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Politiklexikon

Stammesstaat



S. (auch Personenverbandsstaat) bezeichnet einen Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Führers (Fürsten etc.) auf eine bestimmte Personengruppe (Stamm, Sippe etc.) richtet, ggf. auch unabhängig davon, welches Gebiet der Personenverband besiedelt. Ggt.: Territorialstaat

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.

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09. Februar 2012
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