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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik
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Sozialstaat |

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Frank Nullmeier
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Seit Mitte der 1970er Jahre die Globalisierung der (Finanz-)Märkte die Grundlagen einer nationalstaatlichen Geld- und Vollbeschäftigungspolitik unterminierte, wird verstärkt über die Grenzen des Sozialstaates diskutiert. Die zunächst eher pragmatisch und unsystematisch ausgerichtete Spar- bzw. Konsolidierungspolitik wurde seit den 1980er Jahren von einer grundsätzlichen Kritik an Bürokratisierung und Verrechtlichung des Sozialstaates begleitet - und zwar sowohl aus konservativ-liberaler als auch aus ökologisch-alternativer Perspektive. Die Therapien unter dem Titel "Entstaatlichung" zielten in Richtung Markt, in Richtung Familie oder auf eine "Wohlfahrtsgesellschaft", in der Netzwerke von Selbsthilfeinitiativen neue Formen der Solidarität schaffen sollten. Grundlegend neue Formen staatlicher Sozialtransfers wurden vorgeschlagen, so Modellen einer negativen Einkommensteuer, eines Bürgergeldes oder eines garantierten Grundeinkommens.
Die Kritik erstreckte sich auf die Normalitätsunterstellungen der Sozialleistungssysteme wie z.B. Voll(zeit)beschäftigung aller erwachsenen männlichen Bürger und Einverdienerehe. Mit dem dauerhaft hohen und ansteigenden Niveau der Arbeitslosigkeit, zunächst als "Krise der Arbeitsgesellschaft" diagnostiziert, der Veränderung von Familienstrukturen, den Verschiebungen in der Altersstruktur, den Bestrebungen und Erfolgen der Frauenbewegung, der Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, den Tendenzen "neuer Armut" mit der Gefahr sozialer Spaltung sowie der Erkenntnis, schon seit längerem in einem Einwanderungsland zu leben, wurden bereits in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre die Prämissen des bundesdeutschen Sozialstaatsmodells brüchig. Zugleich zeigte sich, dass Umverteilung fordernde Gerechtigkeitsnormen oder Solidaritätsappelle nur geringe politische Bindungswirkung entfalten konnten. Marktradikale Positionen, die den Sozialstaat als zentralen Verursacher ökonomischer und sozialer Verwerfungen identifizierten, gewannen an öffentlicher Aufmerksamkeit.
Mit der Einführung des Europäischen Binnenmarktes und der verstärkten Globalisierung der Wirtschaft nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Staaten wurde zudem die nationalstaatliche Prägung und Steuerung der sozialen Sicherung fraglich. Eine Harmonisierung der verschiedenen Sozialstaatssysteme in einem europäischen Sozialstaat (und Steuerstaat) ist auch nach dem Maastrichter Vertrag und der Einführung der Europäischen Währungsunion noch nicht zu erwarten (Leibfried/Pierson 1995). Die Folgen der Internationalisierung der Kapitalmärkte werden aber erkennbar: Nationalstaatliche Entscheidungen müssen sich angesichts der verbesserten Möglichkeiten, sein Kapital der Kontrolle eines bestimmten Staates zu entziehen, dem daraus folgenden Machtgewinn der Kapitalseite, von internationalen Finanzexperten und Kapitalfonds (Kaufmann 1997) zunehmend an den möglichen Reaktionen der transnationalen Kapitalmärkte orientieren. Je mehr Sozialleistungen in einem Mix aus öffentlicher und privater, wohlfahrtsmarktlicher erbracht werden, desto größer wird die Abhängigkeit von Marktschwankungen, insbesondere auf dem Gebiet der Alterssicherung durch Kapitalmarktanlagen.
Bis heute blieben trotz tieferer gesetzgeberischer Einschnitte in allen Bereichen der sozialen Sicherung die Grundlinien einer auf Konsens der Tarifpartner und der großen Parteien basierenden sozialstaatlichen Entwicklung intakt. Ökonomische, soziale, demographische und politische Entwicklungen, darunter vor allem die weiter gestiegene Arbeitslosigkeit, führen jedoch ebenso wie die schwindende Bereitschaft zur Finanzierung und die Ausrichtung staatlicher Politik am Maßstab der Steigerung der "Wettbewerbsfähigkeit in der Standortkonkurrenz" in eine ernste Krise des Sozialstaats. Seine historische Leistung, eine auch politisch wirksame Spaltung der Bevölkerung entlang sozialer oder regionaler Ungleichheitslinien weitgehend verhindert zu haben, ist nicht mehr problemlos gesichert. Befand sich der Sozialstaat bereits seit 1975 in der politischen Defensive, so werden in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre Grundprinzipien des dt. Sozialstaates wie seine Legitimationsgrundlagen in einem Teil der Öffentlichkeit zur Disposition gestellt. Die Offenheit und Unbestimmtheit des Sozialstaatsbegriffs führt dazu, dass weder Grenzlinien der Kürzung von Sozialleistungen benennbar noch Vorgaben für eine zeitangemessene Reformulierung der gerechtigkeitsorientierten Ziele von Sozialstaatlichkeit aufzufinden sind. Die sozialstaatlichen Gesetzgebungen der 1990er Jahre begünstigen eine stärkere Rolle privatwirtschaftlicher Akteure in der Wohlfahrtsproduktion. Sozialpolitische Felder öffnen sich zunehmend für private Dienstleistungsbetriebe (Pflegeversicherung) und private Anlageunternehmen (Alterssicherung), sie entwickeln sich schrittweise zu Märkten. Sozialstaatliche Politik erhält dadurch den Charakter einer marktregulativen Politik (Leisering 1999), die bei Begrenzung der Sozialabgaben (Höchstgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge) nur bei einer Kombination von Sozialversicherung und privater Eigenvorsorge tradierte Versorgungsniveaus sichern hilft. Die vielfältigen Reformen der rot-grünen Regierungskoalition in den Jahren 1998 bis 2002 hat die Legitimationskrise des Sozialstaates trotz der stärkeren Akzentuierung der "Eigenverantwortung" des Einzelnen nicht aufzulösen vermocht. Nach wie vor wird ein sozialstaatlicher "Reformstau" beklagt - eine Wahrnehmung, die sich durch die ungelöste Problematik eines dauerhaft hohen Arbeitslosigkeitsniveaus zu rechtfertigen vermag.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
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08. Februar 2012
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