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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Auslandsdeutsche


Wilhelm Bleek
Inhalt

1. Begriff

2. Statistik

3. Geschichte

4. Aktuelle Lage

5. Perspektiven

Literatur

1. Begriff
Auslandsdeutsche können nach drei unterschiedlichen Kriterien definiert werden. Als Auslandsdeutsche werden erstens die deutschen Staatsbürger verstanden, die dauerhaft im Ausland leben. Zweitens zählt man zu ihnen die größere Zahl der Deutschsprachigen, die sich auch im Ausland der deutschen Sprache und Kultur verbunden fühlen. Drittens werden als Auslandsdeutsche auch Deutschstämmige bezeichnet, deren Vorfahren einmal aus D ausgewandert sind.

Bei der letztgenannten Definition von Auslandsdeutschen als Deutschstämmige handelt es sich um einen sogenannten objektiven Begriff, der sich auf die Abstammung bezieht. Er hat in der deutschen Geschichte eine fragwürdige Tradition, weil er fremde Staatsbürger auch ohne ihre Willensbekundung zum Volksverband zählt. Andererseits erscheint das Verständnis der Auslandsdeutschen als im Ausland lebende deutsche Staatsbürger zu legalistisch. Sinnvoll ist hingegen die sogenannte subjektive Definition der Auslandsdeutschen als jene im Ausland lebende Deutsche, die sich aufgrund ihrer geschichtlichen Erfahrungen sowie in ihrem aktuellen kulturellen und sozialen Verhalten noch dem Herkunftsland D verbunden fühlen.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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