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Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Wahlsystem (§§ 1 bis 7)


Inhalt

§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

§ 2 Gliederung des Wahlgebietes

§ 3 Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung

§ 4 Stimmen

§ 5 Wahl in den Wahlkreisen

§ 6 Wahl nach Landeslisten

§ 7 Listenverbindung

§ 7 Listenverbindung
(1) Landeslisten derselben Partei gelten als verbunden, soweit nicht erklärt wird, daß eine oder mehrere beteiligte Landeslisten von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollen.

(2) Verbundene Listen gelten bei der Sitzverteilung im Verhältnis zu den übrigen Listen als eine Liste.

(3) Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden auf die beteiligten Landeslisten entsprechend § 6 Abs. 2 verteilt. § 6 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
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16. März 2010
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Rechtsreihe
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System-­ und Wertentscheidungen festgelegt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland