Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lexika
Gesetze
Links
Netzwerk
Zahlen und Fakten
Infografiken
Quiz
Lernen


Duden Recht

Arbeitslosengeld II



seit dem 1. 1. 2005 Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Hilfebedürftige; sie löst die bisherige Arbeitslosenhilfe ab und resultiert aus der Zusammenlegung mit der Sozialhilfe durch das SGB II durch Gesetz vom 24. 12. 2003. Die Regelungen bezwecken neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende, erwerbsfähige Hilfebedürftige gezielter zur Wiederaufnahme einer Arbeit anzuhalten und diese Gruppe der früheren, überwiegend mehr als ein Jahr arbeitslosen Sozialhilfeempfänger an die öffentliche Arbeitsvermittlung heranzuführen. Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in §§ 19 ff. SGB II ist an das bisherige Sozialhilferecht angelehnt. Berechtigt sind Personen, die noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, erwerbsfähig sowie hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Gemäß § 8 SGB II ist die Erwerbsfähigkeit entsprechend den rentenversicherungsrechtlichen Regelungen weit definiert. Hinzukommen muss die Hilfebedürftigkeit, also die Unfähigkeit, insbesondere seinen Lebensunterhalt durch eigene Kräfte und Mittel, Aufnahme einer bezahlten Arbeit bzw. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen zu sichern. Darüber hinaus ist dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Arbeit, zu der er körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist, grundsätzlich zumutbar. Über Art und Höhe der monatlichen u. a. Leistungen vgl. Übersicht.

Anzurechnendes Einkommen bzw. Vermögen regeln §§ 11, 12 SGB II: Eigener angemessener Wohnraum (Einfamilienhaus bis 130 qm) wird nicht angetastet; pro Lebensjahr des Empfängers sind als Vermögensfreibetrag 150 &eur; (mindestens 3 100 &eur;, maximal 9 750 &eur; vorgesehen; weitere Freibeträge gelten z. B. für Altersvorsorge (bis 16 200 &eur;) oder notwendige Anschaffungen (bis 750 &eur;); Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder bleibt bis 3 100 &eur; frei, das Mehr ist für ihren eigenen Lebensunterhalt bestimmt.

Als Besonderheit regelt § 31 SGB II die abgestufte Absenkung bzw. sogar den Wegfall des Arbeitslosengeldes II, insbesondere in den Fällen, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige eine zumutbare Arbeit ablehnen. Für die ersten 2 Jahre nach Ende des Bezugs des bisherigen Arbeitslosengeldes nach dem SGB III besteht gem. § 24 SGB II zudem noch Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II in Höhe von max. 160 &eur; monatlich, der nach Ablauf des 1. Jahres wiederum um 50 % reduziert wird. Ergänzend ist für die nicht erwerbsfähigen Angehörigen der Bezieher von Arbeitslosengeld II ein sozialhilfeähnliches Sozialgeld vorgesehen, §§ 6 Nr. 2, 28 SGB II.

Zuständig für die Leistung der Grundsicherung an erwerbsfähige Hilfebedürftige ist die Agentur für Arbeit, für das Sozialgeld an Familienangehörige und Kosten für Miete und Unterkunft der örtliche kommunale Träger, § 36 SGB II. Die Finanzierung geschieht durch Steuermittel des Bundes und zum Teil durch Lastenübernahme bei den kommunalen Trägern.

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

Stöbern im Duden Recht
A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
1 Abdingbarkeit
2 Abfindung
3 Abgaben
4 Abgabenordnung
5 Abgeordneter
6 abhanden gekommene Sachen
7 Ablehnung
8 Abmahnung
9 Abschiebung
10 Absehen von der Verfolgung
11 Absehen von Strafe
12 Absicht
13 absolutes Recht
14 Abstammung
15 Abstimmung
16 Abstraktionsprinzip
17 Abtreibung
18 Abtretung
19 Abwesenheit
20 Abwicklung
21 Abzahlungsgeschäft
22 Actio libera in causa
23 Adoption
24 Änderungskündigung
25 Affekt
26 AG
27 AGB
28 Akteneinsicht
29 Aktiengesellschaft
30 Aktivlegitimation
31 akzessorisch
32 Alkoholdelikte
33 allgemeine Geschäftsbedingungen
34 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
35 allgemeines Persönlichkeitsrecht
36 Allgemeinverfügung
37 Altersgrenze
38 Altersrente
39 Altersteilzeitarbeit
40 Amnestie
41 Amt
42 Amtsbetrieb
43 Amtseid
44 Amtsgeheimnis
45 Amtsgericht
46 Amtsgrundsatz
47 Amtshaftung
48 Amtshilfe
49 Amtsträger
50 Analogie
51 Anderkonto
52 Anerkenntnis
53 Anfechtung
54 Anfechtungsklage
55 angeborene Rechte
56 Angebot
57 Angehörige
58 Angeklagter
59 Angeschuldigter
60 Anklage
61 Anknüpfung
62 Annahme als Kind
63 Anscheinsbeweis
64 Anschluss- und Benutzungszwang
65 Anspruch
66 Anstalt des öffentlichen Rechts
67 Anstiftung
68 Antidiskriminierungsgesetz
69 Antrag
70 Antragsdelikt
71 Anwalt
72 Anwaltszwang
73 Anwartschaft
74 Anzeigepflicht
75 Arbeitgeber
76 Arbeitnehmer
77 Arbeitnehmererfindung
78 Arbeitnehmerhaftung
79 Arbeitnehmerüberlassung
80 Arbeitsagentur
81 Arbeitsförderung
82 Arbeitsgerichtsbarkeit
83 Arbeitskampf
84 Arbeitslosengeld
85 Arbeitslosengeld II
86 Arbeitslosenhilfe
87 Arbeitslosenversicherung
88 Arbeitsplatzschutzgesetz
89 Arbeitsrecht
90 Arbeitsschutz
91 Arbeitsunfall
92 Arbeitsverhältnis
93 Arbeitsvermittlung
94 Arbeitsvertrag
95 Arbeitsverweigerung
96 Arbeitszeit
97 arglistige Täuschung
98 Armenrecht
99 Arrest
100 Arztrecht
101 Asylrecht
102 Aufenthalt
103 Aufgebot
104 Aufhebungsvertrag
105 Aufklärungspflicht
106 Auflage
107 Auflassung
108 Aufopferung
109 Aufrechnung
110 Aufsichtspflicht
111 Auftrag
112 Auftragsangelegenheiten
113 Aufwendungen
114 Augenschein
115 Ausbildungsbeihilfen
116 Ausbildungsfreibetrag
117 Ausbildungsfreiheit
118 Ausbildungsvertrag
119 Ausbleiben des Angeklagten
120 Ausbürgerung
121 Auschwitzlüge
122 Ausfertigung
123 Aushilfe
124 Auskunftspflicht
125 Auskunftsverweigerungsrecht
126 Ausländer
127 Auslegung
128 Auslieferung
129 Auslobung
130 Aussage
131 Aussagedelikte
132 Aussageverweigerungsrecht
133 Ausschlagung
134 Ausschließung
135 Aussetzung
136 Aussiedler
137 Aussperrung
138 Ausweisung
139 Automatenmissbrauch
140 Autonomie
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home
10. Februar 2012
Druck-Version
Artikel versenden