschiedeten Agenda 2000 wurde auch eine Reform der Strukturfonds erreicht. Für diese stehen im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt 195 Mrd. Euro zur Verfügung. Der konzentrierte Zielkatalog umfasst nunmehr drei Ziele: 1. "Förderung der Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand"; 2. "Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen"; 3. "Förderung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme". Allerdings bleibt die Reform weit hinter den z.B. vom Sachverständigenrat 1997 geforderten grundlegenden Kursänderungen zurück. Innerhalb Ds dürften vor allem weiterhin die ostdeutschen Länder davon besonders profitieren.

Mittelfristig werden immer mehr Kompetenzen in der Forschungs- und Technologiepolitik auf die Gemeinschaft übergehen. Auch auf die sektorale und regionale St. der Einzelstaaten versucht die EU zunehmend Einfluss zu gewinnen. Sie kann sich dabei auf Art. 92 und 93 EWG-Vertrag stützen. Art. 92 verbietet Subventionen der Mitgliedstaaten, soweit sie den Handel zwischen ihnen beeinträchtigen, lässt aber Ausnahmen großzügig zu. Die EU-Kommission hat nach Art. 93 das Recht, diese Beihilfen zu überprüfen. Sie gerät dabei teilweise in Konflikt mit den Mitgliedsländern, insbesondere im Widerstreit zwischen "schützender" Struktur- und öffnen der Wettbewerbspolitik. Ein Beispiel dafür ist die Kontroverse um die Zulässigkeit der Preisbindung im dt. und österreichischen Buchhandel.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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8 Splitterparteien
9 Staatliches/öffentliches Vermögen
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11 Staatsgebiet/Grenzen
12 Staatsgewalt
13 Staatssymbole
14 Staatsverschuldung
15 Stabilitätsgesetz/Konzertierte Aktion/Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
16 Statistisches Bundesamt/Statistische Ländesämter
17 Streik und Aussperrung
18 Strukturpolitik
19 Subsidiarität
20 Subventionen
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10. Februar 2012
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