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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Ausländer und Asyl


Inhalt

1. Das Asylrecht im Grundgesetz und in den ersten Jahrzehnten

2. Vom "Gastarbeiter" zum europäischen Bürger

3. Ausländerfeindliche Kampagnen und Asylkrise

4. Der Weg zur Einbürgerung

5. Asylpolitik

Literatur

2. Vom "Gastarbeiter" zum europäischen Bürger
Von den Fremd- und Zwangsarbeitern des "Dritten Reiches" sind bis 1949 nur etwa 100.000 in D geblieben und schrittweise in der Bevölkerung aufgegangen, obwohl sie lange Zeit staatenlos blieben. Da die Bundesrepublik bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 insgesamt fünfzehn Millionen deutsche Flüchtlinge eingliederte, wurde diese offiziell "heimatlose Ausländer" genannte Gruppe wenig beachtet.

Schon 1955 konnte der Arbeitskräftebedarf in der württembergischen Landwirtschaft nicht mehr befriedigt werden, deswegen wurde anknüpfend an alte Traditionen ein Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen. Als 1960 die Vollbeschäftigung erreicht und 1961 der Zustrom von Osten abgeschnitten war, kamen weitere Anwerbeverträge mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965), Jugoslawien (1968) und Südkorea (1970) hinzu. Die Zahl der angeworbenen Arbeitskräfte wuchs schnell, nach einer Unterbrechung 1966-68 erreichte sie 1973 die Höchstzahl von 2.691.700. Kurz vor Beginn der Ölpreiskrise wurde die Anwerbung im November 1973 wegen Überhitzungserscheinungen in der Wirtschaft abgebrochen.

Angesichts der wirtschaftlichen Verwerfungen durch den "Ölschock" und der Wiederkehr der Arbeitslosigkeit wurden ab 1974 viele Arbeitsverträge nicht verlängert. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte ging zurück, insbesondere der Bürger aus EG- und EG-Beitritts-Ländern. Die Hälfte der spanischen und ein Drittel der portugiesischen Beschäftigten kehrten in ihre Heimatländer zurück. Andererseits blieb die Zahl der türkischen Beschäftigten konstant und die der Familienangehörigen stieg beträchtlich.

Viele Arbeitgeber verlängerten mit Einwilligung der Behörden die Verträge von Mal zu Mal, da sie ihre eingearbeiteten ausländischen Arbeitskräfte nicht verlieren wollten. Familien wurden gegründet und Kinder geboren, Ehepartner zogen nach. Obwohl alle Beteiligten zunächst vom zeitweiligen Charakter der Zuwanderung ausgingen, wie es auch der populäre Begriff "Gastarbeiter" ausdrückte, bildeten sich Einwanderungsmuster aus. Zwar kehrte die Mehrzahl der angeworbenen Ausländer aus dem Mittelmeerraum in ihre Heimatländer zurück, aber dafür kamen andere. Sie waren in bestimmten Produktionsbereichen unverzichtbar, etwa an den in diesen Jahren ausgebauten Fließbändern der großen Automobilunternehmen. Bei den Nicht-EU-Gruppen kam seit 1973 ein struktureller Anreiz zum "Festklammern" (Breitenbach 1982) hinzu, um nicht endgültig die Chance zu verlieren, in einem reichen Land zu leben und zu arbeiten. Zwischen ökonomisch indizierter Permanenz und rechtlichem Provisorium blieb die Zuwanderung jahrzehntelang ein "stabiler Widerspruch" (Thränhardt 1984: 117).

Aufgrund der Vertiefung und Erweiterung der EU wurde ein Teil der Anwerbe-Ausländer schrittweise zu europäischen Bürgern. Die EU-Verträge sicherten ihnen wirtschaftliche und soziale Gleichstellung, der EU-Gerichtshof bot Rechtsschutz, die Stabilität und Legitimität der EU in D stärkten ihre Stellung. Mit dem Vertrag von Maastricht, der Unionsbürgern 1994 europaweit das Wahlrecht zum Europäischen Parlament öffnete und seit 1996 auch das Kommunalwahlrecht garantiert, kam dieser Prozess zu einem gewissen Abschluss. Dem entsprach eine Verbesserung der Bildungschancen, insbesondere auch höhere Übergangsraten in die weiterführenden Schulen, soweit dies nicht durch segregierende Maßnahmen wie die bayerischen "Nationalklassen" behindert wird. Wegen des europäischen Selbstverständnisses der Deutschen ist es in den letzten Jahrzehnten auch kaum zu negativen Haltungen gegenüber Unionsbürgern gekommen, wie es noch in der Wirtschaftskrise von 1966/67 gegenüber Italienern der Fall gewesen war. Deutlich intensiviert sich auch die Durchmischung der Bevölkerung, schon heute stammen 80% der Neugeborenen von Spaniern in D aus Beziehungen mit Deutschen.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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