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Politiklexikon
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Deutsches Reich/Deutsches Kaiserreich |

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1) D.R. ist die offizielle Bezeichnung des deutschen Staates von 1871 bis 1945. Zu unterscheiden sind: das Deutsche Kaiserreich (1871-1918), die Weimarer Republik (1918-1933) und die Zeit des Nationalsozialismus (sog. Drittes Reich, 1933-1945).
2) Das Dt. Kaiserreich wurde 1871 in Nachfolge des Norddt. Bundes gegründet.
Durch Beitritt der süddt. Länder entstand das Reich unter Ausschluss Österreichs als sog. kleindt. Lösung. Es wurde durch Abdankung des Kaisers 1918 aufgelöst. Grundlage des Kaiserreichs war die Reichsverfassung von 1871, die einen föderativen Staatsaufbau begründete und den 25 Bundesstaaten und dem Reichsland Elsass-Lothringen umfangreiche Eigenständigkeiten beließ. An der Spitze stand der dt. Kaiser (die Könige von Preußen: Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.), der den Reichskanzler ernannte. Dieser übte sein Amt als verantwortlicher Alleinminister des Reiches und Vorgesetzter der Leiter der Reichsämter (nicht Minister) aus und war zugleich Vorsitzender des Bundesrates. Die Gesetzgebung wurde durch Bundesrat und Reichstag ausgeübt. Der (wichtigere) Bundesrat bestand aus Delegierten der Gliedstaaten; von den 58 (seit 1911: 61) Stimmen entfielen 17 auf Preußen. Der Reichstag wurde in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl (in Einmannwahlkreisen mit absoluter Mehrheit) durch alle männlichen Deutschen über 25 Jahre gewählt. Er musste alljährlich vom Kaiser einberufen werden; der Kaiser konnte den Reichstag mit Zustimmung des Bundesrates auflösen. Der Reichskanzler war dem Reichstag gegenüber politisch nicht verantwortlich, da er vom Kaiser ernannt (bzw. entlassen) wurde und in Abstimmung mit ihm die Richtlinien der Politik bestimmte. Die wichtigsten Parteien des Kaiserreichs waren u.a.: die Sozialdemokratische Partei (Arbeiterschaft), die Nationalliberale Partei (Bürgertum), die Dt. Zentrumspartei (Katholiken), die Dt. Freisinnige Partei (später: Freisinnige Vereinigung bzw. Freisinnige Volkspartei; Handel und Banken) und die Deutschkonservative Partei (Preußische Großgrundbesitzer und Landbevölkerung im Osten).
Das Kaiserreich wurde durch den ersten Reichskanzler O. v. Bismarck (bis 1890) geprägt. Dessen konservativ-autoritäres Regiment stellte sich gegen den bürgerlichen Liberalismus und die parlamentarische Demokratie (u.a. Verbot der Sozialdemokratie 1878), begründete aber gleichzeitig das dt. Sozialversicherungssystem. Damit wurde zwar zur Entspannung der sozialen Situation der Arbeiterschaft beigetragen, aber letztlich (bis zum Ende des Ersten Weltkrieges) der notwendige gesellschaftliche und politische Wandel (von der Agrar- zur Industriegesellschaft) verschleppt. Außenpolitisch verfolgte Bismarck eine Politik des Gleichgewichts in Europa, die unter Wilhelm II. nicht fortgesetzt wurde, was dann u.a. zum Ersten Weltkrieg (1914-1918) führte. Der Kriegsausbruch vereinte zunächst die auseinanderstrebenden gesellschaftlichen Kräfte (auch des Reichstages). Mit zunehmender Kriegsmüdigkeit und schließlich mit der Kapitulation brachen jedoch die aufgestauten politischen und gesellschaftlichen Probleme erneut auf. Revolutionäre Bewegungen in D und die Kriegsniederlage führten zum Ende des Dt. Kaiserreichs.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
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10. Februar 2012
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