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Bundeswahlgesetz (BWahlG)

Wahlsystem (§§ 1 bis 7)


Inhalt

§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze

§ 2 Gliederung des Wahlgebietes

§ 3 Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung

§ 4 Stimmen

§ 5 Wahl in den Wahlkreisen

§ 6 Wahl nach Landeslisten

§ 7 Listenverbindung

§ 7 Listenverbindung
(1) Landeslisten derselben Partei gelten als verbunden, soweit nicht erklärt wird, daß eine oder mehrere beteiligte Landeslisten von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollen.

(2) Verbundene Listen gelten bei der Sitzverteilung im Verhältnis zu den übrigen Listen als eine Liste.

(3) Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden auf die beteiligten Landeslisten entsprechend § 6 Abs. 2 verteilt. § 6 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
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10. Februar 2012
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