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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)

I. Teil: Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts


Inhalt

§ 1 Stellung, Sitz, Geschäftsordnung

§ 2 Zusammensetzung, Senate

§ 3 Richterqualifikation, Unvereinbarkeiten

§ 4 Amtsdauer

§ 5 Richterwahl

§ 6 Wahlverfahren im Bundestag

§ 7 Wahlverfahren im Bundesrat

§ 7a Wahlvorschlag des Bundesverfassungsgerichts

§ 8 Wahllisten

§ 9 Präsidentenwahl

§ 10 Ernennung

§ 11 Amtseid

§ 12 Recht auf jederzeitige Entlassung

§ 13 Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

§ 14 Zuständigkeit der Senate

§ 15 Vorsitz, Beschlußfähigkeit

§ 15a Kammern, Berichterstatter

§ 16 Abweichung von Rechtsauffassungen

§ 1 Stellung, Sitz, Geschäftsordnung
(1) Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.

(2) Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe.

(3) Das Bundesverfassungsgericht gibt sich eine Geschäftsordnung, die das Plenum beschließt.
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10. Februar 2012
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Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte der Länder
Bundesverfassungs-
gericht und Verfassungsgerichte der Länder

Das Bundesver-
fassungsgericht ist die Kontrollinstanz für die Verfassungsmäßigkeit des politischen Lebens. Es interpretiert die Regelungen des Grundgesetzes und passt die Interpretation immer wieder dem gesellschaftlichen Wandel an.
Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte der Länder
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Bundesverfassungsgericht
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gericht

"Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungs-
gerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund entscheidet Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht