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Einkommen und Vermögen
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Fakten

Seit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Jahr 2005 haben alle bedürftigen Erwerbsfähigen und ihre Angehörigen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Dabei erhalten alle erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie nicht aus eigener Kraft sichern können, gesundheitlich aber in der Lage sind, drei Stunden am Tag zu arbeiten, Arbeitslosengeld II (Alg II). Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) haben. Liegt Hilfebedürftigkeit vor, können auch Erwerbstätige Alg II bzw. ihre Angehörigen Sozialgeld beziehen – zu geringe Einkommen werden aufgestockt. Ebenso erhalten Personen Alg II, die zwar erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, aber nicht in die Vermittlungsbemühungen der Grundsicherungsstellen mit einbezogen werden (zum Beispiel Schüler sowie Personen, die ihre Angehörigen pflegen oder Kinder unter drei Jahren betreuen).

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen erhalten so genannte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dazu gehört die so genannte Regelleistung, die die Bedarfe des täglichen Lebens abdecken sowie Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen soll. Dabei erhalten Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner 100 Prozent der Regelleistung – seit dem 01.07.2008 sind das 351 Euro – und Partner, wenn beide volljährig sind, jeweils 90 Prozent (316 Euro). Kinder erhalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent (211 Euro), Kinder im 15. Lebensjahr sowie die sonstigen erwerbsfähigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft 80 Prozent der Regelleistung. Weiter werden – soweit diese angemessen sind – Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Sonstige Leistungen sind zum Beispiel Mehrbedarfsleistungen für Schwangere, Alleinerziehende, erwerbsfähige Behinderte sowie Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt oder Geld für mehrtägige Klassenfahrten. Schließlich werden noch in verschiedener Form Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger lag im Jahresdurchschnitt 2007 bei 7,24 Millionen. Davon waren 5,28 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige (72,9 Prozent) und 1,96 Millionen nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (27,1 Prozent). 66,2 Prozent aller Leistungsempfänger entfielen auf Westdeutschland, 33,8 Prozent auf Ostdeutschland. Unter den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren 49,3 Prozent männlich, 81,4 Prozent deutsch und 12,5 Prozent alleinerziehend. Von den nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren 50,6 Prozent männlich und 84,0 Prozent deutsch. 96,5 Prozent der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren Kinder unter 15 Jahre – das waren 1,89 Millionen Menschen und damit 26,2 Prozent aller Leistungsempfänger.

Im Jahr 2007 lebten die insgesamt 7,24 Millionen Leistungsempfänger in 3,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften. In mehr als der Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften (52,1 Prozent) lebte nur eine Person, in zwei Dritteln nur ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (66,9 Prozent). Bei knapp einem Drittel (31,4 Prozent) lebte mindestens ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft. Im Dezember 2007 gab es knapp 405.000 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter drei Jahren und mehr als 726.000 mit Kindern unter sieben Jahren. Das waren etwa 11 bzw. 19,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften.

Im Jahr 2007 lagen die Leistungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften bei mehr als 36.597 Millionen Euro. Dabei erhielt jede Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich 818,61 Euro pro Monat. Davon entfielen im Durchschnitt 342,11 Euro auf Alg II, 15,21 Euro auf Sozialgeld, 306,37 Euro auf Leistungen für Unterkunft und Heizung, 150,63 Euro auf Sozialversicherungsbeiträge und 4,28 Euro auf sonstige Leistungen.

Datenquelle

Bundesagentur für Arbeit (BA): Analytikreport der Statistik 07/2008 (PDF-Version: 420 KB), Arbeitsstatistik 2006/2007 (PDF-Version: 1.630 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Unter dem Begriff "Grundsicherung" werden hier nur Leistungen nach dem SGB II verstanden. Die Sozialhilfe (SGB XII) – inklusive der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – bleibt an dieser Stelle unbehandelt.

Weiterführende Informationen zum Alg II und zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen finden Sie hier.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Grundsicherung (SGB II)

Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2007

insgesamt 818,61
Nettoleistungen* 660,76
  Arbeitslosengeld II
insgesamt je BG 342,11
Regelleistung je BG 316,57
Regelleistung je BG
mit Leistung
349,88
Zuschlag je BG
mit Leistung
103,48
  Sozialgeld
insgesamt je BG 15,21
Regelleistung je BG 15,03
Regelleistung je BG
mit Leistung
93,43
  Leistungen für Unterkunft und Heizung
insgesamt je BG 306,37
laufende Leistung je BG 303,43
laufende Leistung je BG
mit Leistung
317,08
  Sozialversicherungsbeiträge
insgesamt je BG 150,63
  sonstige Leistungen
insgesamt je BG 4,28

* Nettoleistungen umfassen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung, nicht enthalten sind sozialversicherungspflichtige Beiträge und sonstige Leistungen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Analytikreport der Statistik 07/2008




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