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Gesetz über die politischen Parteien

Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien


Sechster Abschnitt
Inhalt

§ 31a Rückforderung der staatlichen Finanzierung

§ 31b Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts

§ 31c Rechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden

§ 31d Strafvorschriften

§ 31b Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts
Stellt der Präsident des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Prüfung nach § 23a Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht fest, entsteht gegen die Partei ein Anspruch in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages, soweit kein Fall des § 31c vorliegt. Betreffen Unrichtigkeiten in der Vermögensbilanz oder im Erläuterungsteil das Haus- und Grundvermögen oder Beteiligungen an Unternehmen, beträgt der Anspruch 10 vom Hundert der nicht aufgeführten oder der unrichtig angegebenen Vermögenswerte. Der Präsident stellt die Verpflichtung der Partei zur Zahlung des Betrages durch Verwaltungsakt fest. § 31a Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.
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09. Februar 2012
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Dossier
Parteien in Deutschland
Parteien in Deutschland
Deutschland ist eine Parteiendemokratie: Parteien sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Praktisch keine politische Entscheidung wird ohne sie getroffen. Das Dossier präsentiert große und kleine Parteien im Detail.
Parteien in Deutschland
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Parteien
Parteien
Parteien bündeln und vertreten die Interessen von Gruppen und Einzelpersonen. Laut Grundgesetz wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind daher ein Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft.
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