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Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Ausländer und Asyl


Inhalt

1. Das Asylrecht im Grundgesetz und in den ersten Jahrzehnten

2. Vom "Gastarbeiter" zum europäischen Bürger

3. Ausländerfeindliche Kampagnen und Asylkrise

4. Der Weg zur Einbürgerung

5. Asylpolitik

Literatur

4. Der Weg zur Einbürgerung
Nicht nur die EU-Bürger, sondern auch viele andere Zuwanderer genossen seit den 70er Jahren eine immer größere Aufenthaltssicherheit, insbesondere durch die Schaffung eines unbefristeten Rechtsstatus. Für türkische Staatsbürger kamen die weitgehenden Rechte aus dem EU-Assoziationsvertrag mit der Türkei hinzu. Deutsche Gerichte sicherten die Rechte von langansässigen Ausländern und das Nachzugsrecht für Angehörige der Kernfamilie. 1990 wurde die Unterscheidung von unbefristet und vorübergehend Ansässigen im Ausländergesetz weiter verdeutlicht. Zugleich öffnete dieses Gesetz den Ausländern mit langjährigem Aufenthalt und volljährig werdenden ausländischen Jugendlichen erleichterte Wege zur Einbürgerung und seit 1993 auch Rechtsansprüche. Vor allem in Berlin und Hamburg nahm die Zahl der Einbürgerungen daraufhin zu, insgesamt blieb sie aber nach wie vor unterhalb der Geburtenzahlen der Ausländer von ca. 90.000 pro Jahr, was deren Zahl statistisch immer mehr anschwellen ließ (Hagedorn 2001). Damit gelang es der Regierung Kohl nicht, eine Lösung zu finden, die die Diskrepanz zwischen steigender Integration und fehlendem Bürgerrecht beseitigte.

Der Koalitionsvertrag der rot-grünen Mehrheit von 1998 sah eine erleichterte Einbürgerung vor, die sich zwischen dem amerikanischen Geburtsrecht für alle im Lande Geborenen und der eingeschränkteren französischen Lösung bewegen sollte. Zugleich war für die "erste Generation" ein erleichterter Einbürgerungsanspruch vorgesehen. Bestehende andere Staatsbürgerschaften sollten hingenommen werden, wie dies auch in den westlichen Nachbarländern und den USA möglich ist. Gegen diesen "Doppelpass" eröffnete die CDU/CSU eine Unterschriftenkampagne, die ihr wenige Monate nach der schweren Wahlniederlage im Bund die Mehrheit in Hessen im Frühjahr 1999 zurückbrachte und die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat beendete. Die Bundesregierung einigte sich daraufhin mit der FDP auf eine Einbürgerung bei Geburt für die Kinder von länger als acht Jahren ansässigen Eltern mit dem Vorbehalt einer späteren Entscheidung zwischen der deutschen und der anderen Staatsangehörigkeit.

Mit dieser Regelung wurde ein großer Schritt zur Endgültigkeit der Einwanderung gemacht. Intergenerational kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Zuwandererkinder das Angebot der deutschen Staatsangehörigkeit annehmen werden und damit ein wichtiger Schritt zur Integration erfolgt. Auch bei der "ersten Generation" steigt die Zahl der Einbürgerungen von jahr zu Jahr an. Es gibt allerdings gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern, was die Länge der Verfahren und die Tolerierung mehrfacher Staatsangehörigkeit angeht. 2001 wurden 178.000 Ausländer eingebürgert.

Im Gegensatz zur politischen ist die soziale und ökonomische Integration der Zuwanderer aus den ehemaligen Anwerbeländern weitgehend erfolgreich verlaufen, ihr Einkommen entspricht dem der sozialversicherungspflichtigen Deutschen. Gravierende Defizite bestehen bei der beruflichen Bildung, den Rentenansprüchen und dem weitgehenden Ausschluss aus Bank-, Versicherungs-, Staats- und Kirchenberufen. Der dominierende Betreuungsdiskurs trägt dazu bei, dass der insgesamt konstatierbare Erfolg in der Öffentlichkeit unterschätzt wird. Zwischen den einzelnen Nationalitäten gibt es große Differenzen, Spanier und Griechen schneiden besser, Italiener und Türken schlechter ab. Auch bestehen zwischen den Bundesländern weitgehende Unterschiede bei den Bildungserfolgen. Soziale Probleme gibt es vor allem bei Zuwanderern mit unsicherem Rechtsstatus, die häufig gleichwohl langfristig in D bleiben. Noch stärker randständig sind Menschen ohne Dokumente, die einschneidenden Ausbeutungsstrukturen unterliegen. Die Ziele der Begrenzung der Einwanderung und der sozialen Integration stehen in einem Spannungsverhältnis.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.

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10. Februar 2012
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