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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Europapolitik |

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Wichard Woyke
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3. Europapolitik Deutschlands unter Kohl |
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Auch nach der Vereinigung bestand und besteht kein Zweifel daran, dass sich die Außenpolitik Ds primär am politischen Gravitationszentrum Europäische Gemeinschaft/Europäische Union ausrichtet. Im neuen Grundgesetzartikel 23 bekennt sich D faktisch zur im Maastrichter Vertrag niedergelegten Europäischen Union, wenn es dort heißt: "Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen..."
Außer den Normen des Grundgesetzes und der ökonomischen Interdependenz als Lebensgrundlage zukünftigen Wohlstands und der Tatsache, dass D seine Produkte vor allem in Länder liefert, die durch politische Stabilität, Rechtssicherheit, gute Infrastrukturen, qualifizierte Arbeitskräfte, anhaltende Produktivitätsteigerungen und nachfragestarker Binnenmärkte sowie hohe Investionseffizienz gekennzeichnet sind, spricht auch die Logik des Multilateralismus für die Fortsetzung der Integrationspolitik im nationalen Interesse. Die EG war und die EU ist nicht nur eine, sondern die einzige Stabilitätsgemeinschaft in Europa, auf die große Hoffnungen nicht nur von ihren Mitgliedern, sondern vor allem von den beitrittswilligen Staaten in Mittel- und Osteuropa gesetzt werden. In einem internationalen System, das immer mehr durch Regionalismus und Multipolarität gekennzeichnet ist, wäre es auch für einen Staat wie das vereinte D allein nicht länger möglich, seine Interessen erfolgreich wahrzunehmen. Dies kann nur durch Kooperation bzw. Integration erfolgen. Aber nicht nur die ökonomische Interdependenz mit der Gemeinschaft lässt die weitere Mitarbeit in dieser auf der Welt einmaligen supranationalen Organisation als geraten erscheinen, sondern vor allem auch die politischen Vorteile, die die BRD aus der Mitgliedschaft in der EG zog, wie auch D sie heute erwirbt. Die Mitgliedschaft in der EG stützte den Aufbauprozess der liberalen Demokratie in der BRD, führte zur Gleichberechtigung des neuen westdeutschen Teilstaates und ermöglichte schließlich der BRD das starke weltpolitische Gewicht. Die EG hat eine Friedensordnung hervorgebracht, die unter ihren Mitgliedern verlässlich Gewalt als Mittel der Politik ausschließt und hierin D voll einbindet. Durch die EG ist die Demokratie glaubhaft zur festverwurzelten Regierungsform Westeuropas und natürlich auch des westlichen Teils Ds geworden. Schließlich hat die EG einen sehr großen und attraktiven gemeinsamen Markt mit blühender Wirtschaft und großer Anziehungskraft auf Ost- und Westeuropa geschaffen. Das bedeutet, dass auch in Zukunft die EU dem deutschen Ziel der Wahrnehmung nationaler Interessen durch Multilateralisierung und Integrationsbereitschaft entspricht. Somit bindet auch weiterhin die Europäische Union D als mögliche Führungsmacht ein, bietet ihm aber auch den Rahmen zu optimaler Verfolgung bzw. Verwirklichung seiner außenpolitischen Grundinteressen. D muss seine vermeintlich hegemoniale Position in europäische Strukturen einbringen, um mit Hilfe der EU seine Interessen gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten zu verfolgen.
Die enge Bindung Ds an die europäischen Institutionen ist nach der deutschen Einheit nicht in Frage gestellt worden. Bereits im Zehn-Punkte-Programm von Bundeskanzler Kohl am 28. November 1989 über die deutsch- deutsche Konföderation machte der Bundeskanzler deutlich, dass der Platz eines zukünftigen Deutschlands in der EG ist. Im April 1990 wurde von Kohl und Frankreichs Präsident Mitterrand der Weg zu einer weiteren Vertiefung der Europäischen Gemeinschaft eingeschlagen. Die beiden Politiker initiierten einen Plan zur Beschleunigung der Politischen Union sowie die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion. Im Oktober 1991 brachten Bundeskanzler Kohl und Präsident Mitterrand die gemeinsame Initiative für ein europäisches Verteidigungskorps ein, was nicht zuletzt auf eine noch größere sicherheitspolitische Einbindung der Deutschen zielt. Ein Höhepunkt dieser Einbindung Ds in die Europäische Gemeinschaft war die Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages 1991/92, der nicht nur die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion bis spätestens 1999 vorsah, sondern auch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie eine Zentrale Innen- und Justizpolitik anstrebt. Die Einbeziehung der WEU als sicherheitspolitisches Standbein der EU ist durch den Maastrichter Vertrag vorprogrammiert. Bei der Realisierung des Maastrichter Vertrages hat das deutsch-französische Tandem eine herausragende Rolle gespielt. Wenn dieser Vertrag auch nicht unbedingt die vollkommene Harmonie zwischen dem vereinten D und dem durch die deutsche Vereinigung in seinem internationalen Status verringerten Frankreich widerspiegelt, so zeugt er doch von der Handlungsfähigkeit des deutsch-französischen Tandems. Im Oktober 1993 richteten Präsident Mitterrand und Bundeskanzler Kohl an den Vorsitzenden des Europäischen Rats, den belgischen Premierminister Dehaene, eine gemeinsame Botschaft, in der sie u.a. die Vertiefung der Europäischen Union, die Beschleunigung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und in der Dritten Säule des Maastrichter Vertrags "Inneres und Justiz" eine verbesserte Koordinierung der Bekämpfung von Kriminalität und Drogenhandel forderten. Zunehmend wurde auch das deutsche Interesse an einer Osterweiterung der Europäischen Union zum europäischen Gesamtinteresse. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wurde vom Europäischen Rat - dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs - in Essen im Dezember 1994 die Einführung eines "strukturierten Dialogs" mit den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas beschlossen. Die Bundesregierung machte immer wieder ihr Interesse an einer Vertiefung der politischen Union deutlich, die zur ökonomischen Vertiefung parallel verlaufen soll. So hat die Bundesregierung bei der Realisierung des Amsterdamer Vertrags 1997 zusammen mit Frankreich weitere Fortschritte im Integrationsprozess erreichen können. Daher wurde in der zweiten Säule - der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - die Außenvertretung der EU verbessert. Die Einsetzung eines Hohen Vertreters (Mr. GASP) sowie die neugeschaffene und ihm zuarbeitende Strategieplanungs- und Frühwarneinheit sollen die Position der EU in der internationalen Politik verbessern helfen. Inzwischen ist der ehemalige NATO-Generalsekretär Javier Solana mit diesem Amt betraut worden. Die politische Verantwortung für die Entscheidungen verbleiben beim Rat, der diese mehrheitlich fassen kann. Ausnahmen von der Mehrheitsentscheidung soll es nur wenige geben. Aus der dritten Säule wurden, nicht zuletzt auf deutsch-französische Initiative, Maßnahmen zur Gewährleistung des freien Personenverkehrs, zur Kontrolle der Außengrenzen, zu Visavorschriften, Flüchtlingsfragen und Asylrecht sowie zur Einwanderung auf die erste Säule übertragen und damit vergemeinschaftet. Es wurde aber bereits in der Spätphase der Kanzlerschaft Helmut Kohls eine stärkere deutsche Interessenvertretung in der EU erkennbar.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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09. Februar 2012
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