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Arbeitslosigkeit
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Fakten

Abhängig davon, wie weit der Begriff der Unterbeschäftigung gefasst wird, lag die Arbeitsplatzlücke in Deutschland im Jahr 2006 zwischen 4,49 und 6,59 Millionen. Während bei dem niedrigeren Wert nur die registrierten Arbeitslosen berücksichtigt werden, ergibt sich eine Unterbeschäftigung von 6,59 Millionen aus den registrierten Arbeitslosen, der Stillen Reserve im engeren Sinne, der Stillen Reserve in Maßnahmen, dem so genannten "zweiten Arbeitsmarkt", der Kurzarbeit und den Maßnahmen mit denen die Selbstständigkeit gefördert wird. In Westdeutschland reichte die Spanne der Unterbeschäftigung im Jahr 2006 von 3,01 bis zu 4,35 Millionen; in Ostdeutschland von 1,48 bis zu 2,23 Millionen. Der Anteil Ostdeutschlands liegt demnach in beiden Fällen bei etwa einem Drittel.

Da sich die Entlastungswirkung zahlreicher arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nur schwer quantifizieren lässt (beispielsweise bei der beruflichen Erstqualifizierung von Jugendlichen, Eingliederungszuschüssen oder einmaligen Hilfen zur Förderung regulärer Beschäftigung) und auch die Angaben zur Stillen Reserve im engeren Sinne zu großen Teilen auf Schätzungen beruhen, basiert die hier verwendete Entlastungsrechnung lediglich auf ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, denen auch kurzfristig eine gesamtwirtschaftlich entlastende Wirkung zugeschrieben wird bzw. die die Arbeitslosigkeit allein schon durch die Teilnahme an der Maßnahme reduzieren.

Im Jahr 2006 befanden sich in Westdeutschland 800.000 Personen in solchen entlastenden Maßnahmen (63,9 Prozent). In Ostdeutschland waren es 452.000 (36,1 Prozent). In Relation zu der Zahl der Erwerbspersonen ist die Stützung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen demnach in Ostdeutschland wesentlich ausgeprägter als im Westen. Allerdings lag der Anteil Ostdeutschlands an den entlastenden Maßnahmen in der Vergangenheit noch deutlich höher: 1997 entfielen mit 51,9 Prozent mehr als die Hälfte der Personen in Entlastungsmaßnahmen auf Ostdeutschland. Im Jahr 2001 lag der Anteil bei 46,3 Prozent.

Den größten Anteil an der Entlastung durch arbeitspolitische Maßnahmen hatten im Jahr 2006 mit 28,6 Prozent vorruhestandsähnliche Regelungen (Inanspruchnahme des § 428 SGB III und Personen in geförderter Altersteilzeit). Arbeitsgelegenheiten (unter anderem die so genannten "Ein-Euro-Jobs") und die Förderung der Selbstständigkeit (Überbrückungsgeld, Existenzgründungszuschuss/"Ich-AG", Einstiegsgeld bei selbstständiger Tätigkeit sowie Gründungszuschuss) hatten jeweils einen Anteil von knapp einem Viertel an den Arbeitsmarkt entlastenden Maßnahmen. Während der Anteil der Qualifizierung (berufliche Weiterbildung, Trainings- und Eignungsfeststellungsmaßnahmen, berufliche Weiterbildung von Menschen mit Behinderung) mit 16,7 Prozent ebenfalls hoch ausfiel, spielten Kurzarbeit (2,8 Prozent), die Beschäftigung in Personal-Service-Agenturen (0,6 Prozent) sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, traditionelle Strukturanpassungsmaßnahmen und Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen (4,0 Prozent) eine untergeordnete Rolle.

Datenquelle

Bundesagentur für Arbeit (BA): Jahresbericht 2006 (PDF-Version: 1.800 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Bei "Kurzarbeit" erhalten die Betroffenen Kurzarbeitergeld (Kug). Kug wird gewährt, wenn in Betrieben die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Dabei muss zu erwarten sein, dass die Arbeitsplätze durch die Kug-Leistungen gesichert werden und den Betrieben eingearbeitete Arbeitskräfte erhalten bleiben. Kug ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit und wird den Arbeitnehmern gezahlt.

Es gibt zwei Varianten von Arbeitsgelegenheiten. Quantitativ überwiegen die "Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante". Hierbei handelt es sich um eine im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit, bei der erwerbslose Hilfebedürftige neben der Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II eine Mehraufwandsentschädigung in geringer Höhe von 1 bis 2 Euro pro Stunde ("Ein-Euro-Jobs") erhalten. Zusatzjobs sollen die Beschäftigungsfähigkeit sichern und durch eine sinnvolle Tätigkeit zur sozialen Integration in die Gesellschaft beitragen. Außerdem dürfen sie keine regulären Arbeitsplätze verdrängen oder verhindern.

"Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante" stellen in rechtlicher Hinsicht ein reguläres Beschäftigungsverhältnis dar, bei dem die Beschäftigten an Stelle des Arbeitslosengeldes II ein von den Arbeitsgemeinschaften gefördertes Arbeitsentgelt erhalten. Die Zuschusshöhe wird dabei zwischen den Arbeitsgemeinschaften und den Trägern vereinbart.

Aufgabe der "Personal-Service-Agenturen" ist es, Arbeitslose zur vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) einzustellen und in verleihfreien Zeiten zu qualifizieren und weiterzubilden. Mit der Einstellung entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dieses wird für einen befristeten Zeitraum geschlossen, soll jedoch ein sofortiges Ausscheiden zulassen, wenn die Möglichkeit eines Wechsels in ein anderes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Laut § 428 SGB III haben auch Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden, Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gilt dies nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Unterbeschäftigung

Wesentliche Komponenten der Unterbeschäftigung in absoluten Zahlen, 1997 bis 2006

  1997 2000 2003 2006
in Tsd.
Qualifizierung* 409 437 398 209
Arbeitsbeschaffungs- und traditionelle Strukturanpassungsmaßnahmen 286 266 144 50
Leistungsempfänger nach § 428 SGB III und Altersteilzeit** 162 158 286 358
Kurzarbeit (Vollzeitäquivalent) 82 46 86 35
Leistungen bei Selbstständigkeit*** 0 43 114 299
Arbeitsgelegenheiten**** 0 0 0 293
Beschäftigte in Personal-Service-Agenturen 0 0 9 8
Sonderprogramme***** 34 36 41 0
 
Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik****** 972 987 1.078 1.252

* berufliche Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen und berufliche Weiterbildung (bis einschl. 2004 Wiedereingliederung) Behinderter.
** § 428 SGB III nur Arbeitslosengeldempfänger; Angaben zu Arbeitslosengeld II-Empfängern liegen nicht vor.
*** Überbrückungsgeld, Existenzgründungszuschuss, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bei selbstständiger Tätigkeit.
**** bis Ende 2004 einschl. Arbeitsgelegenheiten nach der Initiative für Arbeitslosenhilfeempfänger.
***** Deutschsprachlehrgänge, Sonderprogramme Jump/Jump plus, Sofortprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit und Arbeit für Langzeitarbeitslose
****** Abweichungen rundungsbedingt

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Jahresbericht 2006




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