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Duden Recht

Lotterievertrag



ein Vertrag zwischen Lotterieunternehmer und Spieler über ein Glücksspiel, bei dem der Gewinner spielplanmäßig durch Zufall ermittelt wird. Lotterieverträge sind z. B. das Zahlenlotto, Pferderennwetten, Fußballtoto u. Ä. Besteht der Gewinn nicht in Geld, sondern in Gegenständen (Tombola), spricht man von einer Ausspielung (entsprechend: Ausspielvertrag). Der Lotterievertrag ist nur dann verbindlich, wenn die Lotterie staatlich genehmigt ist (§ 763 BGB), ansonsten wird nur eine "unvollkommene Verbindlichkeit" begründet, d. h., der Gläubiger kann seine Forderung (z. B. Gewinn) nicht einklagen, wohl aber eine empfangene Leistung behalten (§ 762 Abs. 1 BGB). Der Erwerb eines Lotterieloses ist Hoffnungskauf, das Los ist Inhaberpapier.

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

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10. Februar 2012
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