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Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Wahlsystem (§§ 1 bis 7)


Inhalt

§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

§ 2 Gliederung des Wahlgebietes

§ 3 Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung

§ 4 Stimmen

§ 5 Wahl in den Wahlkreisen

§ 6 Wahl nach Landeslisten

§ 7 Listenverbindung

§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze
(1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.
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19. März 2010
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Rechtsreihe
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System-­ und Wertentscheidungen festgelegt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland