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Duden Recht

Legalitätsprinzip



im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörden (je nach Zuständigkeit Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt u. a.) bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen, also auch ohne Anzeige oder Antrag, einzuschreiten, d. h. zu ermitteln haben, "sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen" (§§ 152 StPO, 386 Abgabenordnung). Durch das L. soll die Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet werden. Das L. ist daher die Regel; Ausnahmen sind nach dem ihm entgegengesetzten Opportunitätsprinzip möglich. Zur Entlastung der Justiz, aber auch als Ausfluss liberalerer Sanktionierungsmentalität hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten immer mehr Ausnahmeregelungen geschaffen (Einstellung, Amnestie). Die vorsätzliche Nichtverfolgung strafbarer Handlungen kann als Strafvereitlung im Amt nach § 258 a StGB bestraft werden.

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

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18. März 2010
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