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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Staatsverschuldung |

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Uwe Andersen
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2. Entwicklung der SV in der Bundesrepublik |
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Mit der Währungsreform 1948 (Währung) war auch eine weitgehende Zwangsentschuldung des Staates verbunden, so dass die BRD im Gegensatz etwa zu den Siegermächten USA und Großbritannien, die eine kriegsbedingt stark gewachsene SV weiterschleppten, mit einer außerordentlich geringen Altlast startete. Bis Mitte der 70er Jahre blieb die Schuldenstandsquote unter 20%, um dann aber bis Anfang der 80er Jahre im Zusammenhang mit der Folgenbekämpfung der Ölpreisexplosion auf 40% hochzuschnellen. Die Politik der Haushaltskonsolidierung brachte dann zumindest eine Stabilisierung der Schuldenstandsquote, die 1989 mit 43% unter den sieben größten westlichen Industriestaaten nach Großbritannien die zweitniedrigste war. Zu diesem Zeitpunkt entfiel bezogen auf die Gebietskörperschaften gut die Hälfte der SV auf den Bund, ein Drittel auf die Länder und ein Achtel auf die Gemeinden, was sich auch in unterschiedlichen Zinslastquoten (Bund 11%, Länder 7%, Gemeinden 4%) äußerte. Zu berücksichtigen ist allerdings die Differenzierung zwischen den einzelnen Ländern (z.B. Spitzenreiter Sal. mit höherer Zinslastquote als der Bund) und Gemeinden (in der Regel höhere Zinslastquote der Großstädte).
Auf die Herausforderung der deutschen Vereinigung als Ausnahmefall par excellence hat die Finanzpolitik im ersten Schritt mit einem starken Anheben der SV reagiert (verbunden mit einer Auslagerung in verschiedene Sondertöpfe). Dies ist insbesondere dann zu rechtfertigen, wenn es um die Finanzierung von staatlichen Infrastrukturinvestitionen in Ostdeutschland als Voraussetzung für dringend erforderliche Privatinvestitionen geht. Der ungeachtet der geringen formalen Schuldenübernahme von der DDR (28 Mrd. DM) extrem unterschätzte Transferbedarf nach Ostdeutschland erzwang eine erneute tief greifende Haushaltskonsolidierung auf den unterschiedlichen staatlichen Ebene, die aber zu spät und zu vorsichtig angegangen wurde. Die häufig kritisierte Auslagerung der SV in unterschiedliche Sondertöpfe (Fonds "Deutsche Einheit", Kreditabwicklungsfonds, ERP-Sondervermögen, Treuhandanstalt, Wohnungswesen in Ostdeutschland) wurde 1995 zumindest teilkonsolidiert, insofern ein dem Bund als Nebenhaushalt zugeordneter "Erblastentilgungsfonds" (Ende 1996 332 Mrd. DM) die Schulden der aufgelösten Treuhandanstalt (205 Mrd. DM), des Kreditabwicklungsfonds (103 Mrd. DM) und einen Teil der Schulden der ostdeutschen Wohnungswirtschaft übernahm.
Die SV ist von 929 Mrd. DM 1989 auf 1224 Mrd. _ Mitte 2001 auf etwa das 2 1/2fache gestiegen, wobei der Bund überproportional betroffen ist, aber auch die ostdt. Länder (59 Mrd. _) und ostdt. Gemeinden (17 Mrd. _) bereits beachtliche Schulden angesammelt haben. Die in Maastricht im Hinblick auf die Einführung der Gemeinschaftswährung Euro vereinbarten finanzpolitischen Kriterien (1. jährliche Neuverschuldung bis 3% des BIP, 2. Gesamtverschuldung bis 60% des BIP) konnte auch D zeitweise nicht voll einhalten, noch weniger den im Stabilitäts- und Wachstumspakt außerhalb von Rezessionszeiten anvisierten ausgeglichenen Staatshaushalt. Vielmehr musste D als zweites Land nach Portugal wegen deutlicher Überschreitung des 3%-Kriteriums 2002 einen "blauen Brief" aus Brüssel akzeptieren. Wie schon bei früheren "Sprüngen" der Kreditfinanzierungsquote (1967, 1975, 1981) hat sich vor diesem Hintergrund die Diskussion über Grenzen der SV verschärft.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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