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Duden Recht

EG-Recht



das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaften. Man unterscheidet zwischen primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht. Ersteres wird durch die Gemeinschaftsverträge selbst gebildet, wobei die Verträge und die zu den Verträgen gegebenen, in der Praxis teilweise wichtigen Protokolle gleichberechtigt sind. Das Primärrecht (teilweise auch als europäisches Verfassungsrecht bezeichnet) zeichnet sich durch seine erschwerte Abänderbarkeit (nur einstimmig im Wege der formellen Vertragsänderung) aus und steht im Rang über sekundärem Recht. Dieses setzt sich zusammen aus den aufgrund der Kompetenzgrundlagen des Primärrechts geschaffenen Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen und hat jeweils besondere Wirkungen. Zu unterscheiden ist EG-Recht einerseits von Unionsrecht, welches auf dem EU-Vertrag basiert und i. d. R. eine geringere Verbindlichkeitsstufe hat.

In seinen Wirkungen unterscheidet sich EG-Recht von dem herkömmlichen Völkerrecht v. a. durch seine supranationalen Wirkungen. Hierzu gehören v. a. der Grundsatz des Anwendungsvorrangs (bedeutet, dass jede verbindliche Gemeinschaftsnorm jeder nationalen Norm, auch dem Verfassungsrecht, vorgeht), die unmittelbare Wirkung und die unmittelbare Berechtigung und Verpflichtung auch von Privatrechtssubjekten (Grundfreiheiten).

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

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09. Februar 2012
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