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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Freiheitlich-demokratische Grundordnung


Ernst Benda
Inhalt

1. Der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

2. Die Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Literatur

1. Der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird in Art. 18 (Verwirkung von Grundrechten) und in Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich genannt. Wenn ein Einzelner oder eine politische Partei diese Ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen, so handeln sie verfassungswidrig. D versteht sich als eine "streitbare Demokratie". Die Grundlagen ihrer Ordnung sollen von ihren Bürgern und vom Staat verteidigt werden. Wer seine Grundrechte mißbraucht, um gegen diese Ordnung zu kämpfen, verwirkt sie. Eine politische Partei kann verboten werden, wenn sie verfassungswidrige Ziele verfolgt. Ein Richter kann durch das Bundesverfassungsgericht aus seinem Amt entfernt werden, wenn er im Amte oder außerhalb des Amtes "gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstößt (Art. 98 GG). Wegen "vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes" kann auch der Bundespräsident durch das Bundesverfassungsgericht seines Amtes für verlustig erklärt werden (Art. 61 GG).

Das Bundesverfassungsgericht beschreibt in einer frühen Entscheidung die wesentlichen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Es handele sich um eine Ordnung, "die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt" (BVerfGE 2, 1-12 f). Hierzu gehören im einzelnen vor allem die Achtung der Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Verantwortlichkeit der Regierung und das Mehrparteienprinzip. Damit ist das demokratische, parlamentarische und rechtsstaatliche System D.s in Positionen beschrieben, über die auch von unterschiedlichen politischen Auffassungen her Einigkeit zu erreichen sein müßte.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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30. Juli 2010
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