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Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Wahlsystem (§§ 1 bis 7)


Inhalt

§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

§ 2 Gliederung des Wahlgebietes

§ 3 Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung

§ 4 Stimmen

§ 5 Wahl in den Wahlkreisen

§ 6 Wahl nach Landeslisten

§ 7 Listenverbindung

§ 5 Wahl in den Wahlkreisen
In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
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10. Februar 2012
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Dossier
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Über 60 Millionen wahlberechtigte Deutsche entscheiden bei Bundestagswahlen, wer sie in den nächsten vier Jahren regiert. An diesem Tag wird das Volk zum Souverän im Sinne des GG: Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie.
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Von der Kommunalwahl bis zur Wahl des Europaparlaments: Wahlen erfolgen in Deutschland nach fünf im Grundgesetz fest verankerten Wahlgrundsätzen.
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