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Finanzierung
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Fakten

Das notwendige Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die öffentlichen Haushalte aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Erlösen aus dem Verkauf von Vermögen und über Kredite. Bereinigt um Zahlungen untereinander beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (ohne Kredite) im Jahr 2007 auf 1.026,8 Milliarden Euro.

Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung (2007: 375 Mrd. Euro) und die Steuereinnahmen (2007: 538 Mrd. Euro) haben den größten Anteil an den Einnahmen der öffentlichen Haushalte. Die beiden aufkommensstärksten Steuerarten sind die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer.

Da die Steuer- und Abgabenlast der einzelnen Personen vom jeweiligen Einkommen und Familienstand abhängt, können Aussagen über die Höhe und Entwicklung der Steuer- und Abgabenlast immer nur exemplarisch erfolgen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) reduzierte sich beispielsweise die Steuerbelastung für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (unter 50 Jahren, Durchschnittsverdiener, Steuerklasse I/0) zwischen 1997 und 2006 von 19,1 auf 15,2 Prozent des Bruttojahresverdienstes (2007: 15,4 Prozent). Die Steuerbelastung eines verheirateten Arbeitnehmers mit zwei Kindern (Alleinverdiener, Durchschnittsverdiener, Steuerklasse III/2) sank von 6,6 Prozent im Jahr 1997 auf 3,4 Prozent im Jahr 2006 (2007: 3,8 Prozent).

Seit 1998 reduzierte sich die Steuerbelastung vor allem durch die Senkung des Eingangsteuersatzes (von 25,9 auf 15 Prozent) und des Spitzensteuersatzes (von 53 auf 42 Prozent – für jeden zusätzlichen Euro ab 250.000/500.000 Euro: 45 Prozent) sowie durch die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 7.664 Euro (steuerfreies Existenzminimum). Durch die Steuerreform 2000 zahlen nur noch rund 50 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland Einkommensteuer. Und bei den Einkommensteuerpflichtigen führt die so genannte Steuerprogression dazu, dass hohe Einkommen stärker belastet werden: Nach Simulationsrechnungen hatten die obersten 10 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen im Jahr 2007 einen Anteil von 51,8 Prozent am gesamten Einkommensteueraufkommen. Bei den untersten 50 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen lag der entsprechende Anteil bei lediglich 6,5 Prozent.

Anders als bei den Steuern gibt es bei den Sozialabgaben keine Freibeträge oder Progression. Ab einem Arbeitsentgelt von 800 Euro müssen diese in voller Höhe gezahlt werden. Daher stellen die Sozialabgaben für die unteren und mittleren Einkommensgruppen gegenwärtig eine deutlich größere Belastung dar als Steuern. Laut BMF waren bei einem Alleinstehenden (Steuerklasse I/0) im Jahr 2008 bis zu einem Jahresbruttolohn von etwa 40.000 Euro die Sozialabgaben höher als die Steuerbelastung. Bei Ehegatten (Alleinverdiener, Steuerklasse III/0) lag der entsprechende Wert sogar bei etwa 61.000 Euro.

Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben hat sich seit 1992 uneinheitlich entwickelt. Lag der Anteil 1992 noch bei 18,4 Prozent des Bruttojahresverdienstes, waren es 1998 bereits 21,1 Prozent. Nach einem leichten Rückgang auf 20,6 Prozent (2000/2001) stiegen die Sozialabgaben im Jahr 2006 auf ihren bisher höchsten Stand (22,0 Prozent bzw. 22,2 Prozent für Kinderlose).

In den Folgejahren stieg der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 13,31 Prozent im Jahr 2006 auf 13,95 Prozent im April 2008. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde Anfang 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben. Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg zum 1. Juli 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent (bei Kinderlosen von 1,95 auf 2,2 Prozent).

Allein der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sank von 6,5 Prozent im Jahr 2006 – über 4,2 Prozent 2007 – auf 3,3 Prozent im Jahr 2008. Dies hatte zur Folge, dass die Sozialabgabenlast in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt gesunken ist. Bei einem ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder sanken die Sozialabgaben von 22,2 Prozent des Bruttojahresverdienstes im Jahr 2006 auf 21,3 Prozent 2007 bzw. auf 20,9 Prozent 2008. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern reduzierten sich die Sozialabgaben von 22,0 Prozent im Jahr 2006 auf 21,0 Prozent 2007 bzw. auf 20,6 Prozent 2008.

Während der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Umsetzung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 auf 14,6 Prozent steigen wird, wird sich der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung am 1. Januar 2009 auf 2,8 Prozent reduzieren (ab Juni 2010: 3,0 Prozent).

Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung resultiert in erster Linie aus der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der hierdurch ermöglichten Rücklagenbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (Ende 2008: 15 bis 16 Mrd. Euro). Auch die zusätzlichen Einnahmen aus der Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent im Jahr 2007 tragen zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei.

Datenquelle

Bundesministerium der Finanzen (BMF): Datensammlung zur Steuerpolitik

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich anteilig je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Allerdings zahlen seit dem 1. Juli 2005 alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung – und damit auch alle Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung – einen gesetzlich festgelegten Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Den zusätzlichen Beitrag trägt der Arbeitnehmer allein.

Die öffentlichen Haushalte umfassen die staatlichen Haushalte des Bundes und der Länder, die kommunalen Haushalte und die Sozialversicherung. Je nach Erhebung können die öffentlichen Haushalte unterschiedlich abgegrenzt sein.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern

Ledige Arbeitnehmer ohne Kinder und verheiratete Arbeitnehmer mit 2 Kindern, 1992 bis 2007

ledige
Arbeitnehmer
ohne Kinder*
Bruttojahres-
verdienst
Steuer-
belastung
Sozial-
abgaben***
Abgaben
insgesamt
in Euro Anteil am Bruttojahresverdienst,
in Prozent
1992 21.883 17,6 18,4 36,0
1993 22.855 17,2 18,7 35,9
1994 23.315 17,5 19,5 36,9
1995 24.031 19,1 19,6 38,8
1996 24.389 19,0 20,3 39,3
1997 24.440 19,1 21,0 40,1
1998 24.704 18,7 21,1 39,8
1999 25.079 18,6 20,8 39,4
2000 25.479 17,9 20,6 38,5
2001 25.959 16,6 20,6 37,2
2002 25.911 16,6 20,7 37,3
2003 26.214 16,8 21,0 37,9
2004 26.332 15,5 21,1 36,6
2005 26.425 15,2 21,8 37,0
2006 26.536 15,2 22,2 37,4
2007 27.161 15,4 21,3 36,6
 

verheiratete
Arbeitnehmer
mit
2 Kindern**
Bruttojahres-
verdienst
Steuer-
belastung
Sozial-
abgaben
Abgaben
insgesamt
in Euro Anteil am Bruttojahresverdienst,
in Prozent
1992 21.883 6,4 18,4 24,7
1993 22.855 6,5 18,7 25,2
1994 23.315 6,5 19,5 25,9
1995 24.031 5,5 19,6 25,2
1996 24.389 6,6 20,3 26,9
1997 24.440 6,6 21,0 27,6
1998 24.704 6,5 21,1 27,6
1999 25.079 5,9 20,8 26,7
2000 25.479 5,4 20,6 26,0
2001 25.959 4,7 20,6 25,2
2002 25.911 4,7 20,7 25,3
2003 26.214 4,9 21,0 25,9
2004 26.332 3,5 21,1 24,5
2005 26.425 3,4 21,5 24,9
2006 26.536 3,4 22,0 25,4
2007 27.161 3,8 21,0 24,8

* unter 50 Jahren (Steuerklasse I/0), bei einem unverheiratet zusammenlebenden Paar wird jeder Partner nach der Grundtabelle besteuert.
** Alleinverdiener (Steuerklasse III/2)
*** unter Berücksichtigung des Sonderbeitrags für Krankenversicherte und des Pflegezuschlags für Kinderlose ab 2005
**** einschließlich Kindergeld

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF): Datensammlung zur Steuerpolitik




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