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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Soziale Marktwirtschaft/Wirtschaftspolitik |

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Uwe Andersen
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4. Der Ordnungsrahmen - Wirtschaftspolitik bis Mitte der 60er Jahre |
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Ungeachtet der günstigen Ausgangsposition, dass mit Erhard und Müller-Armack "Väter" der SM an den Schalthebeln der Wirtschaftspolitik saßen, führte der Filter des politischen Entscheidungsprozesses doch dazu, dass das Leitbild nicht ohne Abstriche umgesetzt wurde. So blieben wichtige Bereiche, wie Landwirtschaft, Verkehr und Wohnungswesen, weitgehend aus der Wettbewerbswirtschaft ausgeklammert. Daher ist auch bei der Beurteilung der Ergebnisse zwischen Leitbild und Realtypus zu unterscheiden. Insgesamt waren die 50er Jahre aber eine ordnungspolitisch besonders fruchtbare Zeit, in der durch eine Vielzahl grundlegender Gesetze das Leitbild SM ausgefüllt wurde.
Die mit der Bank deutscher Länder und der Währungsreform von den Alliierten eingeleitete Neuordnung des Geldwesens wurde mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank 1957 konsolidiert. Damit wurde die Sicherung der Währung und die Steuerung der Geldpolitik einer weitgehend unabhängigen Notenbank anvertraut. Nach langjährigen Auseinandersetzungen konnte 1957 auch das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" verabschiedet werden, das aufgrund des Stellenwertes der Wettbewerbspolitik innerhalb des Leitbildes SM auch als "ordnungspolitisches Grundgesetz" bezeichnet worden ist. Aufgrund politischer Widerstände der Industrie blieb das Gesetz, das u.a. ein grundsätzliches Kartellverbot bei weitreichenden Ausnahmeregelungen und als "Hüter des Wettbewerbs" ein Kartellamt in Berlin vorsah, jedoch weit hinter den Forderungen "strenger" Verfechter der SM zurück. Tendenzen zur Vermachtung der Wirtschaft, insbesondere Unternehmenskonzentration und Einschränkung des Wettbewerbs, wurde allerdings auch außenwirtschaftlich durch die schnelle Integration der BRD in den Weltmarkt und die damit verbundene Öffnung der Märkte entgegengewirkt. 1958 wurde der volle Übergang zur freien Konvertibilität der Währungen erklärt und im Außenwirtschaftsgesetz von 1961 der grundsätzlich freie Wirtschaftsverkehr auch mit dem Ausland festgeschrieben. In den außenwirtschaftlichen Kontext gehört auch der weitreichende regionale Integrationsansatz der 1957 gegründeten EWG, die die wirtschaftliche Interdependenz der beteiligten Länder stark erhöhte und auch zu wirtschaftspolitischen Kompetenzverlagerungen auf die EG-Ebene (z.B. Zollpolitik, Agrarpolitik) führte. Bei der Regelung des Arbeitslebens wurde den unabhängigen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eine starke Stellung gesichert, insbesondere durch die Tarifautonomie (Tarifvertragsgesetz 1949) sowie durch gesetzliche Regelungen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer (1951 das ordnungspolitisch umstrittene Montanmitbestimmungsgesetz, 1952 das Betriebsverfassungsgesetz). Besonderes Gewicht kam dem Aspekt "Sozialstaat" zu, der gestützt auf die positive wirtschaftliche Entwicklung durch eine Vielzahl von Gesetzen ausgebaut wurde. Erwähnt seien beispielhaft der Lastenausgleich und das "Jahrhundertwerk" der dynamischen Rente (1957), mit der die Rentenhöhe grundsätzlich an die Einkommensentwicklung der Berufstätigen gekoppelt wurde.
Ende der 50er Jahre wurde Vollbeschäftigung erreicht, und insgesamt waren die wirtschaftspolitischen Ergebnisse der SM beeindruckend positiv, wenn auch nicht ohne Schwachpunkte (z.B. einseitige Vermögensverteilung, insbesondere beim Produktivvermögen). Die veränderten Bedingungen - verschärfter Verteilungskampf zwischen den Tarifparteien und offene außenwirtschaftliche Flanke mit der Gefahr "importierter Inflation" - führten zusammen mit einer aufkommenden Diskussion um eine Zielerweiterung und staatliche Aufgabenexpansion - Stichworte: "Lebensqualität", "öffentliche Armut", "Umweltschutz" - zu erhöhten Anforderungen an die staatliche Wirtschaftspolitik.
Den neuen Herausforderungen begegnete Müller-Armack bereits 1960 mit der Forderung nach einer "zweiten Phase" der SM, in der diese durch das "Leitbild einer neuen Gesellschaftspolitik" (Müller-Armack 1966: 267) ergänzt werden sollte. Er hat in diesem Zusammenhang insbesondere größere öffentliche Leistungen im Bereich des Bildungs- und Gesundheitswesens, des Städtebaus, der Landesplanung, des Verkehrs und des Umweltschutzes, aber auch eine verstärkte Konjunkturpolitik verlangt. Mit dem Gesetz über den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde 1963 versucht, den Sachverstand und die Autorität der Wissenschaft auch institutionell stärker für die Wirtschaftspolitik zu nutzen. Es hatte symbolische Bedeutung, dass Bundeskanzler Erhard 1966 über die erste Rezession in der Geschichte der BRD stürzte. Die Rezession war die Folge einer wirtschaftspolitischen Fehlentwicklung, u.a. einer Politik überzogener "Wahlgeschenke", führte zu Nullwachstum und erstmals nach Erreichen der Vollbeschäftigung zu etwa 600.000 Arbeitslosen. Die Erfolge extremistischer Parteien bei Landtagswahlen belegten einmal mehr, dass wirtschaftliche Fehlentwicklungen, insbesondere verbreitete Arbeitslosigkeit, eine politische Radikalisierung begünstigen und im Extremfall das politische System gefährden können.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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