Überstaatlichkeit; der Begriff kann als Spezialfall von "Internationalität" aufgefasst werden und wird v. a. für die EG verwendet, deren Recht als eine neue Kategorie zwischen staatlichem Recht und Völkerrecht betrachtet wird. Kennzeichnend für supranationale Organisationen ist der relativ höhere Grad an Opfern von Souveränität der Mitgliedsstaaten zugunsten einer supranationalen Gemeinschaft. Die Organe der supranationalen Organisationen sind von Weisungen weitgehend unabhängig und können ihnen übertragene Hoheitsrechte selbstständig gegenüber Bewohnern der Mitgliedsstaaten ausüben, z. B. in der Rechtsprechung.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1.
Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
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