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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Subsidiarität


Manfred Spieker
Inhalt

1. Definition

2. Inhalt und Voraussetzungen

3. S. in der Rechts- und Verfassungsordnung und in der europäischen Integration

Literatur

2. Inhalt und Voraussetzungen
Das S.sprinzip ist ein Strukturprinzip einer freiheitlichen und menschenwürdigen Staats- und Gesellschaftsordnung. Es verpflichtet den Staat ebenso zur Aktivität wie zur Selbstbeschränkung. Es verpflichtet ihn zur Hilfe für die kleineren und untergeordneten Gliederungen (Länder, Kreise, Kommunen, Selbstverwaltungseinrichtungen), um der einzelnen Bürger und der Familien willen, aber es verbietet ihm auch die Intervention in deren Aufgaben, wenn diese sie aus eigenen Kräften erfüllen können. Können sie sie aus eigenen Kräften nicht erfüllen - z.B. im Bildungs- oder Sozialbereich - dann verpflichtet das S.sprinzip den Staat darüber hinaus, diese Aufgaben nicht gleich an sich zu ziehen, sondern Wege zu suchen, auf denen sich die Selbsthilfekräfte stärken lassen. Dem S.sprinzip eignet also eine positive, den Staat aktivierende, und eine negative, ihn abwehrende und zugleich vor Überforderung schützende Dimension. Beiden Dimensionen zugleich gerecht zu werden, ist das dauernde und häufig kontroverse Geschäft der Politik.

Das S.sprinzip geht von der anthropologischen Voraussetzung aus, dass das Gelingen des menschlichen Lebens in erster Linie von der Bereitschaft und der Fähigkeit des Individuums abhängt, Initiativen zu ergreifen, Anstrengungen auf sich zu nehmen und Leitungen zu erbringen. Der Mensch ist Schöpfer, Träger und Ziel aller sozialen Einrichtungen. Das S.sprinzip gewährleistet deshalb den Dienstcharakter des Staates. Eine föderale, demokratische Verfassungsordnung liegt in seiner Logik. Es ist aus sich selbst heraus antitotalitär. Es schützt die Zivilgesellschaft.

S. setzt Solidarität voraus. Nach den Strukturen gesellschaftlicher Hilfe und den Kompetenzen der einzelnen Ebenen zu fragen, hat erst Sinn, wenn diese gesellschaftliche Hilfe außer Frage steht. Auch die Solidarität ist anthropologisch begründet. Sie verpflichtet den Staat zur Entwicklung eines sozialen Leistungssystems, für dessen menschenwürdige Ordnung wiederum das S.sprinzip grundlegend ist.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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