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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Sozialstaat |

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Frank Nullmeier
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2. Sozialstaat und deutsche Vereinigung |
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Der Sozialstaat der BRD trat im Rahmen der dt. Vereinigung an die Stelle sozialistischer Staatlichkeit der DDR. Staats- und Einigungsvertrag übertrugen die sozialstaatlichen Strukturen der BRD mit den Hauptpfeilern eines kollektiven Arbeitsrechts und der gegliederten Sozialversicherungen auf die DDR bzw. D. Dies geschah unter Verzicht auf Reformen oder Vereinfachungen des Sozialrechts - nur unter Hinzufügung von Übergangs- bzw. Sonderregelungen bei Zweiteilung der Sozialleistungsniveaus entsprechend den differierenden Lohnniveaus in Ost und West. Der soziale Rechtsstaat löste den "sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern" (Art.1 der DDR-Verfassung von 1974) ab. Sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln bot danach die Gewähr für das "Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation" (Art. 24,1), beinhaltete mithin eine staatliche Beschäftigungsgarantie qua weitestgehender Integration der Bevölkerung in den Arbeitsprozess. Im Zentrum der marktwirtschaftlich-sozialstaatlichen Transformation der DDR-Gesellschaft stand der Fortfall dieses "vorsorgenden" Systems sozialer Sicherung zugunsten kompensatorischer, "nachträglich" einsetzender Einrichtungen sozialer Sicherung.
Erst die Übertragung des bundesdeutschen Sozialstaatsmodells hat 1990 die rasche Wirtschafts- und Währungsunion sozial und politisch durchsetzbar gemacht. Unter dem Zwang zur sofortigen Anpassung an Weltmarktbedingungen wäre Massenelend in den neuen Bundesländern nicht zu vermeiden gewesen. Trotz vorrangig über die Sozialversicherungssysteme geleisteter gewaltiger Sozialtransferströme ist die dt. Vereinigung geprägt vom Widerspruch zwischen verfügter Sozialstaatlichkeit bei einem reichen Instrumentarium sozialpolitischer Auffangregelungen und einer weiterhin den Zielwerten von Sozialstaatlichkeit kaum entsprechenden Realität. Der Sozialstaat realisiert sich angesichts der fortdauernd hohen Erwerbslosigkeit in den neuen Bundesländern weithin als sozialpolitische Klientelisierung breiter Teile der Bevölkerung.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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10. Februar 2012
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Gesellschaften sind durch soziale Ungleichheit gezeichnet und verfügen daher über eine bestimmte soziale Struktur oder eine bestimmte soziale Zusammensetzung... |
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