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Die nationale Dimension des 17. Juni 1953 | 17. Juni 1953 | bpb.de

17. Juni 1953 Editorial Tag der gesamtdeutschen Geschichte Die nationale Dimension des 17. Juni 1953 Der 17. Juni 1953 in der DDR-Geschichte Der Juni-Aufstand und die Deutschlandpolitik der Westalliierten Volksaufstand gegen die Siegermacht? Der 17. Juni 1953 und die Medien

Die nationale Dimension des 17. Juni 1953

Karl Wilhelm Fricke

/ 17 Minuten zu lesen

Der Autor verweist auf die nationale Dimension des Volksaufstandes. Ebenso wird eine Linie zum Revolutionsherbst 1989 gezogen.

Einleitung

Fünfzig Jahre nach jenem dramatischen Geschehen in Ost-Berlin und der DDR, das mit dem Datum des 17. Juni 1953 verbunden ist, sollten einige historische Grunderkenntnisse eigentlich unstrittig sein - über die Spontaneität etwa, mit der Hunderttausende Streikende die Arbeit niederlegten und ein bis zwei Millionen Demonstranten republikweit auf die Straße gingen, ebenso über die frühzeitige Politisierung der von ihnen erhobenen Forderungen. Aber diese Hoffnung trügt. Nachdem die historische Wahrheit über den 17. Juni schon im Staat der SED bis zu seiner Endzeit nicht zur Sprache gebracht werden durfte, sondern Zerrbilder, Legenden und Unwahrheiten von Ideologen und Historikern im Parteiauftrag kolportiert wurden, mehren sich im geeinten Deutschland Versuche, den 17. Juni 1953 als Eskalation sozialer Massenproteste darzustellen, in deren Verlauf es zu "Randale" und "Gewalttätigkeiten" kam. "DDR-Fahnen wurden herabgerissen und verbrannt, Kioske angezündet. Läden und öffentliche Gebäude gestürmt, geplündert und gebrandschatzt. Es kam zu tätlichen Angriffen auf Mitglieder der SED und der FDJ." So zu lesen in einer mit über zwei Dutzend Unterschriften versehenen Erklärung zum 50. Jahrestag des Aufstands, die ein "Berliner Alternatives Geschichtsforum" veröffentlicht hat. Zu den Unterzeichnern gehören Hans Modrow, Manfred Gerlach und Wolfgang Schwanitz, und so kann es nicht überraschen, dass historische Deutungsmuster angeboten werden, die einst das Geschichtsbild der SED vom 17. Juni prägten.

Dieselbe Tendenz lassen Publikationen erkennen, die eher Aufschluss über ihre Verfasser als über die Geschichte der Erhebung vermitteln. "Niemand glaubt mehr an einen faschistischen Putschversuch oder an einen Volksaufstand", will etwa Hans Bentzien suggerieren. Indem er den Topos einer Legende verwirft, will er einen historisch gültigen Begriff relativieren. In einer Selbstrechtfertigungsschrift zu ihrem Dienst im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) räumen ehemalige Stasi-Generäle zwar innere Ursachen des Aufstands ein, negieren auch seine Einschätzung als "faschistischen Putsch", aber konstatieren gleichwohl "eine massive, auf Konterrevolution ausgerichtete Einmischung von außen". Vor allem leugnen sie vehement, "es habe sich um einen 'Arbeiteraufstand' gar für die deutsche Einheit gehandelt. Um einen solchen 'Aufstand' handelte es sich ganz gewiss nicht." Die ehemaligen "Tschekisten" schreiben gegen die Wahrheit.

Zum Forschungsstand

Die westliche Zeitgeschichtsforschung arbeitete den 17. Juni 1953 in der Zeit der deutschen Teilung zwar so gut wie möglich auf, aber mit dem Zugriff auf die Archive der DDR hat sie eine neue Qualität erreicht. Vor allem Akten und Archivalien aus dem Zentralen Parteiarchiv der SED und dem Militärarchiv der DDR sowie aus den Archiven des MfS und des Ministeriums des Innern haben die Erkenntnisse über die Erhebung vertieft, ergänzt und präzisiert. Eine Reihe fundierter Werke ist seither erschienen. Eine totale Revision des bis 1990 erarbeiteten Geschichtsbildes war gleichwohl nicht erforderlich, seine grundlegenden Erkenntnisse waren von Bestand.

Zu korrigieren waren Zahlen über das Ausmaß der Erhebung, denn die Zeitgeschichtsforschung hatte jahrzehntelang DDR-amtliche Fälschungen hingenommen, mit denen die Herrschenden das Wissen über den 17. Juni unterdrücken wollten. Tatsächlich hatte die sowjetische Besatzungsmacht über 167 von 217 Stadt- und Landkreise der DDR den Ausnahmezustand verhängt. In Brennpunkten des Aufstands wie Ost-Berlin, Magdeburg, Halle und Leipzig wurde er erst nach Wochen aufgehoben. Die seinerzeit von Ministerpräsident Otto Grotewohl offiziell genannte Zahl von 272 Städten und Ortschaften, die von Streiks, Demonstrationen und Unruhen erfasst worden seien, erwies sich nicht nur als falsch, sondern als bewusst gefälscht. 1991 konnte Thorsten Diedrich anhand von Akten des Ministeriums des Innern 373 Ereignisorte nachweisen. Vier Jahre später belegten Ilko-Sascha Kowalczuk und Armin Mitter bereits 563 Streikorte. Nach jüngsten Recherchen hat Kowalczuk 701 Städte und Ortschaften aufgelistet, in denen es zu Aktionen gegen die Staatspartei bzw. die Besatzungsmacht gekommen war. Selbst diese Zahl dürfte nicht endgültig sein. Noch immer taucht in den Archiven neues, bislang unbekanntes Material über den 17. Juni auf.

Als im Großen und Ganzen abgeschlossen kann die Forschung zur Strafverfolgung der Akteure des 17. Juni gelten. Doch auch hier sind noch Defizite anzuzeigen, denn manches Schicksal von Aufständischen ist ungeklärt. Erst der Zugang zu den Akten in den Archiven des KGB in Moskau könnte hier für Klarheit sorgen, denn mit der Verhängung des Ausnahmezustands war die strafrechtliche Verfolgung von Streikenden und Demonstranten zu einer Angelegenheit der Besatzungsmacht geworden. Wieviele Juni-Aufständische von Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) zum Tode verurteilt wurden, hat die Zeitgeschichtsforschung bis heute nicht genau klären können. Ferner wurden mehrere hundert Aufständische zu Freiheitsstrafen von (selten) drei bis (häufig) 25 Jahren in Zwangsarbeitslagern der Sowjetunion verurteilt. Im Gegensatz zu den Standgerichtsurteilen wurden diese SMT-Urteile seinerzeit geheim gehalten; selbst nächste Familienangehörige blieben monatelang ohne Nachricht. In ihrer Mehrheit blieben die Verurteilten zum Strafvollzug in DDR-Zuchthäusern und Arbeitslagern. Etwa ein Fünftel gelangte in den GULag, zumal nach Workuta in Sibirien.

Die Opfer

In der Historiographie der DDR wurde dieses Kapitel des 17. Juni völlig ausgeklammert. Vielfach wurden Aufständische, die von DDR-Exekutivorganen ergriffen worden waren, in sowjetischen Gewahrsam überführt. Umgekehrt überantworteten die Rotarmisten der Staatssicherheit und der Volkspolizei Häftlinge, die sie bei der Besetzung bestreikter Betriebe oder bei Militärpatrouillen auf Straßen und Plätzen festgenommen hatten. Die Repressionsorgane der Besatzungsmacht griffen nach anfänglichem Zögern hart durch. Wie der sowjetische Hochkommissar für Deutschland Wladimir S. Semjonow berichtet, hatte er am 17. Juni um 11 Uhr aus Moskau unter anderem die Weisung empfangen, "militärische Standgerichte einzurichten und zwölf Rädelsführer zu erschießen. Die Mitteilung über die Exekutionen sollten überall in der Stadt ausgehängt werden." Standgerichte fällten eine Reihe von Todesurteilen, die zur Abschreckung öffentlich, durch Plakatanschlag, Lautsprecherwagen und Rundfunkmeldungen, am Tag danach auch durch Zeitungsmeldungen, bekannt gegeben wurden. Mit der ersten Verlautbarung dieser Art wurde am 17. Juni der aus West-Berlin stammende, 36-jährige arbeitslose Maler Willy Göttling "zum Tode durch Erschießen verurteilt", wie der Chef der Garnison Generalmajor Pawel T. Dibrowa am 18. Juni erklärte. Wie der Unglückliche, der Frau und zwei Kinder hinterließ, in das Geschehen verwickelt worden war, ließ sich bis heute nicht klären. Sowjetische Akten dazu sind bisher nicht bekannt geworden, obwohl die Existenz von Akten in Fällen anderer standrechtlich erschossener Aufständischer erwiesen ist.

In Magdeburg machte der Militärkommandant durch Plakatanschlag bekannt, dass Alfred Dartsch und Herbert Stauch "wegen der aktiven provokatorischen Handlungen am 17. Juni 1953, die gegen die festgelegte Ordnung gerichtet waren, als auch wegen der Teilnahme an den banditischen Handlungen vom Gericht des Militärtribunals zum Tode durch Erschießen verurteilt worden sind". Die Bekanntmachung schloss mit der Feststellung, dass das Urteil am 18. Juni vollstreckt worden sei. Der Transportarbeiter Alfred Dartsch wurde beschuldigt, einen Volkspolizisten erschossen zu haben. In einer Aktennotiz der Volkspolizei vom 17. Juni war vermerkt worden, dass er von der Staatssicherheit festgenommen und "den Freunden" übergeben worden sei. Die Ermittlungen seien über "eine kurze informatorische Vernehmung" nicht hinausgekommen. Von der Militärhauptstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation ist Alfred Dartsch am 9. Dezember 1996 voll rehabilitiert worden.

Im Fall Stauch - in der Bekanntmachung irrtümlich "Strauch" geschrieben - sind die Gerichtsakten verfügbar. Sie dokumentieren nicht nur sowjetisches Justizunrecht, sondern auch den politischen Mut des Opfers. Der selbstständige Gewerbetreibende - er unterhielt einen Betrieb zur Herstellung von Teigwaren - hatte sich am 17. Juni in Magdeburg an der Protestdemonstration vor dem Polizeipräsidium beteiligt. Als Sprecher einer vierköpfigen Delegation war er im Polizeipräsidium für die Freilassung politischer Gefangener eingetreten. Nach seiner Festnahme noch in der Nacht wurde er den Russen überstellt. Der Prozess vor dem Militärtribunal des sowjetischen Truppenteils Nr. 92401 in Magdeburg begann um 13.05 Uhr. Das Gericht verhandelte nichtöffentlich. Ein Verteidiger war nicht zugegen. Um 13.45 Uhr zog sich das Gericht, das aus einem Oberstleutnant als Vorsitzendem und zwei Majoren als Beisitzern bestand, zur Beratung zurück und verkündete um 14 Uhr, also nach einer Viertelstunde, "im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" das auf Todesstrafe durch Erschießung lautende Urteil. Die Begründung: "Stauch, Mitglied der CDU-Partei, war an der konterrevolutionären Kundgebung vom 17. Juni 1953 gegen das Besatzungsregime und die örtlichen Machtorgane aktiv beteiligt. Als Mitglied der vierköpfigen Delegation, gewählt von der Menschenmasse, drang er ins Polizeipräsidium ein, wo er die Gewährung der politischen und wirtschaftlichen Freiheiten für die Rebellen, die Freilassung der Staatsverbrecher, sowie die Regierungsablösung forderte." Auch Herbert Stauch ist durch Entscheid der Militärhauptstaatsanwaltschaft in Moskau vom 14. März 1996 rehabilitiert worden. Die Magdeburger Todesurteile wurden unverzüglich vollstreckt - durch drei namentlich bekannte Volkspolizisten, welche die Exekution durch Pistolenschüsse ins Genick im Gefängnis Magdeburg-Sudenburg vollzogen. Das in den neunziger Jahren gegen sie angestrengte Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Ein weiteres sowjetisches Todesurteil traf den Kraftfahrzeugschlosser Alfred Diener, der sich in Jena an den Unruhen beteiligt hatte. Der 26-Jährige war am 17. Juni von sowjetischen Soldaten im Gebäude der SED-Kreisleitung festgenommen worden, wo er gemeinsam mit zwei anderen Demonstranten den 1. Sekretär in dessen Büro zur Rede gestellt hatte. In den Vormittagsstunden des 18. Juni 1953 wurde Diener vom Militärtribunal des sowjetischen Truppenteils Nr. 07335 in Weimar wegen "konterrevolutionärer Handlungen" zum Tode verurteilt und noch am selben Tage im Gebäude der sowjetischen Kommandantur in Weimar erschossen. Heute trägt eine Straße in Jena seinen Namen, und in Weimar erinnert eine Gedenktafel der Stadt an Alfred Diener - auch er ist rehabilitiert worden.

Aus Urteilen Sowjetischer Militärtribunale, die im Zusammenhang mit dem 17. Juni ergingen, ist ersichtlich, dass sie sich juristisch auf das Strafgesetzbuch der RSFSR (Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik) gründeten. Artikel 58 Absatz 2 stellte den Tatbestand des bewaffneten Aufstands und des Eindringens von bewaffneten Banden in das Sowjetgebiet in konterrevolutionärer Absicht unter Strafe; Artikel 58 Absatz 8 betraf die Begehung terroristischer Handlungen gegen Vertreter der Sowjetmacht oder Funktionäre revolutionärer Organisationen der Arbeiter und Bauern. Wesentlich genauer als die Tätigkeit Sowjetischer Militärtribunale hat die Forschung die Verfolgung von Teilnehmern des Volksaufstandes durch die Strafjustiz der DDR dokumentiert. So wurde nachgewiesen, dass Semjonow schon in seinem Lagebericht über die DDR für das dritte Quartal 1953 eine vorläufige Zahl nach Moskau gemeldet hatte: "Insgesamt sind zum 5. Oktober durch Gerichte der DDR 1240 Teilnehmer der Provokationen verurteilt worden. ((...)) Unter den verurteilten Organisatoren und Anstiftern der Provokationen sind 138 ehemalige Mitglieder nazistischer Organisationen und 23 Einwohner Westberlins."

Bis Ende Januar 1954 hatte sich die von Semjonow genannte Zahl Verurteilter um knapp dreihundert erhöht. Ein von Justizministerin Hilde Benjamin und Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer entworfener Bericht "Zur Durchführung des neuen Kurses in der Justiz", der am 5. März 1954 Walter Ulbricht zugeleitet wurde und sich in seinem Nachlass fand, enthielt über "die Aburteilung der Provokateure des Putsches vom 17.6.1953" folgende Passage: "Von Anbeginn an wurden Staatsanwälte und Richter darauf hingewiesen, dass sie in ihrer Anklagepolitik und ihrer Urteilspraxis den grundlegenden Hinweis in der Entschließung des 14. Plenums zu befolgen hatten, nämlich zwischen ehrlichen Arbeitern und Provokateuren zu unterscheiden. ((...)) Von den 1526 Angeklagten, die verurteilt wurden, erhielten 2 Angeklagte die Todesstrafe, 3 Angeklagte lebenslänglich Zuchthaus, 13 Angeklagte Strafen von 10 - 15 Jahren, 99 Angeklagte Strafen von 5 - 10 Jahren, 824 Angeklagte Strafen von 1 - 5 Jahren und 546 Angeklagte Strafen bis zu einem Jahr." Da zum Zeitpunkt der Untersuchung noch anhängige Strafverfahren ebenfalls mit Verurteilungen endeten, muss die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit dem Juni-Aufstand von DDR-Gerichten Verurteilten auf mindestens 1 600 beziffert werden.

Die beiden Todesurteile gegen Akteure des 17. Juni, die in der Verantwortung der DDR-Strafjustiz ausgesprochen wurden, fällten das Bezirksgericht Halle/Saale in eintägiger Hauptverhandlung am 22. Juni 1953 gegen die 42-jährige Erna Dorn, eine angebliche ehemalige Gestapo-Mitarbeiterin, die während des Aufstands aus dem Gefängnis befreit worden war, und das Bezirksgericht Magdeburg am 6. Oktober 1953 gegen den ebenfalls 42-jährigen Gärtner Ernst Jennrich. Beide starben in Dresden unter der Guillotine. Während sich die hohen Strafen durchweg auf Artikel 6 Absatz 2 der DDR-Verfassung gründeten, eine rechtsstaatswidrige Generalklausel, beruhten die Gefängnisstrafen vorwiegend auf § 125 des damals geltenden Strafgesetzbuches, der Landfriedensbruch betraf. Kein Einziger der Verurteilten hatte am 17. Juni Aufträge West-Berliner "Agentenzentralen" ausgeführt.

Parteiliche Wertungen

Die Schwierigkeiten mit der Wahrheit, die einst die SED im Kontext des 17. Juni hatte und die viele ihrer politischen Nachfahren bis heute nicht überwunden haben, sind gleichsam ideologischer Natur. Es passte nicht in das Weltbild der herrschenden Nomenklatura, dass ausgerechnet im Jahre 1953, das die Staatspartei zum "Karl-Marx-Jahr" erklärt hatte, Bauarbeiter der Ost-Berliner Stalinallee und Stahl- und Walzwerker aus Hennigsdorf die erste Volkserhebung im Stalinismus initiiert hatten. Ein charakteristisches Beispiel für die historische "Bewältigung" der Ereignisse durch die Politbürokratie lieferte Erich Honecker in seiner Autobiographie. Für ihn blieb der Aufstand ein "durch imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen gesteuerter konterrevolutionärer Putschversuch"; Honecker bediente noch 1980 die Legende vom planmäßig inszenierten "konterrevolutionären Putsch".

Bereits in ihrer ersten offiziellen Stellungnahme zu den Ereignissen ließ die Regierung der DDR am Nachmittag des 17. Juni 1953 diese Version über den Rundfunk verbreiten. In einer Entschließung des 14. ZK-Plenums vom 21. Juni tauchte das Argumentationsmuster erneut auf. Die Protest- und Aufstandsbewegung wurde als "faschistisches Abenteuer" und "faschistische Provokation" gebrandmarkt. Der 17. Juni mutierte zu dem "von langer Hand vorbereiteten Tag X". Der ominöse Begriff kehrte wieder in der Entschließung des 15. Plenums des ZK, das vom 24. bis 26. Juli tagte. Nun wurde der "faschistische Tag X" zum "faschistischen Putschversuch" stilisiert, den "faschistische Provokateure" im "demokratischen Sektor von Berlin" unternommen hätten. Selbstredend musste die Legende auch als Deutungsmuster für die Streiks und Demonstrationen in der Provinz herhalten: "Gleichzeitig traten die in einigen anderen Städten der Deutschen Demokratischen Republik seit langem organisierten Agentengruppen in Tätigkeit und organisierten faschistische Unruhen."

Die Legende vom "Tag X" ging aus der Verfälschung eines Zitats von Jakob Kaiser hervor, seinerzeit Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen. Er hatte in einer Rede bei Gründung des Forschungsbeirates für Fragen der Wiedervereinigung am 24. März 1952 den Tag, an dem die deutsche Einheit wiederhergestellt sei, als "Tag X" umschrieben. Dabei hatte er weder an einen Aufstand in der DDR noch an einen Putsch gedacht. Der Passus lautete vielmehr: "Niemand kann sagen, zu welchem Zeitpunkt die Politik um Deutschland im Sinne der Wiedervereinigung unseres Landes erfolgreich sein wird. Übrig bleibt aber, dass der Tag der Wiedervereinigung zunächst mit der Sowjetzone kommt und dass er nach voraufgegangenen gesamtdeutschen Wahlen, wie wir hoffen möchten, in unserem Sinne kommt."

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist Kaiser in seiner Rede vom Manuskript abgewichen und hat in diesem Zusammenhang vom "Tag X" gesprochen; darauf lässt jedenfalls das Echo in der Presse schließen. Otto Grotewohl zitierte Kaisers Rede auf dem 14. ZK-Plenum wie folgt: "Niemand kann sagen, wann die Politik der Wiedervereinigung erfolgreich sein wird. Als erster Schritt kommt nach gesamtdeutschen Wahlen die Wiedervereinigung mit der Sowjetzone in Betracht. Es liegt durchaus im Bereich der Möglichkeit, dass dieser ,Tag X' rascher kommt, als die Skeptiker zu hoffen wagen. Es ist unsere Aufgabe, für alle Probleme bestmöglich vorbereitet zu sein." Kaisers Ausführungen hatten sich auf die wissenschaftliche Arbeit des Forschungsbeirates bezogen. Die Gleichsetzung des "Tages X" als unbekanntes Datum einer künftigen Wiedervereinigung mit dem 17. Juni 1953 ermöglichte es der SED, die Putschlegende zu kreieren.

Damit manövrierte sie allerdings die Staatssicherheit in ein heilloses Dilemma, denn sie forderte von ihr, die westlichen Organisatoren und Drahtzieher des "Putschversuches" zu entlarven. Von deren Nichtexistenz hätte die Staatssicherheit jedoch aufgrund eigener Ermittlungen überzeugt sein müssen. Das MfS wurde für knapp zweieinhalb Jahre zum Staatssekretariat herabgestuft und formal dem von Willi Stoph geleiteten Innenministerium eingegliedert.

Freie Wahlen und Wiedervereinigung

Zu den für die SED am schwersten erträglichen Wahrheiten des 17. Juni 1953 gehörte der dialektische Umschlag in politischen Massenprotest gegen die Diktatur, was als Auflehnung gegen administrativ erhöhte Arbeitsnormen und staatliche Preistreiberei begonnen hatte. "Wir wollen freie Menschen sein", skandierten die Bauarbeiter am 16. Juni auf ihrem historischen Zug durch die Stalinallee zum Haus der Ministerien. Schon auf diesem ersten Demonstrationsmarsch wurde die Forderung nach freien Wahlen erhoben und damit die Machtfrage gestellt.

Der Ruf nach freien Wahlen korrelierte mit dem Bekenntnis zur deutschen Wiedervereinigung; auch das ist durch die historischen Zeugnisse belegbar. Freie Wahlen waren für die übergroße Mehrheit der DDR-Bevölkerung identisch mit der Überwindung der deutschen Teilung. Diese war nur als Einheit in Freiheit vorstellbar. Deshalb traten Streikende und Demonstranten häufig schon zu Beginn der Proteste für freie gesamtdeutsche Wahlen ein. Was Heinz Brandt, in jenen Tagen Sekretär für Agitation der Bezirksleitung Berlin der SED, von einer Belegschaftsversammlung im VEB Bergmann-Borsig in Berlin-Wilhelmsruh aus eigenem Erleben am frühen Morgen des 17. Juni berichtete, war für viele bestreikte Betriebe typisch. "Es wurde eine Entschließung angenommen, die den gewählten Betriebsausschuss bevollmächtigte, die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Belegschaft zu vertreten und sich mit ähnlichen Ausschüssen in Verbindung zu setzen. Als politisches Hauptziel wurde die Wiedervereinigung Deutschlands durch freie demokratische Wahlen gefordert." Das Streikkomitee einer Baustelle am 17. Juni in der Stalinallee sprach sich neben sozialen Verbesserungen für "Freie Wahlen für ganz Deutschland" aus. Die Funkwerker in Berlin-Köpenick beschlossen auf einer Betriebsversammlung einen Demonstrationszug mit folgenden Zielsetzungen: "1. Garantierung unserer Verfassung - die jetzigen Regierungsfunktionäre sind keine Garantien und müssen abtreten. 2. Für die Einheit Deutschlands. 3. Für freie gesamtdeutsche Wahlen."

Nicht anders war es in der Provinz. Streikende in der Filmfabrik Wolfen forderten am 17. Juni neben dem Sturz der Regierung dezidiert die "Einheit Deutschlands" sowie "Geheime und freie Wahlen für ganz Deutschland". In einem Telegramm an die Regierung der DDR, in dem das Streikkomitee des Kreises Bitterfeld am 17. Juni im Namen der Werktätigen des Kreises zehn Forderungen unterbreitet hatte, waren an dritter Stelle "Freie demokratische geheime und direkte Wahlen in 4 Monaten" postuliert. Die Forderung "Freie, allgemeine, gesamtdeutsche Wahlen schnellstens durchführen" war auch in einem 30-Punkte-Katalog enthalten, den Streikende der Chemischen Werke Buna in Schkopau aufstellten. In Dresden artikulierten die Sachsenwerker die Losungen "Wir fordern freie Wahlen" und "Einheit Deutschlands". Im thüringischen Teutschenthal erhoben streikende Kali-Kumpel die Forderung "Freie Wahlen für Gesamtdeutschland". Die Forderung nach freien Wahlen war die bestimmende Idee, die den Aufstand vom 17. Juni 1953 beseelte. Seine nationale Dimension war eindeutig und ist nicht zu leugnen, ohne die historische Realität zu verdrängen.

Wie eindeutig das nationale Moment des 17. Juni seinerzeit auch im Westen wahrgenommen wurde, lässt sich an dem Gesetz vom 4. August 1953 ablesen, durch das der 17. Juni als "Symbol der deutschen Einheit in Freiheit" definiert und zum gesetzlichen Feiertag, zum "Tag der deutschen Einheit" erklärt wurde. Das war damals Konsens aller Demokraten. Erst mit wachsender zeitlicher Distanz zerbrach dieser Konsens, weil in den siebziger und achtziger Jahren im Zuge der westöstlichen Entspannungspolitik und des politischen Status-quo-Denkens das Ziel der deutschen Einheit von bundesdeutschen Politikern und Publizisten zunehmend als unerreichbar empfunden und aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt wurde. Der "Tag der deutschen Einheit" geriet zu einem Tag sommerlicher Freizeitgestaltung, und die Reden zu den Gedenksitzungen im Parlament verhallten weithin ungehört. Viele Menschen hatten sich an die Teilung Deutschlands in zwei Staaten gewöhnt. Dennoch blieb der 17. Juni als gesetzlicher Feiertag erhalten. Dreißig Jahre nach dem Aufstand versicherte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl: "Der 17. Juni wirkt politisch weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Datum zum Tag der deutschen Einheit, zum nationalen Gedenktag des deutschen Volkes gemacht. Ich möchte feststellen: Dabei bleibt es." Doch als Feiertag abgeschafft wurde er, eine Paradoxie sondergleichen, als die Deutschen 1990 "in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet" hatten. Es war eine geschichtslose Fehlentscheidung, die auf einen eklatanten Mangel an Respekt vor dem Mut und der Opferbereitschaft der Juni-Aufständischen hindeutet.

17. Juni 1953 - eine gescheiterte Erhebung? Vordergründig betrachtet liegt die Antwort auf diese Frage auf der Hand. In historischer Perspektive hat die friedliche Revolution im Herbst 1989 vollendet, was mit dem Aufstand 36 Jahre zuvor seinen Anfang nahm.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Erklärung zum 50. Jahrestag des 17. Juni 1953, in: Icarus. Zeitschrift für soziale Theorie und Menschenrechte, (2002) 3 - 4, S. 59 - 62.

  2. Hans Bentzien, Was geschah am 17. Juni? Vorgeschichte - Verlauf - Hintergründe, Berlin 2003, S. 7.

  3. Reinhard Grimmer/Werner Irmler/Gerhard Neiber/Wolfgang Schwanitz, Sicherheitspolitik der SED, staatliche Sicherheit der DDR und Abwehrarbeit des MfS, in: Reinhard Grimmer/Werner Irmler/Willi Opitz/Wolfgang Schwanitz (Hrsg.), Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS, Bd. I, Berlin 2002, S. 44 - 226, hier: S. 143f.

  4. Vgl. besonders Manfred Hagen, DDR - Juni '53. Die erste Volkserhebung im Stalinismus, Stuttgart 1992, und Gerhard Beier, Wir wollen freie Menschen sein. Der 17. Juni 1953: Bauleute gingen voran, Frankfurt/M.-Wien 1993.

  5. Vgl. Otto Grotewohl, Die gegenwärtige Lage und der neue Kurs der Partei, in: Der neue Kurs und die Aufgaben der Partei, Berlin (Ost) 1953, S. 32.

  6. Vgl. Torsten Diedrich, Der 17. Juni 1953. Bewaffnete Gewalt gegen das Volk, Berlin 1991, S. 293.

  7. Vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/ Armin Mitter, Orte des Widerstandes, in: dies./ Stefan Wolle (Hrsg.), Der Tag X - 17. Juni 1953. Die "Innere Staatsgründung" der DDR als Ergebnis der Krise 1952/54, Berlin 1995, S. 335ff.

  8. Vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk, 17. Juni 1953: Volksaufstand in der DDR. Ursachen - Abläufe - Folgen, Bremen 2003, S. 284 - 293.

  9. Vgl. Falco Werkentin, Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression, 2., überarb. Aufl., Berlin 1997, S. 105 - 155.

  10. Wladimir S. Semjonow, Von Stalin bis Gorbatschow. Ein halbes Jahrhundert in diplomatischer Mission 1939 - 1991, Berlin 1995, S. 296.

  11. Bekanntmachung des Militärkommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin vom 18. 6. 1953, in: Neues Deutschland vom 19. 6. 1953.

  12. Bekanntmachung des Militärkommandanten der Stadt Magdeburg, zit. bei Thomas Flemming, Kein Tag der deutschen Einheit, Berlin 2003, S. 104.

  13. Aktenvermerk über informatorische Vernehmungen vom 17. Juni 1953, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, BDVP Magdeburg, 18/183, Bl. 10.

  14. Rehabilitierungsbescheid vom 9. Dezember 1996, Archiv Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg.

  15. Urteil des Militärtribunals der Truppeneinheit 92401 vom 18. Juni 1953, Archiv Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung Dresden, Akte Herbert Stauch.

  16. Schreiben des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation vom 27. Juni 1997, Archiv der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg.

  17. Vgl. Ermittlungen wegen Mordes eingestellt, in: Volksstimme vom 4. 6. 1999.

  18. Bericht über die politische und wirtschaftliche Lage der DDR im 3. Quartal 1953, dok. bei Jan Foitzik, Berichte des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland aus den Jahren 1953/1954, in: Deutscher Bundestag (Hrsg.), Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland, Bd. II, 2, Baden-Baden-Frankfurt/M. 1995, S. 1350 - 1541, hier: S. 1375.

  19. (Hilde) Benjamin/ (Ernst) Melsheimer, Zur Durchführung des neuen Kurses in der Justiz, Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO-BArch), NL 182/1121, Bl. 6. In der Untersuchung wird auch festgestellt, dass im Zuge des Neuen Kurses nach Einstellung oder kritischer Überprüfung von Strafverfahren bis Oktober 1953 nicht weniger als 23 853 Häftlinge aus den Gefängnissen der DDR entlassen wurden.

  20. Vgl. dazu Hans-Peter Löhn, Spitzbart, Bauch und Brille - sind nicht des Volkes Wille! Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in Halle an der Saale, Bremen 2003, S. 96 - 103.

  21. Vgl. dazu Karl Wilhelm Fricke, Todesstrafe für Magdeburger "Provokateur". SED-Rachejustiz nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953, in: Deutschland Archiv, 26 (1993) 5, S. 527 - 531.

  22. Vgl. Im Jahre 1953 gedenkt die deutsche Nation ihres größten Sohnes Karl Marx. Aufruf des Zentralkomitees zum Karl-Marx-Jahr 1953, in: Dokumente der SED, Bd. IV, Berlin (Ost) 1954, S. 222ff.

  23. Erich Honecker, Aus meinem Leben, Berlin (Ost) 1980, S. 185.

  24. Über die Lage und die unmittelbaren Aufgaben der Partei. Beschluss des ZK vom 21. Juni 1953, in: Dokumente der SED (Anm. 22), S. 436f.

  25. Der neue Kurs und die Aufgaben der Partei. Entschließung des ZK vom 26. Juli 1954, in: ebd., S. 452.

  26. 1952 - zum Zeitpunkt der Rede - war auch das Saarland noch von der Bundesrepublik Deutschland getrennt. Möglicherweise hatte Kaiser auch eine Wiedervereinigung mit den Gebieten jenseits von Oder und Neiße im Sinn.

  27. Redemanuskript aus dem Nachlass Jakob Kaiser, BArch Koblenz, Bestand N 1018, Bd. 199, Bl. 3.

  28. Vgl. dazu die Pressestimmen in: Dokumentation der Zeit. Gesamtdeutsches Informations-Archiv, Berlin (Ost), Heft 49 vom 1. 7. 1953, Sp. 2631 - 2634.

  29. Zit. bei O. Grotewohl (Anm. 5), S. 29.

  30. Ausführlich dazu Karl Wilhelm Fricke/Roger Engelmann, Der "Tag X" und die Staatssicherheit. 17. Juni 1953 - Reaktionen und Konsequenzen im DDR-Machtapparat, Bremen 2003.

  31. Zit. bei G. Beier (Anm. 4), S. 331.

  32. Heinz Brandt, Ein Traum, der nicht entführbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West, München 1967, S. 241.

  33. Zit. bei Günther Hillmann, Selbstkritik des Kommunismus. Texte der Opposition, Reinbek 1967, S. 169f.

  34. Zit. bei Siegfried Berger, "Ich nehme das Urteil nicht an". Ein Berliner Streikführer des 17. Juni vor dem Sowjetischen Militärtribunal, Berlin 1998, S. 53.

  35. Zit. bei Angelika Klein, Die Arbeiterrevolte im Bezirk Halle, Potsdam 1993, Heft 2, S. 15.

  36. Zit. bei Heidemarie Schmidt/ Paul Werner Wagner, "(...)man muss doch mal zu seinem Recht kommen(...)" Paul Othma - Streikführer am 17. Juni 1933 in Bitterfeld, Magdeburg 2001, S. 9.

  37. Zit. bei Armin Mitter/Stefan Wolle, Untergang auf Raten. Unbekannte Kapitel der DDR-Geschichte, München 1993, S. 135.

  38. Zit. bei Heidi Roth, Der 17. Juni 1953 in Sachsen, Köln 1999, S. 205.

  39. Zit. bei A. Klein (Anm. 35), Heft 1, S. 30.

  40. Gesetz über den Tag der deutschen Einheit, BGBl. I, Nr. 45 vom 7. 8. 1953.

  41. Helmut Kohl, Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation im geteilten Deutschland, in: Texte zur Deutschlandpolitik, Reihe III, Band 1, Bonn 1985, S. 133.

  42. Präambel zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 in der Fassung vom 15. 11. 1994.

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Veröffentlichungen u.a.: Die DDR-Staatssicherheit. Entwicklung, Strukturen, Aktionsfelder, Köln 1989(3); Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945 - 1968. Bericht und Dokumentation, Köln 1990(2); Akten-Einsicht. Rekonstruktion einer politischen Verfolgung, Berlin 1997(4); (zus. mit Roger Engelmann) "Konzentrierte Schläge". Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953 - 1956, Berlin 1998; Der Wahrheit verpflichtet. Texte aus fünf Jahrzehnten zur Geschichte der DDR, Berlin 2000; (zus. mit Roger Engelmann) Der "Tag X" und die Staatssicherheit. 17. Juni 1953 - Reaktionen und Konsequenzen im DDR-Machtapparat, Bremen 2003.