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Global Governance
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Fakten

1899 trat auf Initiative von Zar Nikolaus II. die erste Haager Friedenskonferenz zusammen. Sie beschloss, einen "Ständigen Schiedsgerichtshof" in Den Haag zu errichten. Dieser setzte sich aus ernannten Sachverständigen des Völkerrechts zusammen und sollte Konflikte zwischen Staaten schlichten. 1922 wurde im Rahmen des Völkerbundes zusätzlich der Ständige Internationale Gerichtshof geschaffen. Seit Gründung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1945 besteht er als Internationaler Gerichtshof (IGH) weiter. Der IGH urteilt ebenfalls über Streitigkeiten zwischen Staaten, die seine Zuständigkeit anerkennen.

Heute gibt es eine Vielzahl weiterer internationaler Gerichte wie zum Beispiel den Internationalen Seegerichtshof (ISGH), den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), den EFTA-Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), den Sondergerichtshof für Sierra Leone (SCSL) oder den Sonderstrafgerichtshof in Kambodscha (ECCC).

Eine besondere Beachtung verdient der Bereich des internationalen Strafrechts, da hier nicht Konflikte zwischen Staaten behandelt werden, sondern über natürliche Personen gerichtet wird. Die Besonderheit besteht darin, dass ein einmal anerkanntes internationales Gericht ein Urteil unabhängig von den Überzeugungen einzelner Staatsvertreter nicht nur fällen, sondern auch vollziehen kann.

Die Forderung nach Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs geht auf das vorige Jahrhundert zurück – bereits 1872 gab es unter dem Eindruck der Grausamkeiten im preußisch-französischen Krieg von 1870/71 den ersten entsprechenden Vorschlag. Vor allem wegen der während des Zweiten Weltkriegs begangenen Verbrechen und der Tätigkeit der Internationalen Militärgerichtshöfe von Nürnberg und Tokio wurde die Idee auf UN-Ebene neu belebt. Die 1948 beschlossene Völkermordkonvention sah ein internationales Strafgericht vor, zu dessen Gründung es aber nicht kam. Auch spätere Bemühungen im Rahmen der UN blieben wegen des Kalten Kriegs ohne Erfolg.

Erst im Jahre 1990 erneuerte die Generalversammlung den Auftrag an die Völkerrechtskommission, das Strafgerichtshofsvorhaben zu prüfen. Die massiven Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht im zerfallenden Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda führten zur Einrichtung zweier ad hoc-Strafgerichtshöfe. Dies gab dem Vorhaben eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs weiteren Auftrieb. 1994 legte die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen ihren ersten Entwurf für ein Statut eines Internationalen Strafgerichtshofs vor. Die von der Generalversammlung beschlossene Konferenz zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) endete mit der Verabschiedung des Römischen Statuts am 17. Juli 1998. Nachdem 60 Staaten das Römische Statut ratifiziert hatten, trat es am 01. Juli 2002 in Kraft.

Bisher wurde das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 110 Staaten ratifiziert, weitere 37 Staaten haben es unterschrieben. Lediglich fünf Staaten lehnen das Statut gegenwärtig ab – China, Irak, Katar, Libyen und die USA. Die Position der USA ist auch deswegen bemerkenswert, weil das Statut zunächst durch den US-amerikanischen Präsidenten Bill Clinton unterzeichnet wurde, sein Amtsnachfolger George W. Bush aber von der Unterzeichnung zurückgetreten ist – ein zumindest in der näheren Vergangenheit beispielloser Akt. Für die Zukunft hat Präsident Barack Obama eine kooperative Haltung gegenüber dem IStGH angekündigt.

Der IStGH soll weder die nationale Strafgerichtsbarkeit ersetzen noch nationale Verfahren überprüfen. Der Gerichtshof kann nur dann strafverfolgend tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen (Grundsatz der Komplementarität). Die Gerichtsbarkeit ist auf vier besonders schwere Verbrechen beschränkt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das noch zu definierende Verbrechen der Aggression.

Der Gerichtshof kann seine Gerichtsbarkeit nicht nur ausüben, wenn sich ein Verbrechen in einem Staat ereignet, das die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt hat, sondern auch dann, wenn der mutmaßliche Täter die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzt. Die völkerrechtspolitische Errungenschaft besteht darin, dass sich Individuen (unter Aufhebung der Immunität) vor einer unabhängigen richterlichen Institution der Staatengemeinschaft verantworten müssen. Hierin liegt auch der Hauptgrund für die ablehnende Haltung der USA. Diese befürchten, der IStGH könnte eines Tages gegen US-Bürger ermitteln.

Der Gerichtshof wird entweder aufgrund einer Staatenbeschwerde, einer Initiative des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder einer eigenen Initiative des Anklägers tätig. Bisher wurde der IStGH dreimal aufgrund einer Staatenbeschwerde tätig (Demokratische Republik Kongo, Uganda, Zentralafrikanische Republik) und einmal ging die Initiative vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aus (Sudan, Region Darfur).

Datenquelle

International Criminal Court (ICC): www.icc-cpi.int; International Committee of the Red Cross (ICRC): www.icrc.org

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/3.0/de lizenziert.

Internationale Gerichtsbarkeit

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
Stand: Oktober 2009

Ratifizierung des Römischen Statuts Unterzeichnung des Römischen Statuts, ohne bisherige Ratifizierung Ablehnung des Römischen Statuts*
Afghanistan Ägypten China
Albanien Algerien Irak
Andorra Angola Katar
Antigua und Barbuda Armenien Libyen
Argentinien Bahamas USA**
Australien Bahrain  
Barbados Bangladesch  
Belgien Côte d'Ivoire  
Belize Eritrea  
Benin Guinea-Bissau  
Bolivien Haiti  
Bosnien und Herzegowina Iran  
Botsuana Israel  
Brasilien Jamaica  
Bulgarien Jemen  
Burkina Faso Kamerun  
Burundi Kap Verde  
Chile Kirgisistan  
Cookinseln Kuwait  
Costa Rica Marokko  
Dänemark Republik Moldau  
Demokratische Republik Kongo Monaco  
Deutschland Mosambik  
Dominica Oman  
Dominikanische Republik Philippinen  
Dschibuti Russland  
Ecuador Salomonen  
Estland São Tomé und Príncipe  
Fidschi Seychellen  
Finnland Simbabwe  
Frankreich St. Lucia  
Gabun Sudan  
Gambia Syrien  
Georgien Thailand  
Ghana Ukraine  
Griechenland Usbekistan  
Großbritannien Vereinigte Arabische Emirate  
Guinea    
Guyana    
Honduras    
Irland    
Island    
Italien    
Japan    
Jordanien    
Kambodscha    
Kanada    
Kenia    
Kolumbien    
Komoren    
Kongo    
Kroatien    
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* am 17. Juli 1998 stimmten mit "Nein": China, Irak, Israel, Jemen, Katar, Libyen und die USA
** Unterzeichnung des Statuts durch Bill Clinton am 31.12.2000, Rücktritt von der Unterzeichnung des Römischen Statuts durch George W. Bush am 06.05.2002

Quelle: International Criminal Court (ICC): www.icc-cpi.int; International Committee of the Red Cross (ICRC): www.icrc.org




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