|
|
 |

 |

Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
 |
 |
 |
 |
 |
Staatsverschuldung |

 |
 |
Uwe Andersen
|
 |
 |
 |
 |
Staatsverschuldung (SV) umfasst die staatliche Kreditaufnahme, in der Regel am Kapitalmarkt, die die Finanzierung von Haushaltsdefiziten ermöglicht. Nach den Steuern stellt SV meist die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Der Begriff wird sowohl für die gesamte, über die Zeit kumulierte SV als auch für die neue, jährliche Kreditaufnahme verwendet. Im letztgenannten Fall ist regelmäßig die Nettokreditaufnahme (Bruttobetrag minus Tilgung) gemeint, obwohl für bestimmte Analysezwecke (z.B. Schuldenmanagement) auch die Brutto-SV interessiert. Zu beachten ist bei der SV - teilweise auch als öffentliche Verschuldung bezeichnet - die Ausdifferenzierung des Staatsbegriffes und damit die Frage, welche Institutionen einbezogen werden. Dies gilt um so mehr, als die teilweise Verlagerung von Kreditaufnahmen auf "staatsnahe" Sondertöpfe erlaubt, die SV optisch zu verschleiern und statistisch zu "schönen", was u.a. internationale und intertemporale Vergleiche erschwert. Die enge Verbindung zwischen Fiskal- und Geldpolitik zeigt sich u.a. darin, dass die Finanzierung staatlicher Defizite auch direkt über die Notenpresse der Zentralbank - formal über Notenbankkredite an staatliche Kreditnehmer - erfolgen kann. Wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr waren der Deutschen Bundesbank nur eng begrenzte Kassenkredite gegenüber Bund und Ländern erlaubt. Im Zusammenhang mit der Einführung des Euro und dem Übergang zum Europäischen System der Zentralbanken ist eine Kreditvergabe an den Staat gänzlich verboten worden.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
|
 |
 |
 |
Stöbern im Handwörterbuch |
 |
 |
 |
|
 |
18. März 2010
 |
 |
 |
Online-Lexika |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Freizügigkeit
Jede und jeder Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger kann innerhalb der Union frei reisen (zumeist ohne Grenzkontrollen), an beliebigen Orten alles kaufen ... |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
Online-Angebot |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Leitfaden
Von Abschiebehaft bis Zuwanderungsgesetz, das Online-Lexikon "Ausländer, Fremden- feindlichkeit, Extremis- mus von A bis Z" bietet wichtige Fakten, Rechts- grundlagen und weiter- führende Literatur. |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|